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Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12210
BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09 (https://dejure.org/2010,12210)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2010 - VII B 233/09 (https://dejure.org/2010,12210)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2010 - VII B 233/09 (https://dejure.org/2010,12210)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen - Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen - Plötzliche Erkrankung

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen; Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen; Plötzliche Erkrankung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2 S 2, ZPO § 227 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen - Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen - Plötzliche Erkrankung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen - Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen - Plötzliche Erkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, § 227 Abs 1 ZPO
    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen - Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen - Plötzliche Erkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, § 227 Abs 1 ZPO
    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen - Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen - Plötzliche Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung im Fall einer krankheitsbedingten Abwesenheit des Klägers bei der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Anfechtungsklage; Glaubhaftmachung von Gründen zur Verlegung der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines …

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09
    Nach dem Ziel der Regelung, nämlich das Verfahren durch eine wirksame Durchsetzung der Verpflichtung zur Vervollständigung des Klageinhalts zu beschleunigen (…BTDrucks 12/1061, S. 15), sind Angaben erforderlich, die es dem Gericht ermöglichen, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen und eine effektive und auf das erforderliche Maß beschränkte Sachaufklärung zu betreiben (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09
    Wie weitgehend das Klagebegehren substantiiert werden muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gesamtinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts, der Steuerart und der Klageart; in jedem Fall muss das Ziel der Klage hinreichend erkennbar sein (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, zu § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO a.F.).
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09
    In der Regel ist hierzu die Vorlage eines substantiierten privatärztlichen Attestes erforderlich (…BFH-Beschlüsse vom 21. April 2008 XI B 206/07, XI B 207/07, BFH/NV 2008, 1191, und vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353).
  • BFH, 21.04.2008 - XI B 206/07

    Aufhebung eines Verhandlungstermins wegen Erkrankung: keine Vertagung, wenn …

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09
    In der Regel ist hierzu die Vorlage eines substantiierten privatärztlichen Attestes erforderlich (BFH-Beschlüsse vom 21. April 2008 XI B 206/07, XI B 207/07, BFH/NV 2008, 1191, …und vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353).
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als …

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09
    Rn. 6 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) nur dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 325/00

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09
    Für den Fall, dass sich der Kläger gegen die Festsetzung eines Zwangsgelds wendet, hat der Senat entschieden, dass der Kläger substantiiert darzulegen hat, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt seiner Meinung nach rechtswidrig ist und ihn in seinen Rechten verletzt (Senatsbeschluss vom 30. April 2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 18 KN 116/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Regelaltersrente nach § 35 SGB VI ; Auszahlung …

    Zudem hat der Kläger bzw der Absender der E-Mail die Gründe für die begehrte Verlegung nicht glaubhaft gemacht, bspw durch ärztliches Attest, oder zumindest dargelegt, aus welchen konkreten Gründen er nicht reise- und/oder verhandlungsfähig ist (BSG…, Urteil vom 28.4.99 - B 6 KA 40/98 R - 12.2.03 - B 9 SB 5/02 R - 25.3.03 - B 7 AL 76/02 R - 21.7.05 - B 11a/11 AL 261/04 B - 17.2.10 - B 1 KR 112/09 B - 17.12.13 - B 11 AL 5/13 B - zum erforderlichen Inhalt einer ärztlichen Bescheinigung vgl. BSG 13.10.10 - B 6 KA 2/10 B - SozR 4-1500 § 110 Nr. 1; zu den Anforderungen an Darlegung der Gründe, falls ärztliches Attest nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht aussagekräftig: BFH 19.11.09 - IX B 160/09 - 31.3.10 - VII B 233/09 -).
  • BFH, 08.05.2025 - VII B 58/24

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden

    Bei einer Anfechtungsklage reicht die Nennung des angefochtenen Verwaltungsakts, verbunden mit dem Begehren der Aufhebung, zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens nicht aus (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 9; vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 9 und vom 13.03.2014 - X B 158/13, Rz 5; Senatsbeschluss vom 31.03.2010 - VII B 233/09, Rz 9).

    Rn. 20 cc) Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, wonach mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung Angaben des Klägers erforderlich sind, die es dem Gericht ermöglichen, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen und eine effektive und auf das erforderliche Maß beschränkte Sachaufklärung zu betreiben (vgl. Senatsbeschluss vom 31.03.2010 - VII B 233/09, Rz 9; Schallmoser in HHSp, § 65 FGO Rz 64).

  • BFH, 20.09.2010 - V B 105/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Ablehnung eines Antrags auf …

    Dabei ist in der Regel die Vorlage eines substantiierten privatärztlichen Attestes erforderlich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464, m.w.N.).
  • FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16

    Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und …

    Rn. 29 Die bloße Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes reicht jedenfalls nicht aus, da § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO neben der Bezeichnung des Klagebegehrens auch die Bezeichnung des Verwaltungsaktes und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf verlangt wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 XI B 127/02, BFH/NV 2003, 788; vom 31. März 2010 VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464).

