Rechtsprechung
| BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Judicialis
VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § ... 48 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; HGB § 408; ; VO Nr. 3665/87 Art. 18 Abs. 3; ; VO Nr. 3665/87 Art. 16 Abs. 1; ; VO Nr. 3665/87 Art. 7; ; VO Nr. 3665/87 Art. 18 Abs. 4; ; VO Nr. 3665/87 Art. 17; ; VO Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Lebende Rinder - Ausfuhrgenehmigung - Beförderungspapiere für Teilstrecken - Ausfuhrerstattungen - Beförderungspapiere - Wegfall der Bereicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei Nichtvorlage des Beförderungspapiers
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00
- BVerfG, 13.08.2001 - 1 BvR 1865/00
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00
dd) Der Senat hält es auch nicht für erforderlich, zu dieser Frage eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) einzuholen und zu diesem Zweck die Revision zuzulassen, weil sich keine vernünftige Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266). - EuGH, 29.01.1998 - C-161/96
Südzucker Mannheim/Ochsenfurt / Hauptzollamt Mannheim - Gemeinsame …
Auszug aus BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00
Die Vorlage des Beförderungspapiers in Kopie oder Fotokopie ist nach alledem von grundsätzlicher Bedeutung für die ordnungsgemäße Durchführung des Erstattungsverfahrens und damit eine Hauptpflicht des Antragstellers (vgl. EuGH, Urteile vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, I-281; vom 28. April 1994 Rs. C-433/92 und C-434/92, EuGHE 1994, I-1543; vom 24. September 1985 Rs. 181/84, EuGHE 1985, 2889). - BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
Pflicht des Bundesfinanzhofs zur Einholung einer Vorabentscheidung des …
Auszug aus BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00
dd) Der Senat hält es auch nicht für erforderlich, zu dieser Frage eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) einzuholen und zu diesem Zweck die Revision zuzulassen, weil sich keine vernünftige Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
- EuGH, 24.09.1985 - 181/84
Man (Sugar) / IBAP
Auszug aus BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00
Die Vorlage des Beförderungspapiers in Kopie oder Fotokopie ist nach alledem von grundsätzlicher Bedeutung für die ordnungsgemäße Durchführung des Erstattungsverfahrens und damit eine Hauptpflicht des Antragstellers (vgl. EuGH, Urteile vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, I-281; vom 28. April 1994 Rs. C-433/92 und C-434/92, EuGHE 1994, I-1543; vom 24. September 1985 Rs. 181/84, EuGHE 1985, 2889). - EuGH, 28.04.1994 - C-433/92
BALM / Frick und Murr
Auszug aus BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00
Die Vorlage des Beförderungspapiers in Kopie oder Fotokopie ist nach alledem von grundsätzlicher Bedeutung für die ordnungsgemäße Durchführung des Erstattungsverfahrens und damit eine Hauptpflicht des Antragstellers (vgl. EuGH, Urteile vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, I-281; vom 28. April 1994 Rs. C-433/92 und C-434/92, EuGHE 1994, I-1543; vom 24. September 1985 Rs. 181/84, EuGHE 1985, 2889). - EuGH, 12.07.1990 - C-155/89
Belgischer Staat / Philipp Brothers
Auszug aus BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00
Deshalb hat es der EuGH sogar für mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als vereinbar erachtet, dass der Verordnungsgeber in Art. 47 Abs. 4 VO Nr. 3665/87 anders als für die nach Art. 18 Abs. 1 bzw. Abs. 2 VO Nr. 3665/87 zu erbringenden Nachweise nicht einmal eine Verlängerung der Frist für die Vorlage des Beförderungspapiers zugelassen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 1990 Rs. C-155/89, EuGHE 1990, I-3265, 3308 Tz. 27).
- BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02
Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen …
Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2000 VII B 23/00, BFH/NV 2000, 1510), ist mit dem nach Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erforderlichen Beförderungspapier eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag (§ 407 des Handelsgesetzbuchs --HGB--) ausgestellte Urkunde (z.B. § 408 HGB) gemeint.Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden (Beschluss in BFH/NV 2000, 1510), dass es sich bei dem Beförderungspapier um die Urkunde handele, die über den den Transport betreffenden Frachtvertrag --mag dieser zivilrechtlich wirksam sein oder nicht, was in diesem Zusammenhang selbstredend ohne Belang ist-- ausgestellt worden ist.
- BFH, 02.05.2006 - VII B 198/05
Frachtbrief
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist mit dem nach Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erforderlichen Beförderungspapier eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag (§ 407 des Handelsgesetzbuchs --HGB--) ausgestellte Urkunde (z.B. § 408 HGB) gemeint (Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 50/02, BFHE 206, 488; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2000 VII B 23/00, BFH/NV 2000, 1510). - BFH, 30.07.2003 - VII R 6/02
Differenzierte Ausfuhrausstattung - Nämlichkeit der Ware
Denn diese Frist bezieht sich auf die Vorlage der in der Verordnung aufgeführten, vor Zahlung der Erstattung vorzulegenden Unterlagen, insbesondere die Nachweise für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten bei der Abfertigung zum freien Verkehr im Bestimmungsland, für das eine differenzierte Erstattung beansprucht wird, und das in diesem Falle zusätzlich vorzulegende Beförderungspapier (Art. 18 Abs. 1 und 3 VO Nr. 3665/87), das allerdings den gesamten Weg dokumentieren muss, den die Ware zwischen dem Ende der Zollkontrolle beim Verlassen des geografischen Gebiets der Gemeinschaft und der Abfertigung zum freien Verkehr in dem Drittland zurückgelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2000 VII B 23/00, BFH/NV 2000, 1510).
- FG Hamburg, 10.06.2004 - IV 21/02
Vorlage eines CMR-Frachtbriefes mit unvollständigen Angaben nach Ablauf der …
Der Senat geht mit dem BFH (Beschluss vom 11. Juli 2000, VII B 23/00, Juris doc. Nr. STRE200050906) davon aus, dass unter dem Beförderungspapier nach Art. 18 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 3665/87 die Urkunde zu verstehen ist, die über den den Transport betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und dass dieses Beförderungspapier nicht durch ein anders Dokument ersetzt werden kann. - FG Hamburg, 10.06.2004 - IV 22/02
Ausfuhrerstattung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der 12-Monatsfrist
Der Senat geht mit dem BFH (Beschluss vom 11. Juli 2000, VII B 23/00, Juris doc. Nr. STRE200050906) davon aus, dass unter dem Beförderungspapier nach Art. 18 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 3665/87 die Urkunde zu verstehen ist, die über den den Transport betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und dass dieses Beförderungspapier nicht durch ein anderes Dokument ersetzt werden kann. - FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 320/02
Notwendige Angaben im Beförderungspapier und fristgerechte Vorlage
Wie der BFH bereits entschieden hat (Urteil vom 24. August 2004, VII R 50/02, ZfZ 2005, 23-25, Beschluss vom 11. Juli 2000, VII B 23/00, BFH/NV 2000, 1510), ist mit dem nach Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erforderlichen Beförderungspapier eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag (§ 407 des Handelsgesetzbuchs - HGB -) ausgestellte Urkunde (z.B. § 408 HGB ) gemeint. - FG Hamburg, 26.02.2004 - IV 212/03
Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausfuhrerstattung; Anforderungen an die …
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