Rechtsprechung
| BVerwG, 27.05.1966 - VII C 195.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung der Erlöschensgründe für ein Familiengrab - Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Familiengrab - Erwerb einer Familiengrabstätte auf einem städtischen Begräbnisplatz - Befugnis zur Regelung der Rechtsverhältnisse hinsichtlich eines Gemeindefriedhofs durch ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59
Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle
Auszug aus BVerwG, 27.05.1966 - VII C 195.63
Bestätigung von BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59] und 17, 119.Die Revision ist wie folgt begründet: Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in seinem Urteil vom 8. Juli 1960 - BVerwG VII C 123.59 - (BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]) entschieden, es verstoße nicht gegen Art. 14 GG, wenn die Benutzungsdauer einer Sondergrabstelle, die unter der Geltung einer Friedhofsordnung erworben sei, die das Nutzungsrecht an Sondergrabstellen zeitlich nicht begrenzte, durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks und der besonderen Zweckbestimmung der Sondergrabstellen nachträglich zeitlich begrenzt und ihre Verlängerung von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werde.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59] und 17, 119) sind die Gemeindefriedhöfe öffentliche Sachen und die Benutzungsverhältnisse durch Satzungen öffentlich-rechtlich geregelt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59] und 17, 119) sind Änderungen der Friedhofsordnungen und der an Gräbern erworbenen Benutzungsrechte rechtlich zulässig, wenn diese Änderungen im Rahmen des Anstaltszwecks liegen und höherrangiges Recht, insbesondere Verfassungsrecht, einschließlich der Bestimmungen über die Grundrechte nicht verletzen.
Daß eine Rechtsänderung der hier vorliegenden Art Art. 14 GG nicht verletzt, ist bereits in dem Urteil vom 8. Juli 1960 (BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]) dargelegt worden.
- BVerwG, 08.11.1963 - VII C 148.60
Gemeinde darf dunkle polierte Grabsteine nicht allgemein verbieten
Auszug aus BVerwG, 27.05.1966 - VII C 195.63
Daß Art. 2 GG bei der Regelung der Friedhofsbenutzung zu beachten ist, ist bereits in der Entscheidung vom 8. November 1963 (BVerwGE 17, 119) eingehend ausgeführt. - BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …
Auszug aus BVerwG, 27.05.1966 - VII C 195.63
Die diese Rechtsquellen ergänzenden allgemeinen Grundsätze sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54] und Beschluß vom 27. Juli 1956, Buchholz BVerwG 321 § 56 Nr. 23) nicht Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 VwGO und können deshalb im Revisionsverfahren nicht nachgeprüft werden. - BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.05.1966 - VII C 195.63
Da der Kläger durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, ist der Prozeß nicht unterbrochen worden (§ 173 VwGO i.V.m. § 246 Abs. 1 ZPO; vgl. BVerwG V C 443.56 - Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG VIII C 78.60 - Urteil vom 6. September 1962 -); einer Aufnahme durch die Erben bedurfte es daher nicht. - BVerwG, 27.09.1957 - V C 443.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.05.1966 - VII C 195.63
Da der Kläger durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, ist der Prozeß nicht unterbrochen worden (§ 173 VwGO i.V.m. § 246 Abs. 1 ZPO; vgl. BVerwG V C 443.56 - Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG VIII C 78.60 - Urteil vom 6. September 1962 -); einer Aufnahme durch die Erben bedurfte es daher nicht.
- BVerwG, 16.02.1971 - VII B 71.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Danach ist die nachträgliche Verkürzung der Nutzungszeit an Wahlgrabstätten durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks zulässig, wenn das öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Gebühr erneuert werden kann (Urteile vom 8. Juli 1960 [BVerwGE 11, 68], vom 27. Mai 1966 - BVerwG VII C 195.63 -, Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG VII B 60.68 -). - BVerwG, 16.02.1971 - VII B 94.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nachträgliche Verkürzung der …
Danach ist die nachträgliche Verkürzung der Nutzungszeit an Wahlgrabstätten durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks zulässig, Wenn das öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Gebühr erneuert werden kann (Urteile vom 8. Juli 1960 [BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]], vom 27. Mai 1966 - BVerwG VII C 195.63 -, Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG VII B 60.68 -). - BVerwG, 16.02.1971 - BVewG VII B 81.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Danach ist die nachträgliche Verkürzung der Nutzungszeit an Wahlgrabstätten durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks zulässig, wenn das öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Gebühr erneuert werden kann (Urteile vom 8. Juli 1960 [BVerwGE 11, 68], vom 27. Mai 1966 - BVerwG VII C 195.63 -, Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG VII B 60.68 -).
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