    Rn. 36 In einem Urteil des VII. Senats vom 31. März 2010 (VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464) hat dieser die bloße Bezeichnung des Verwaltungsakts und selbst einen dort gestellten Aufhebungsantrag nicht zur hinreichenden Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 1 FGO genügen lassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - 13 A 98/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung betreffend die Untersagung der …

    Rn. 37 vgl. BFH, Beschluss vom 31. März 2010 - VII B 233/09 -, juris, Rn.7,.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2023 - 9 K 9135/22

    Unzulässige Klage gegen einen Lohnsteuerhaftungsbescheid wegen unzureichender …

    Zur Bezeichnung dieses Gegenstandes in Bezug auf einen Haftungsbescheid reicht es nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte regelmäßig nicht aus, den angefochtenen Verwaltungsakt zu benennen und die Aufhebung dieses Verwaltungsaktes zu beantragen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 31. März 2010 - VII B 233/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2010, 1464 m. w. N.).

    Rn. 21 Etwas anderes gilt nach der langjährigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung nur dann, wenn mit Blick auf den Inhalt des Verwaltungsaktes keine Zweifel bestehen, dass der Bescheid mit der Klage bereits dem Grunde nach - etwa durch Verneinung der allgemeinen Haftungsvoraussetzungen - angefochten werden soll (vgl. nur BFH, Beschluss VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464; FG Berlin-Brandenburg, rkr.

  • BFH, 09.06.2011 - X B 47/10

    Gegenstand des Klagebegehrens

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens nicht identisch mit der Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts und der Wiedergabe des Klageantrags (BFH-Beschluss vom 31. März 2010 VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464).
  • FG Baden-Württemberg, 06.07.2023 - 9 K 9135/22

    Behördliche Inanspruchnahme des Arbeitgebrs wegen rückständiger Lohnsteuer nebst …

    Zur Bezeichnung dieses Gegenstandes in Bezug auf einen Haftungsbescheid reicht es nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte regelmäßig nicht aus, den angefochtenen Verwaltungsakt zu benennen und die Aufhebung dieses Verwaltungsaktes zu beantragen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 31. März 2010 - VII B 233/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2010, 1464 m. w. N.).

    Etwas anderes gilt nach der langjährigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung nur dann, wenn mit Blick auf den Inhalt des Verwaltungsaktes keine Zweifel bestehen, dass der Bescheid mit der Klage bereits dem Grunde nach - etwa durch Verneinung der allgemeinen Haftungsvoraussetzungen - angefochten werden soll (vgl. nur BFH, Beschluss VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464 ; FG Berlin-Brandenburg, rkr.

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Wird der Antrag auf Terminverlegung erst kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellt und mit einer Erkrankung begründet, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Art, Schwere und voraussichtliche Dauer der Erkrankung angibt, damit das Gericht in die Lage versetzt wird, die Verhandlungs- und/oder Reiseunfähigkeit des Beteiligten selbst beurteilen zu können (…vgl BSG SozR 4-1500 § 110 Nr. 1 RdNr 12; BFH Beschluss vom 19.11.2009 - IX B 160/09 - Juris RdNr 4 und 5; BFH Beschluss vom 31.3.2010 - VII B 233/09 - Juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 11.8.2010 - VIII B 92/10 - Juris RdNr 2).
  • BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Frageantragsrecht - …

    Wird eine Terminverlegung - wie hier - erst einen Tag vor der mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Art, Schwere und voraussichtliche Dauer der Erkrankung angibt, damit das Gericht in die Lage versetzt wird, die Verhandlungs- und/oder Reiseunfähigkeit des Beteiligten bzw seines Prozessbevollmächtigten selbst beurteilen zu können (…vgl BSG SozR 4-1500 § 110 Nr. 1 RdNr 12; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 19.11.2009 - IX B 160/09 - Juris RdNr 4 und 5; BFH Beschluss vom 31.3.2010 - VII B 233/09 - Juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 11.8.2010 - VIII B 92/10 - Juris RdNr 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - 12 A 958/22

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Termindurchführung ohne …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2026 - 1 M 299/26

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen bei Nichterscheinen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2026 - L 2 BA 65/24

    Abhängige Beschäftigung; Statusrechtliche Beurteilung; Betriebsprüfung; …

  • FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Klage auf Auskunft und Herausgabe von Unterlagen

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2024 - 8 K 8134/23

    Unzureichende Bezeichnung des Klagebegehrens durch bloße Nennung von Bescheid und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2024 - 12 A 1784/22

    Antrag auf kommunale Förderung der Finanzierung eines Betreuungsplatzes in der …

  • FG Hessen, 05.08.2025 - 4 K 1363/24
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 2325/15
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