Rechtsprechung
| BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf rückwirkende Graduierung zum Ingenieur - Anforderungen an die Graduierung für Ingenieurprüfungen - Zulässigkeit einer nachträglichen Graduierung zum Ingenieur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 36, 361
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
Anerkannte Privatschulen
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Es würde zum anderen die genehmigte private Ersatzschule in einer Art. 7 Abs. 4 GG widersprechenden Weise benachteiligt, weil - wie das Bundesverfassungsgericht formulierte (BVerfGE 27, 195 [206 f.]) - der Staat damit den Schülern von Ersatzschulen den Weg zu den Berechtigungen versperrt haben würde.Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 27, 195) hat zwar die Heraushebung einer Gruppe der Ersatzschulen als anerkannte Privatschulen für zulässig gehalten; es sah eine verfassungswidrige Zurückdrängung der nicht anerkannten Ersatzschulen auch nicht darin, daß ihren Schülern Berechtigungen erst verliehen werden, nachdem sie eine entsprechende Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission an einer öffentlichen Schule abgelegt haben (…a.a.O. S. 207).
- BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66
Ingenieur
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Daß der Kläger mehr als vier Jahre nach seiner Prüfung durch die Verordnung vom 19. April 1966 noch die Möglichkeit zu einer Fremdenprüfung erhielt, räumt dies nicht aus (vgl. hierzu auch die Stellungnahme des Bundesministers für Wirtschaft in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das zur Nichtigerklärung des Ingenieurgesetzes des Bundes führte, BVerfGE 26, 246 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 128/66] [250 f.]).Dieser Erwägung kann, da das Bundesverfassungsgericht das Ingenieurgesetz des Bundes inzwischen für nichtig erklärt hat (BVerfGE 26, 246 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 128/66]), keine Bedeutung mehr zukommen.
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Bei der Anwendung des Gleichheitssatzes sind ferner die besonderen Wertentscheidungen des Grundgesetzes, im vorliegenden Falle Art. 7 Abs. 4 GG, zu berücksichtigen, weil sie den Gleichheitssatz nach bestimmten Richtungen hin ausprägen; auch sie schränken die Freiheit des Gesetzgebers im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGE 17, 210 [217]; 13, 290 [298]).
- BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Was sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (BVerfGE 17, 122 [130.]; 19, 1 [8]; 21, 6 [11 f.]). - BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Bei der Anwendung des Gleichheitssatzes sind ferner die besonderen Wertentscheidungen des Grundgesetzes, im vorliegenden Falle Art. 7 Abs. 4 GG, zu berücksichtigen, weil sie den Gleichheitssatz nach bestimmten Richtungen hin ausprägen; auch sie schränken die Freiheit des Gesetzgebers im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGE 17, 210 [217]; 13, 290 [298]). - BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62
Wiedergutmachung
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Was sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (BVerfGE 17, 122 [130.]; 19, 1 [8]; 21, 6 [11 f.]). - BVerfG, 14.12.1966 - 1 BvR 496/65
Verfassungsmäßigkeit der Gesellschafterhaftung für Gewerbe- und Umsatzsteuer
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Was sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (BVerfGE 17, 122 [130.]; 19, 1 [8]; 21, 6 [11 f.]). - BVerwG, 19.12.1963 - I C 71.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Daß ein Urteil Bundesrecht auch dann verletzt, wenn es eine irrevisible Bestimmung im Widerspruch mit Bundesrecht auslegt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 322 [324]) festgestellt. - BVerwG, 30.01.1970 - VII B 63.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70
Der Kläger hat die vom Bundesverwaltungsgericht durchBeschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII B 63.69 - zugelassene Revision eingelegt und beantragt,.
- BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73
Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."
Ein solcher Grad ist von der Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu unterscheiden, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VII C 30.70 - (BVerwGE 36, 361 [365 f.]) unter Berufung auf Oesterreich (Ingenieurgesetz und Graduierungsvereinbarung, 1965, III Erl. 2 [S. 21] und I Erl. 6 [S. 11]) ausführte.In einem die entsprechenden Verhältnisse in Bayern betreffenden Urteil vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VII C 30.70 - (BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70] [364 f.]) hat das Bundesverwaltungsgericht die Gleichstellung unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 (BVerfGE 27, 195 [BVerfG 14.11.1969 - 1 BvL 24/64]) auch aus Art. 7 Abs. 4 GG gerechtfertigt.
Die Gleichwertigkeit kann sich aus den im Urteil des Senats vom 4. Dezember 1970 (a.a.O. S. 363) behandelten Gesichtspunkten ergeben.
- BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73
Rechtsweg gegen Maßnahmen einer nach bayerischem Recht staatlich nur genehmigten, …
Der erkennende Senat hat in seinem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 18. Oktober 1963 - BVerwG VII C 45.62 - (BVerwGE 17, 41) im Falle einer nordrhein-westfälischen Privatschule, die nach der herkömmlichen Einteilung, die auch dem bayerischen Recht zugrunde liegt (vgl. dazu BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70] [362]), eine staatlich anerkannte Ersatzschule war, den Verwaltungsrechtsweg für gegeben angesehen, dabei aber ausdrücklich dahingestellt gelassen, wie die Rechtslage allgemein bei Privatschulen zu beurteilen sei.Ist danach in der Frage des Rechtswegs zwischen staatlich anerkannten und staatlich genehmigten Ersatzschulen zu unterscheiden, so setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VII C 30.70 - (BVerwGE 36, 361).
- BVerwG, 26.01.1977 - 7 B 113.75
Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Ingenieur …
Daß das Berufungsgericht für die Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Prüfung der Kläger Schlüsse aus dem damaligen rechtlichen Status der Privaten Rheinischen Ingenieurschule und den dazu ergangenen Bescheiden ziehen konnte, ist außer Frage (vgl. hierzu auch BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30/70] [363]).Die Versagung ist ein Indiz für das Vorliegen der zur Entscheidungsgrundlage gemachten tatsächlichen Verhältnisse; dies ergibt sich auch schon aus dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 4. Dezember 1970 (BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30/70] [363]).
- BVerwG, 27.10.1978 - 7 C 17.77
Vergleichbarkeit der Prüfungen an einer staatlichen und einer nicht genehmigten …
Daß das Berufungsgericht für die Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Prüfungen der Kläger Schlüsse aus dem damaligen rechtlichen Status der Privaten Rheinischen Ingenieurschule und den dazu ergangenen Bescheiden ziehen konnte, ist außer Frage (vgl. hierzu auch BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30/70] [363]).Für eine andere Auffassung ergibt sich auch nichts aus den Senatsentscheidungen vom 4. Dezember 1970 (BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30/70] [363]) und vom 11. Juni 1975 (BVerwGE 48, 305 [316]).
- BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 72.81
Notwendigkeit der Zurückverweisung auf Grund einer Ermessensentscheidung - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens im Zusammenhang mit der Frage nach einer gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses über die Anerkennung von Prüfungen gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 3 BBG einen Beurteilungsspielraum des Ausschusses verneint (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65] [155]) und ist auch in anderen Fällen, in denen es um die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungen ging, nicht von einer Beurteilungsermächtigung der Verwaltung ausgegangen (vgl. BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70]; 48, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 55, 104 [BVerwG 30.11.1977 - 8 C 80/76]; 64, 142 [BVerwG 19.10.1981 - 6 C 97/80]; 64, 153) [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80]. - BVerwG, 22.03.1978 - 7 CB 19.76
Gleichwertigkeit von anderen Ausbildungen mit der im Graduierungserlass genannten …
Hinsichtlich dieses Ausgangspunktes, der allein Grundsätzliches enthält, aber auch vom Kläger nicht angegriffen wird, könnten sich in einem Revisionsverfahren des Klägers keine bundesrechtlichen Rechtsfragen grundsätzlicher Art mehr stellen; die damit zusammenhängenden Rechtsfragen des Bundesrechts, die im Hinblick auf § 137 Abs. 1 VwGO - von hier nicht in Betracht kommenden besonderen Fällen abgesehen - allein zur Zulassung der Revision führen könnten, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 36, 361; 48, 305) [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]. - BVerwG, 11.07.1977 - 7 B 32.77
Nichtzulassung der Revision mangels ausreichender Begründung - Anerkennung einer …
Bezüglich der nachträglichen Graduierung von Absolventen privater Ingenieurschulen hat der beschließende Senat die Auffassung vertreten, daß es auf einen Vergleich der abgelegten Prüfung mit staatlichen Prüfungen ankomme (vgl. BVerwGE 48, 305; 36, 361) [BVerwG 04.12.1970 - VII C 68/69]; die abgelegte Prüfung muß gleichwertig mit den staatlichen Prüfungen sein. - BVerwG, 07.02.1973 - VII B 127.71
Rechtsmittel
Daß bei nachträglicher Graduierung nicht nur staatlich anerkannte Ingenieurschulen den öffentlichen Schulen gleichgestellt werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht für die Verhältnisse in Bayern in seinem Urteil vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VII C 30.70 - (BVerwGE 36, 361) ausgeführt und dies unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1969 (BVerfGE 27, 195) auch aus Art. 7 Abs. 4 GG gerechtfertigt.
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