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Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8359
BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11 (https://dejure.org/2012,8359)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2012 - VII B 88/11 (https://dejure.org/2012,8359)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - VII B 88/11 (https://dejure.org/2012,8359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

  • openjur.de

    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 77 Abs 2, AO § 35, AO § 69
    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 77 Abs 2 FGO, § 35 AO, § 69 AO
    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 35; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Zugrundelegung der in einem Vernehmungsprotokoll festgehaltenen Aussage der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Verwertung strafrechtlicher Ermittlungen oder in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.08.2007 - VII B 20/07

    GmbH-Gesellschafter als Verfügungsberechtigter i.S.v. § 35 AO; die Frage ob ein …

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Die in der Urteilsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (…Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662, und vom 13. August 2007 VII B 20/07, BFH/NV 2008, 10) habe das FG völlig fehlerhaft auf den Streitfall angewandt.

    Ohne abstrakte Rechtssätze aus den in Bezug genommenen BFH-Entscheidungen herauszuarbeiten, behaupten die Kläger lediglich, das FG sei von den Beschlüssen des BFH in BFH/NV 1995, 662 und BFH/NV 2008, 10 abgewichen.

  • BFH, 10.10.1994 - I B 228/93

    Berechtigung der Abgabe von Steuererklärungen für eine Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Die in der Urteilsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 I B 228/93, BFH/NV 1995, 662, …und vom 13. August 2007 VII B 20/07, BFH/NV 2008, 10) habe das FG völlig fehlerhaft auf den Streitfall angewandt.

    Ohne abstrakte Rechtssätze aus den in Bezug genommenen BFH-Entscheidungen herauszuarbeiten, behaupten die Kläger lediglich, das FG sei von den Beschlüssen des BFH in BFH/NV 1995, 662 und BFH/NV 2008, 10 abgewichen.

  • BFH, 11.08.2011 - V R 50/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer - …

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (BFH-Urteile vom 11. August 2011 V R 50/09, BFH/NV 2011, 1989; vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311, und vom 18. August 1981 VII R 45/79, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 26.07.2010 - VIII B 198/09

    Unmittelbare Beweisaufnahme im Finanzgerichtsprozess

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Vernehmungsprotokolle aus anderen Verfahren dürfen dabei nicht ohne weiteres als Zeugenbeweis bezeichnet und gewertet werden (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2010 VIII B 198/09, BFH/NV 2010, 2096).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (…BFH-Urteile vom 11. August 2011 V R 50/09, BFH/NV 2011, 1989; vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311, und vom 18. August 1981 VII R 45/79, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03

    Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, …und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00

    NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479).
  • BFH, 18.08.1981 - VII R 45/79
    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (…BFH-Urteile vom 11. August 2011 V R 50/09, BFH/NV 2011, 1989; vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311, und vom 18. August 1981 VII R 45/79, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 21.04.2026 - VII R 18/24

    Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an …

    Dies ist nicht zu beanstanden, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden können, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (z.B. BFH-Urteil vom 07.03.2006 - X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594; Senatsbeschlüsse vom 12.01.2016 - VII B 148/15, Rz 6, und vom 19.01.2012 - VII B 88/11, Rz 8).
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 3 K 3089/13

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines unbeschränkt …

    Aus diesen Gründen drängte sich dem erkennenden Senat eine Vernehmung von [ ... ] als Zeugen nicht auf (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761;… Schallmoser in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, FGO § 81 Anm. 30 mit weiteren Nachweisen).

    Aus diesen Gründen drängte sich dem erkennenden Senat dessen Vernehmung als Zeugen nicht auf (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 761;… Schallmoser in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, FGO § 81 Anm. 30 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …

    Rn. 30 Der Senat erachtet die Aussagen von Herrn K.S., die der Entscheidungsfindung zu Grunde gelegt werden können (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. Januar 2012, VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761;… vom 24. Mai 2013, VII B 163/12, BFH/NV 2013, 1615 jew. m.w.N.;… vgl. auch Stiepel in Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt, Stand Oktober 2012, § 84 FGO Rdnr. 33), für schlüssig und nachvollziehbar.
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung …

    Rn. 30 Der Senat erachtet die Aussagen von Herrn K.S., die der Entscheidungsfindung zu Grunde gelegt werden können (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. Januar 2012, VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761;… vom 24. Mai 2013, VII B 163/12, BFH/NV 2013, 1615 jew. m.w.N.;… vgl. auch Stiepel in Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt, Stand Oktober 2012, § 84 FGO Rdnr. 33), für schlüssig und nachvollziehbar.
  • FG Düsseldorf, 12.11.2024 - 5 K 1812/21

    Vorsteuerabzug: Tatsächliche Leistungserbringung - Einschaltung von …

    Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können daher unter den genannten Voraussetzungen im Finanzprozess als Urkundsbeweis verwertet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26.7.2010 VIII B 198/09, BFH/NV 2012, 761).

    Das FG kann sich den Inhalt der Protokolle und Vermerke im Rahmen seiner Urteilsfindung zu eigen machen und muss nicht den Verfasser der Protokolle und Vermerke als Zeugen vernehmen, wohl aber den unterschiedlichen Beweiswert berücksichtigen und zum Ausdruck bringen (vgl. BFH-Beschluss vom 19.1.2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761).

  • BFH, 24.05.2013 - VII B 155/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 - …

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde musste es die Verfasser der Protokolle und Vermerke auch nicht als Zeugen vernehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …

    Rn. 31 Der Senat erachtet die Aussagen von Herrn K.S., die der Entscheidungsfindung zu Grunde gelegt werden können (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. Januar 2012, VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761;… vom 24. Mai 2013, VII B 163/12, BFH/NV 2013, 1615 jew. m.w.N.;… vgl. auch Stiepel in Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt, Stand Oktober 2012, § 84 FGO Rdnr. 33), für schlüssig und nachvollziehbar.
  • FG Münster, 17.03.2025 - 5 K 694/17

    Verschulden beim Wissen müssen einer Umsatzsteuerhinterziehung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren als Urkundenbeweis zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das Finanzgericht nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (…vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 05.04.2023 - V R 5/22, BFH/NV 2023, 816; BFH-Beschluss vom 19.01.2012 - VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761).
  • BFH, 05.04.2023 - V R 5/22

    Zur Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es jedoch auch grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (BFH-Beschluss vom 19.01.2012 - VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761, Rz 8).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 163/12

    Verwertung von Vernehmungsprotokollen der Zollfahndung und Anhörungsvermerken …

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde musste es die Verfasser der Protokolle und Vermerke auch nicht als Zeugen vernehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761).
  • BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15

    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • FG Düsseldorf, 02.10.2013 - 4 K 1568/12

    Antidumpingzoll auf reexportierte Stahlseile chinesischen Ursprungs - Zuordnung …

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