Rechtsprechung
| BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 40 Abs 2, BImSchG § 37a
Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § 37a BImSchG
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § 37a BImSchG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 2 FGO, § 37a BImSchG
Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § 37a BImSchG - IWW
§ 37a Abs. 6 BImSchG, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 37a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a BImSchG, Art. 34 AEUV, § 37a BImSchG, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 37a Abs. 3, 4 BImSchG, § 37a Abs. 2 Satz 1 BImSchG, § 37a Abs. 2 Satz 2 und 3 BImSchG, § 37a Abs. 6, 7 BImSchG, § 37a Abs. 1 Satz 1 und 2 BImSchG, § 37c Abs. 5 Satz 1 BImSchG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Klage eines Vermittlers von Quotenübertragungsverträgen gegen die Biokraftstoffquotenstelle wegen der Nichtanerkennung der Übertragung der Quotenerfüllung auf ein anderes Unternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 40 Abs. 2 ; BImSchG § 37a
Zulässigkeit der Klage eines Vermittlers von Quotenübertragungsverträgen gegen die Biokraftstoffquotenstelle wegen der Nichtanerkennung der Übertragung der Quotenerfüllung auf ein anderes Unternehmen - datenbank.nwb.de
Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § 37a BImSchG
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - 1 K 1043/20
- BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BFH, 05.01.2012 - III B 42/11
Grundsätzliche Bedeutung in Bezug auf Klagebefugnis des Ehegatten eines …
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Der Gesetzeswortlaut verlangt demzufolge zwar keine Adressatenstellung, wohl aber eine mögliche Verletzung in eigenen Rechten (BFH-Beschluss vom 05.01.2012 - III B 42/11, BFH/NV 2012, 978, Rz 10).Vielmehr soll sich nur derjenige der Anfechtungsklage bedienen können, der durch einen Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 978, Rz 11, m.w.N.;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 22.11.2006 - I B 85/05, BFH/NV 2007, 729, unter II.1.).
- BFH, 25.09.2013 - VIII R 17/11
Entscheidung durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende …
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.2013 - VIII R 17/11, juris, m.w.N.). - BVerwG, 06.05.2015 - 6 C 11.14
Klagebefugnis; Programmänderungsverlangen; Landesmedienanstalt; …
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Außerdem legt die Klägerin auch nicht hinreichend dar, dass die Sachverhalte der Vorentscheidung und der genannten Divergenzentscheidungen des BVerwG vom 06.05.2015 - 6 C 11/14 (BVerwGE 152, 122) betreffend eine Programmänderung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und des OVG Münster vom 11.08.2020 - 13 B 717/20 (Zeitschrift für Stoffrecht 2020, 218) betreffend eine Untersagungsverfügung in Bezug auf den Vertrieb bestimmter Pflanzenschutzmittel vergleichbar sind.
- BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19
Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem …
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Rn. 26 a) Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2020 - VII B 53/19, BFH/NV 2021, 177, Rz 39;… BFH-Beschluss vom 29.03.2022 - XI B 72/21, BFH/NV 2022, 923, Rz 13). - BFH, 15.10.1997 - I R 10/92
Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Ist der Kläger lediglich ein von dem rechtswidrigen Verwaltungsakt betroffener Dritter, kommt eine Klagebefugnis nur dann in Betracht, wenn die Rechtsordnung ein subjektives Recht kennt, das den geltend gemachten Anspruch in seiner Person tragen würde (sog. Schutznormlehre, vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1997 - I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, m.w.N.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 01.02.2000 - VII B 202/99, BFH/NV 2000, 960, Rz 9). - BFH, 26.01.2012 - VII R 4/11
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Drittschutzwirkung …
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Steuerrechtlichen Regelungen kommt jedoch nur in Ausnahmefällen drittschützende Wirkung zu, deshalb bedarf es einer besonders detaillierten Darlegung der Verletzung eigener Rechte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26.01.2012 - VII R 4/11, BFHE 236, 481, BStBl II 2012, 541, Rz 19;… Senatsbeschluss vom 03.09.2015 - VII B 4/15, BFH/NV 2016, 62, Rz 7). - BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03
Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Eine Verletzung der Rechte eines an einem Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt demnach nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern --zumindest auch-- dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient (vgl. Senatsurteil vom 08.07.2004 - VII R 24/03, BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034, Rz 8; vgl. auch von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 159; Ossinger in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 40 Rz 61 und 87). - BFH, 16.11.2022 - X B 46/22
Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Das Vorbringen, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, bietet noch keinen Anlass für eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (BFH-Beschluss vom 16.11.2022 - X B 46/22, BFH/NV 2023, 118, Rz 9). - BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21
Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Rn. 26 a) Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2020 - VII B 53/19, BFH/NV 2021, 177, Rz 39; BFH-Beschluss vom 29.03.2022 - XI B 72/21, BFH/NV 2022, 923, Rz 13). - BFH, 23.06.2014 - VIII B 75/13
Keine Verzinsung von an den Steuerpflichtigen erstatteten Nachzahlungszinsen nach …
Auszug aus BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Rn. 24 Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, muss nicht nur angegeben werden, mit welcher Norm des GG die der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegende Norm unvereinbar sei, sondern dies auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH schlüssig dargelegt werden (BFH-Beschluss vom 23.06.2014 - VIII B 75/13, BFH/NV 2014, 1713, Rz 17). - BFH, 02.11.2015 - VII B 68/15
Anwendbarkeit haftungsrechtlicher Vorschriften der AO auf die Ausgleichsabgabe …
- BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der …
- BFH, 03.09.2015 - VII B 4/15
Zur Klagebefugnis eines Steuerberaters hinsichtlich der vermeintlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2020 - 13 B 717/20
- BFH, 22.11.2006 - I B 85/05
Klagebefugnis; Organschaft
- BFH, 01.02.2000 - VII B 202/99
Zurücknahme der Referenzmenge; Eingriff in Rechte Dritter
- BFH, 28.08.2023 - V B 44/22
Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft
Der Senat berücksichtigt dabei auch, dass es nach ständiger Rechtsprechung auf die --konkret-- geltend gemachten Zulassungsgründe nicht ankommt, wenn sich zumindest aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.06.2023 - VII B 50/22, juris, Rz 29 …und vom 01.06.2011 - IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, Rz 19). - BFH, 20.11.2025 - VII B 138/24
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Pfändung einer Internet-Domain
Rn. 25 a) Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (Senatsbeschlüsse vom 28.06.2023 - VII B 50/22, Rz 26, und vom 14.04.2020 - VII B 53/19, Rz 39; BFH-Beschluss vom 29.03.2022 - XI B 72/21, Rz 13). - BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
Rn. 17 3. Der Senat sieht die sich aus § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergebenden Darlegungsanforderungen zu § 119 Nr. 6 FGO als noch erfüllt an, da der Kläger immerhin rügt, dass es für die Übernahme der Erkenntnisse des FA --und damit die Verneinung von Zweifeln-- durch das FG an einer Begründung fehle und es nach ständiger Rechtsprechung auf die --konkret-- geltend gemachten Zulassungsgründe nicht ankommt, wenn sich aus den Darlegungen zumindest ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.06.2023 - VII B 50/22, BFH/NV 2023, 1099, Rz 29;… vom 01.06.2011 - IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, Rz 19).
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