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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4842
BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00 (https://dejure.org/2000,4842)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2000 - VII B 92/00 (https://dejure.org/2000,4842)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2000 - VII B 92/00 (https://dejure.org/2000,4842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 65 Abs. 2; ; FGO § 47 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Haftungsbescheid - Geschäftsführer einer GmbH - Einspruch gegen Haftungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmangel - Steuerschulden einer GmbH

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.05.1989 - III R 132/85

    - Berücksichtigung von dem FA bekannten Umständen bei Auslegung einer Klage - …

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00
    Das Urteil des BFH vom 12. Mai 1989 III R 132/85 (BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846) zieht diesen Grundsatz, anders als das FA meint, nicht in Zweifel.

    Auch der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 8. Januar 1991 VII R 61/88 (…BFH/NV 1991, 795), auf das sich das FA in anderem Zusammenhang beruft und in dem beiläufig das BFH-Urteil in BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846 angeführt wird, nicht in Zweifel gezogen, dass bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist feststehen muss, wer Rechtsbehelfsführer ist.

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00
    Die an der vorgenannten Stelle des Schrifttums angeführte Entscheidung des BFH vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327) gibt dafür nichts her.
  • BFH, 08.01.1991 - VII R 61/88

    Auslegung der in der Klageschrift notwendigen Bezeichnung des Klägers

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00
    Auch der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 8. Januar 1991 VII R 61/88 (BFH/NV 1991, 795), auf das sich das FA in anderem Zusammenhang beruft und in dem beiläufig das BFH-Urteil in BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846 angeführt wird, nicht in Zweifel gezogen, dass bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist feststehen muss, wer Rechtsbehelfsführer ist.
  • BFH, 07.10.1996 - VIII B 138/95
    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00
    Die vom FA sinngemäß gerügte Aktenwidrigkeit eines Urteils kann zwar einen Verfahrensmangel darstellen, wenn nämlich der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365;… vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 31.05.1994 - IX B 15/94

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Aufklärungsrüge und eines …

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00
    Die vom FA sinngemäß gerügte Aktenwidrigkeit eines Urteils kann zwar einen Verfahrensmangel darstellen, wenn nämlich der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, …und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 14.01.1987 - II R 74/84

    Bestimmung eines Pflegers für einen Minderjährigen durch das …

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00
    Das Urteil des FG weicht nicht von dem Urteil des BFH vom 14. Januar 1987 II R 74/84 (BFH/NV 1988, 371) ab; jedenfalls ist eine solche Abweichung von der Beschwerde nicht bezeichnet worden.
  • BFH, 18.06.1993 - V R 93/88

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00
    Die vom FA sinngemäß gerügte Aktenwidrigkeit eines Urteils kann zwar einen Verfahrensmangel darstellen, wenn nämlich der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365;… vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, …und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 29.08.2012 - X S 5/12

    Steuergeheimnis

    Rn. 5 a) Zwar kann ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO und damit ein Verfahrensfehler gegeben sein, wenn das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen …

    Ihr Vorbringen richtet sich vielmehr gegen die von dem FG aus dem Akteninhalt gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen, mithin dessen Beweiswürdigung, die zum Bereich der Rechtsanwendung gehört und deren (möglicherweise zu rügende) Fehlerhaftigkeit eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG; Festsetzungsfrist für GewSt

    Es hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör auch nicht dadurch verletzt, dass es den Vortrag des Klägers und den Inhalt der überreichten Übersicht unvollständig oder unrichtig zur Kenntnis genommen hat (vgl. so z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2004 - 9 K 43/01

    Erhebung eines Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe nach dem KiStG …

    Denn die Angabe, wer Einspruch einlegt, kann nicht nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist nachgeholt werden (BFH-Beschluss vom 8.9.2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • BFH, 28.11.2001 - I B 169/00

    § 50 d Abs. 1 a EStG - Wirksamkeit der Norm

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten kann nämlich nur dann als Verfahrensfehler zur Zulassung der Revision führen, wenn er darin besteht, dass das FG einen sich aus den Akten ergebenden Umstand nicht berücksichtigt oder --umgekehrt-- seine Entscheidung auf einen aus den Akten nicht ersichtlichen Umstand gestützt hat (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236; vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 26, m.w.N.).
  • BFH, 02.11.2006 - I B 22/06

    VGA; tatrichterliche Schätzung

    Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO kann sich in diesem Zusammenhang ergeben, wenn das FG bei seiner Überzeugungsbildung eine nach den Akten feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503; vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605;… vom 4. Februar 2003 VI B 70/02, BFH/NV 2003, 798) oder wenn es von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (…Senatsurteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 99).
  • BFH, 10.05.2004 - III B 85/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Gehör durch einen …

    In Wahrheit richtet sich das Vorbringen des Klägers im Streitfall nicht gegen die vermeintliche Nichtberücksichtigung des Akteninhalts, sondern gegen die von dem FG aus dem Akteninhalt gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen, mithin dessen Beweiswürdigung, die zum Bereich der Rechtsanwendung gehört und deren (möglicherweise zu rügende) Fehlerhaftigkeit eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • BFH, 30.06.2004 - VII B 325/03

    Keine Revisionszulassung bei Rüge materieller Fehler

    Wenn die Entscheidung des FG nicht auf ausreichenden Feststellungen beruhte (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605) und das FG im Streitfall einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben als gegeben erachtet hatte, ohne dass dies durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen würde (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707), stellte dies einen materiellen Fehler dar, der nicht zur Zulassung der Revision führen könnte.
  • BFH, 29.05.2002 - VII B 8/02

    Begründungsmangel des FG-Urteils; Abweichung von EuGH -Rspr.

    Aus diesem Vortrag ergibt sich aber nicht der behauptete Verfahrensfehler, sondern der materielle Fehler, dass die Entscheidung des FG nicht auf ausreichenden Feststellungen beruht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • FG Hamburg, 12.06.2003 - VI 6/01

    Einkommensteuer: Beschränkte Steuerpflicht bei Beteiligung an einer GmbH & …

    Demzufolge kann die Person des Klägers jedenfalls dann, wenn sie in der Klageschrift und nach den sonstigen Umständen nicht eindeutig bezeichnet wurde und der Kreis der in Betracht kommenden Kläger nur klein ist, auch noch nach Ablauf der Klagefrist präzisiert oder korrigiert werden (BFH v. 12.05.1989, III R 132/85, BStBl II 1989, 846 m.w.N.; anders für das Einspruchsverfahren BFH v. 08.09.2000, VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605 ).
  • FG München, 17.05.2002 - 14 K 1686/99

    Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Einspruch: Bestimmbarkeit des angefochtenen …

  • FG München, 20.02.2003 - 14 K 4647/02

    Unzulässigkeit einer Klage bei Bezeichnung der falschen Finanzbehörde als …

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