Rechtsprechung
| BFH, 26.05.1998 - VII B 303/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 850 c Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 850 f; ; ZPO § 851; ; ZPO § 852; ; FGO § 76; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; AO 1977 § 319; ; SGB I § 54; ; BGB § 1569 ff.
- Wolters Kluwer
Haftungsschuldner - Umsatzsteuerschulden einer GmbH - Zwangsvollstreckung - Erfolglose Vollstreckungsversuchen - Pfändung von Rentenansprüchen - Pfändungsfreier Betrag - Unterhaltszahlungen - Prozeßkostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 03.05.1994 - VII B 265/93
Haftung des Erwerbers für bestimmte Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge des …
Auszug aus BFH, 26.05.1998 - VII B 303/97
Hierfür genügt es, daß bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Umstände der vom Beschwerdeführer begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Mai 1994 VII B 265/93, BFH/NV 1994, 762).Das FG wird diesen Sachverhalt im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht nach § 76 FGO noch näher aufzuklären (vgl. BFH/NV 1994, 762, 763) und dabei zu berücksichtigen haben, daß nach den insoweit ebenfalls entsprechend anzuwendenden Beweislastregelungen des Zivilrechts nicht der Schuldner, sondern der Gläubiger für das Vorhandensein von Einkünften des Unterhaltsberechtigten und ihre Höhe darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. § 850c Abs. 4 ZPO;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 850c Rz. 14).
Der Senat sieht davon ab, die nach den vorstehenden Ausführungen erforderlichen Prüfungen selbst vorzunehmen, damit den Beteiligten nicht eine Instanz genommen wird (BFH/NV 1994, 762, 763).
- BFH, 24.10.1996 - VII R 113/94
Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsschutzgrenzen - Straftatbestand der …
Auszug aus BFH, 26.05.1998 - VII B 303/97
Bei Forderungspfändungen durch die Vollstreckungsbehörde gelten nach § 319 der Abgabenordnung (AO 1977) Beschränkungen und Verbote, die u.a. nach §§ 850 bis 852 ZPO für die Pfändung von Forderungen bestehen, sinngemäß (Bundesfinanzhof --BFH--, ständige Rechtsprechung, s. zuletzt BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 VII R 113/94, BFHE 181, 552, BStBl II 1997, 308, m.w.N.). - BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82
Pfändbarkeit des Lohns bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau
Auszug aus BFH, 26.05.1998 - VII B 303/97
Erst dann, wenn feststeht, daß die frühere Ehefrau des Beschwerdeführers über eigene Einkünfte verfügt, die ihre Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen, ist nach billigem Ermessen abzuwägen, ob diese unterhaltsberechtigte Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Renteneinkommens des Beschwerdeführers ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt (§ 850c Abs. 4 ZPO;… s. dazu Zöller/Stöber, a.a.O., § 850c Rz. 15 f., und Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 1984 4 AZR 339/82, DB 1984, 2466, 2467).
- FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14
Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene …
Rn. 124 Da die - pfändungsbeschränkenden - Bestimmungen des § 850c ZPO über die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 319 AO im steuerlichen Vollstreckungsverfahren sinngemäß gelten (…vgl. etwa BFH-Urteile vom 24. Oktober 1996 VII R 114/94, BFH/NV 1997, 385, DStRE 1998, 29, unter II. 2. der Gründe; vom 16. Dezember 2003 VII R 24/02, BFHE 204, 25, BStBl II 2004, 389; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1998 VII B 303/97, BFH/NV 1999, 6, unter 2. der Gründe), sind auch diese Bestimmungen vom FA als Vollstreckungsbehörde anzuwenden.Auch die Altersrente, die ihrerseits als laufende Geldleistung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann (§ 54 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch - SGB IV -), zählt zu den Einkünften i.S. des § 850c Abs. 4 ZPO (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 6; Zöller/Stöber, ZPO, § 850c Rz 12).
- FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14
Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer …
Rn. 133 Da die - pfändungsbeschränkenden - Bestimmungen des § 850c ZPO über die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 319 AO im steuerlichen Vollstreckungsverfahren sinngemäß gelten (…vgl. etwa BFH-Urteile vom 24. Oktober 1996 VII R 114/94, BFH/NV 1997, 385, DStRE 1998, 29, unter II. 2. der Gründe; vom 16. Dezember 2003 VII R 24/02, BFHE 204, 25, BStBl II 2004, 389; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1998 VII B 303/97, BFH/NV 1999, 6, unter 2. der Gründe), sind auch diese Bestimmungen vom FA als Vollstreckungsbehörde anzuwenden.Auch die Altersrente, die ihrerseits als laufende Geldleistung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann (§ 54 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch - SGB IV -), zählt zu den Einkünften i.S. des § 850c Abs. 4 ZPO (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 6; Zöller/Stöber, ZPO, § 850c Rz 12).
- FG Sachsen, 13.05.2020 - 6 K 133/19
Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamts bei der Vollstreckung von …
Zu den nach § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO berücksichtigungsfähigen Unterhaltszahlungen gehören grundsätzlich nur die gesetzlichen, nicht auch vertragliche Unterhaltsverpflichtungen, wobei jedoch die vertragliche Ausgestaltung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht - zum Beispiel durch einen gerichtlichen Vergleich oder eine Scheidungsvereinbarung - nicht schadet (Beschluss des BFH vom 26. Mai 1998, VII B 303/97, BFH/NV 1999, 6 m. w. N.).Es hat im Rahmen des § 850c Abs. 4 ZPO eine Abwägung nach billigem Ermessen vorzunehmen, mithin eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1998, VII B 303/97, BFH/NV 1999, 6 m. w. N.).
Erst dann, wenn feststeht, dass die Unterhaltsberechtigte über eigene Einkünfte verfügt, die ihre Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen, ist nach billigem Ermessen abzuwägen, ob diese unterhaltsberechtigte Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens des Klägers ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt (vgl. Beschluss des BFH vom 26. Mai 1998, VII B 303/97, BFH/NV 1999, 6 m. w. N.).
- VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) - …
25 Nach zutreffender Auffassung (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Mai 1998 - VII B 303/97 -, zit. nach juris; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IX a ZB 142/04 -, zit. nach juris; FG Münster…, Urteil vom 3. September 2002, a.a.O.; FG Rheinland- Pfalz…, Urteil vom 24.2. 2003, a.a.O.) verbietet die von Gesetzes wegen nach billigem Ermessen zu treffende Bestimmung der Vollstreckungsbehörde (= des Vollstreckungsgerichts) eine schematisierende Betrachtungsweise.
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