Rechtsprechung
| BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03 |
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BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § ... 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; FGO § 93 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; BGB § 278
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht - datenbank.nwb.de
Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung; Entziehen einer Ware aus dem SteueraussetzungsverfahrenS. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln; Umfang der Erörterungspflicht und der Sachaufklärungspflicht; Pflicht zur Rüge bei Übergehen eines Beweisantrags; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (22)
- BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01
Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines …
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Der Berichterstatter des Senats des FG hat die Klägerin überdies mit Verfügung vom 17. Januar 2003 nach Ergehen des Senatsurteils vom 29. Oktober 2002 VII R 48/01 (BFHE 200, 66) aufgefordert, zum Schriftsatz des Hauptzollamts X vom 22. Mai 2001 Stellung zu nehmen.Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn bei der Ausgangszollstelle eine andere als die in das Verfahren der Steueraussetzung übergeführte Ware, die keiner verbrauchsteuerrechtlichen Bindung unterliegt, angemeldet wird und dabei entsprechend gefälschte Versandpapiere vorgelegt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 200, 66, 71 f.).
Denn das FG hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil in BFHE 200, 66, 72) angenommen, dass die Steuer jedenfalls dadurch entstanden sei, dass bei der deutschen Ausgangszollstelle eine andere als die in das Verfahren übergeführte Ware angemeldet worden sei und hierbei gefälschte Versandpapiere vorgelegt worden seien.
Es bedarf zudem keiner Klärung mehr, dass die tatsächliche Ausfuhr eines Erzeugnisses für den Steuerentstehungstatbestand des § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG unerheblich ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 200, 66, 73).
Dass dies nicht --wie die Klägerin meint-- in Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 12. September 1989 VII R 24/87 (BFHE 158, 185, 188) steht, ist gleichfalls bereits geklärt (vgl. Senatsurteil in BFHE 200, 66, 74).
- BFH, 04.05.2004 - VII R 64/03
Einfuhrabgabenentstehung: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; …
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa die Urteile vom 30. Oktober 1990 VII R 18/88, BFH/NV 1991, 721, 722; vom 4. Mai 2004 VII R 64/03, BFH/NV 2004, 1516) kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt; die Vorschrift setzt dagegen nicht voraus, dass der Steuerschuldner selbst oder die Person, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, die Steuerhinterziehung begangen hat.Es ist vielmehr geklärt, dass dies jede Person sein kann, die mit dem Wissen und Wollen des Steuerschuldners in dessen steuerlichem Pflichtenkreis tätig wird; auf eine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Steuerschuldner kommt es nicht an (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1516).
Wurde die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung von einer Hilfsperson des Steuerschuldners begangen, kommt für diesen ein Entlastungsbeweis nicht in Betracht (vgl. Senatsurteile vom 20. Juli 1999 VII R 85/98, BFHE 189, 244, 250; in BFH/NV 2004, 1516).
- BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Das Gericht ist auch weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. BFH-Urteile vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, 425, BStBl II 1998, 383, 384; vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, 979).Ein Hinweis auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte ist zumindest dann nicht erforderlich, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 978, 979;… Senatsbeschluss vom 12. Juli 2002 VII B 257/01, BFH/NV 2002, 1498, 1499).
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO liegt jedoch vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 978, 979;… BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2000 I B 103/00, BFH/NV 2001, 631, 632).
- BFH, 08.12.2000 - I B 103/00
Rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO liegt jedoch vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 978, 979; BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2000 I B 103/00, BFH/NV 2001, 631, 632).Denn grundsätzlich ist das Vertrauen auf eine vom FG im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung geäußerte Ansicht nicht geschützt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; in BFH/NV 2001, 631, 632).
- BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Die Revision ist schließlich nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen, weil dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen wären, dass sie, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, 799; vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFH/NV 2004, 1478, 1480). - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Bloße Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung können jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Die Revision ist schließlich nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen, weil dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen wären, dass sie, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, 799;… vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFH/NV 2004, 1478, 1480). - BFH, 06.10.2000 - III B 16/00
Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Bloße Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung können jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202;… vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98
Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Wurde die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung von einer Hilfsperson des Steuerschuldners begangen, kommt für diesen ein Entlastungsbeweis nicht in Betracht (vgl. Senatsurteile vom 20. Juli 1999 VII R 85/98, BFHE 189, 244, 250;… in BFH/NV 2004, 1516). - EuGH, 05.04.2001 - C-325/99
van de Water - "Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie …
Auszug aus BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
Ferner ist geklärt, dass nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 76/1) die Verbrauchsteuer u.a. mit der Überführung der steuerpflichtigen Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr entsteht, so wie sie in dieser Bestimmung definiert ist (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteile vom 5. April 2001 Rs. C-325/99 --van de Water--, EuGHE 2001, I-2729 Rdnr. 30;… vom 12. Dezember 2002 Rs. C-395/00 --Cipriani--, EuGHE 2002, I-11877 Rdnr. 43). - EuGH, 12.12.2002 - C-395/00
Cipriani - "Richtlinie 92/12/EWG - Artikel 20 - Ausfuhr von Waren in Drittländer …
- BFH, 12.09.1989 - VII R 24/87
Sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften im Mineralölsteuerrecht
- BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96
Aktien als Sonderbetriebsvermögen II
- BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99
Nacherhebung von Einfuhrabgaben
- BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
- BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01
Vergütungsvoraussetzungen - Mineralölsteuer - Zahlungsausfall - Vermeidbarkeit …
- BFH, 08.04.2004 - VII B 110/03
NZB: Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage, Sicherung einer einheitlichen Rspr.
- BFH, 12.07.2002 - VII B 257/01
Verletzung des Rechts auf Gehör; Erörterungspflicht; Widerruf der Bestellung als …
- BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil
- BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97
Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs - …
- BFH, 30.10.1990 - VII R 18/88
Forderung von hinterzogener Minearlölsteuer - Unterbrechung des Ablaufs der …
- BFH, 22.04.1997 - IX B 2/97
Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - 14 B 1121/18
Berechtigung einer hebeberechtigten Gemeinde zur Festsetzung und Erhebung der …
Rn. 48 Vgl. BFH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - VII B 298/03 -, juris, Rdnr. 17. - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 2 S 3137/21
Verlängerung der Festsetzungsfrist für Spielautomaten-Vergnügungssteuer aufgrund …
- FG Bremen, 21.05.2008 - 2 K 74/07
Haftung eines Arbeitgebers für die durch Steuerhinterziehungen eines …
Im Rahmen von § 169 Abs. 2 AO muss sich der Steuerschuldner eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung seiner Hilfspersonen grundsätzlich wie seine eigene Tat zurechnen lassen, ohne dass er sich auf mangelndes Verschulden bei deren Auswahl berufen kann (…ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1990 VII R 18/88, BFH/NV 1991, 721;…vom 4. Mai 2004 VII R 64/03, BFH/NV 2004, 1516, ZfZ 2005, 18 , m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 VII B 298/03, BFH/NV 2005, 1021;…vom 14. Juni 2007 VII B 184/06, BFH/NV 2007, 2053; alle m.w.N.).
- BFH, 30.03.2005 - VII S 13/05
Verhältnis Anhörungsrüge - Gegenvorstellung
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 298/03 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 23. Juli 2003 3 K 294/03 als unbegründet zurückgewiesen. - FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
Entstehung von Branntweinsteuer durch Austausch der begleitenden …
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 298/03, BFH/NV 2005, 1021 m.w.N.). - FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 28.10.2004 VII B 298/03, BFH/NV 05, 1021 m.w.N.) kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt; die Vorschrift setzt dagegen nicht voraus, dass der Steuerschuldner selbst oder die Person, derer er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, die Steuerhinterziehung begangen hat. - FG München, 30.05.2006 - 14 K 4566/03
Schuldner der Branntweinsteuer
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 28.10.2004 VII B 298/03, BFH/NV 05, 1021 m.w.N.) kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt; die Vorschrift setzt dagegen nicht voraus, dass der Steuerschuldner selbst oder die Person, derer er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, die Steuerhinterziehung begangen hat. - FG München, 22.01.2009 - 14 K 4588/06
Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei nicht ordnungsgemäß erledigtem …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 298/03, BFH/NV 05, 1021 m.w.N.) kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt; die Vorschrift setzt dagegen nicht voraus, dass der Steuerschuldner selbst oder die Person, derer er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, die Steuerhinterziehung begangen hat. - FG München, 13.11.2009 - 14 K 2466/08
Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Versender als …
23 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 298/03, BFH/NV 05, 1021) kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt; die Vorschrift setzt dagegen nicht voraus, dass der Steuerschuldner selbst oder die Person, derer er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, die Steuerhinterziehung begangen hat. - FG München, 24.05.2007 - 14 K 5007/04
Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten wegen nicht ordnungsgemäßer Erledigung …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 298/03, BFH/NV 05, 1021 m.w.N.) kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt; die Vorschrift setzt dagegen nicht voraus, dass der Steuerschuldner selbst oder die Person, derer er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, die Steuerhinterziehung begangen hat.
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