Rechtsprechung
| BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 295; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 410 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Einfuhrabgabe - Zigaretten - Strafbefehl - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Grundsätzliche Bedeutung - Beweiserhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605). - BFH, 26.09.1991 - VIII B 41/91
Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§ …
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Eine Zulassung der Revision kommt nur dann in Betracht, wenn die aufgeworfene und für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgebliche Rechtsfrage auch klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924). - BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
Bank als weiterer Einfuhrumsatzsteuerschuldner
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann sich das FG in tatsächlicher Hinsicht die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils dann zu Eigen machen, wenn die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt haben, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (Senatsurteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 30/81, BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305; Senatsurteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463;… Senatsbeschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215).
- BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74
Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann sich das FG in tatsächlicher Hinsicht die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils dann zu Eigen machen, wenn die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt haben, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (Senatsurteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 30/81, BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305; Senatsurteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463;… Senatsbeschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215). - BFH, 05.04.1995 - I B 126/94
Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung …
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Daran fehlt es vor allem dann, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt (BFH-Beschluss vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496, m.w.N.). - BFH, 23.01.1985 - I R 30/81
Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten - …
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann sich das FG in tatsächlicher Hinsicht die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils dann zu Eigen machen, wenn die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt haben, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (Senatsurteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 30/81, BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305; Senatsurteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463;… Senatsbeschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215). - BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99
Beiziehung von Strafakten
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann sich das FG in tatsächlicher Hinsicht die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils dann zu Eigen machen, wenn die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt haben, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (Senatsurteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 30/81, BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305; Senatsurteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463; Senatsbeschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215). - BFH, 25.02.1992 - VII B 125/91
Notwendigkeit einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg für die Begründetheit einer …
Auszug aus BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. Februar 1992 VII B 125/91 (BFH/NV 1993, 4) ausgeführt hat, ist das besondere Verfahren bei Strafbefehlen mit seinen verschiedenen Vereinfachungsmöglichkeiten gegenüber dem normalen Strafverfahren nur als Angebot an die Rechtspflegeorgane und an den Angeschuldigten zu verstehen, zügig, ohne größeren Aufwand und ohne Aufsehen in der Öffentlichkeit Fälle leichterer Kriminalität aus der Welt zu schaffen.
- BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03
Vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren
Dabei steht ein in Rechtskraft erwachsener Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2001 VII B 234/00, BFH/NV 2001, 931, m.w.N.). - BFH, 07.03.2006 - X R 8/05
Haftungsbescheid gegen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - …
Nach dem BFH-Beschluss vom 1. Februar 2001 VII B 234/00 (BFH/NV 2001, 931) kann das FG seine Entscheidung auch auf die Feststellungen aus einem in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehl stützen. - BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
Keine Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung, wenn FG den Feststellungen eines …
Gegen dieses Urteil richtet sich die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, mit der der Kläger mangelnde Sachaufklärung (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 76 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. Art. 103 des Grundgesetzes --GG--) und eine Divergenz zu dem Beschluss des erkennenden Senats vom 1. Februar 2001 VII B 234/00 (BFH/NV 2001, 931; § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) rügt.Ungeachtet dieses Mangels liegt die behauptete Abweichung des FG-Urteils von den Senatsentscheidungen in BFH/NV 2001, 931 und vom 10. Januar 1978 VII R 106/74 (BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311) auch nicht vor.
- BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02
NZB: Feststellungen in einem Strafurteil
Sie ist durch die bereits vorliegende Rechtsprechung dahin geklärt, dass sich das FG die tatsächlichen Feststellungen und Beweiswürdigungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu Eigen machen darf, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substanziierte Einwendungen vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; vom 1. Februar 2001 VII B 234/00, BFH/NV 2001, 931). - FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
Haftungsinanspruchnahme für nach § 268 AO aufgeteilte Steuerschulden der …
Das gilt bei einem Strafbefehl auch hinsichtlich der Feststellungen der Strafverfolgungsbehörde, auf die sich der Strafbefehl stützt (BFH, Beschl. v. 01.02.2001 VII B 234/00, BFH/NV 2001, 931 ). - FG München, 13.01.2011 - 14 K 3837/08
Bereithalten von Heizöl als Kraftstoff
Dabei steht ein in Rechtskraft erwachsener Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2001 VII B 234/00, BFH/NV 2001, 931). - FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 964/04
Haftung wegen hinterzogener Steuern
Das gilt bei einem Strafbefehl auch hinsichtlich der Feststellungen der Strafverfolgungsbehörde, auf die sich der Strafbefehl stützt (BFH, Beschl. v. 01.02.2001 VII B 234/00, BFH/NV 2001, 931). - FG Hamburg, 04.11.2022 - 4 V 66/22
Tabaksteuerrecht/Aussetzung der Vollziehung: Zur Unabhängigkeit des …
Nimmt er hingegen den Strafbefehl an, kann auch der Einwand minderer Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens nicht durchgreifen (BFH, Beschluss vom 1. Februar 2001, VII B 234/00, juris, Rn. 7). - FG München, 28.07.2011 - 14 K 3772/08
Haftung für Tabaksteuer wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung
Dabei steht ein in Rechtskraft erwachsener Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn - wie vorliegend - die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vorgetragen haben (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2001 VII B 234/00, BFH/NV 2001, 931). - FG München, 13.05.2004 - 4 V 4008/03 Nach der BFH-Rechtsprechung darf sich das FG die tatsächlichen Feststellungen und Beweiswürdigungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu Eigen machen, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (…vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; vom 1. Februar 2001 VII B 234/00, BFH/NV 2001, 931 …und vom 14. November 2003 VII B 70/02, BFH/NV 04, 513).
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