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Rechtsprechung
   BFH, 27.07.1993 - VII B 267/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11260
BFH, 27.07.1993 - VII B 267/92 (https://dejure.org/1993,11260)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1993 - VII B 267/92 (https://dejure.org/1993,11260)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - VII B 267/92 (https://dejure.org/1993,11260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Steuerbescheide

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.12.1990 - VII B 166/90

    Glaubhaftmachung von Einwendungen im finanzgerichtlichen Verfahren gegen die der …

    Auszug aus BFH, 27.07.1993 - VII B 267/92
    Jedenfalls aber hat der Antragsteller den gemäß § 114 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 der Zivilprozeßordnung (ZPO) ebenfalls erforderlichen Anordnungsgrund nicht schlüssig dargelegt, geschweige denn die Tatsachen, die für die Entscheidung hierüber erheblich sind, durch präsente Beweismittel in dem für ihre Glaubhaftmachung erforderlichen Maße nachgewiesen (vgl. zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen - …

    Insbesondere mit Blick auf die Höhe der Abgabenforderung und in Anbetracht des Umstandes, dass es vorliegend um den Erlass einer Sicherungsanordnung zur Verhinderung eines Eingriffs in den Rechtskreis der Antragstellerin auf der Grundlage eines als Vollstreckungstitel ausscheidenden unwirksamen Abgabenbescheides und nicht um die Erweiterung ihrer Rechte durch den Erlass einer Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, etwa zur Verfolgung von Einwendungen gegen die Vollstreckung oder gegen die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides geht (vgl. zu solchen Fällen etwa BFH…, Beschluss vom 17. Mai 1988 - VII B 27/88 - BFH/NV 1989, 114;… Beschluss vom 18. März 1992 - X B 59/91 - BFH/NV 1992, 618: Stundung; Beschluss vom 21. Juli 1992 - VII B 78/92 - zitiert über juris: Gewinnrückstellungen;… Beschluss vom 12. März 1993 - V B 124/92 - BFH/NV 1994, 260 und Beschluss vom 27. Juli 1993 - VII B 267/92 - zitiert über juris: Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung; Beschluss vom 12. Mai 1993 - I B 15/93 - zitiert über juris: Möglichkeit eines Verlustrücktrags), ist es der Antragstellerin wegen des Gebots effektiver Rechtschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht zuzumuten, zunächst eine Vollstreckung des - nicht wirksam gewordenen und daher als Vollstreckungstitel ausscheidenden (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG BB) - Beitragsbescheides hinzunehmen und eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten oder sich nach Einleiten konkreter Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. §§ 281 ff. AO i.V.m. § 5 VwVG BB) gegen diese als der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte zur Wehr zu setzen.
  • FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03

    Abrechnungsbescheid; Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzung der Vollziehung; …

    Ein entsprechender Vortrag fehlt (vgl. BFH Beschluß vom 27.07.1993 - VII B 267/92, BFH/NV 1994, 560).
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