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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1965 - VII C 83.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,212
BVerwG, 30.04.1965 - VII C 83.63 (https://dejure.org/1965,212)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1965 - VII C 83.63 (https://dejure.org/1965,212)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1965 - VII C 83.63 (https://dejure.org/1965,212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeines Recht von Privatpersonen auf Auskunfterteilung durch Behörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1, Art. 103; VwGO § 86
    Benennung von Auskunftspersonen durch eine Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1450
  • MDR 1965, 690
  • DVBl 1965, 647
  • DÖV 1965, 488
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1957 - IV C 300.55
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1965 - VII C 83.63
    Auch wenn für die Durchführung eines derartigen, auf eine allgemeine Beschwerde zurückgehenden behördlichen Verfahrens keine Vorschriften bestehen und der in Artikel 103 des Grundgesetzes verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör nur für gerichtliche Verfahren gilt, so darf dieses Prinzip doch auch in einem Verwaltungsverfahren nicht außer acht gelassen werden, wenn es sich um Feststellungen handelt, die geeignet sind, einen beschwerdeführenden Staatsbürger zu diffamieren (vgl. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts Seite 217; König DVBl. 1959 S. 189 ff. und BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG IV C 300.55 - in DVBl. 1958 S. 174).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab; …

    Die Behörden sind auf Informanten angewiesen und dürfen diesen Vertraulichkeit zusichern und deren Identität geheim halten (vgl. bereits Urteil vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 83.63 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde - …

    Unter "Herkunft" der Daten fallen auch die Personen, die über personenbezogene Daten informiert haben (vgl. dazu Urteil vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 83.63 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 7).

    c) Eine andere Beurteilung kommt dann in Betracht, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Informant wider besseres Wissen oder leichtfertig, d. h. infolge eines aus seinen persönlichen Fähigkeiten zu beurteilenden erhöhten Grades an Fahrlässigkeit (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., 1991, § 15 StGB Rn. 20), falsche Informationen gegeben hat (Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2; Urteil vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 83.63 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr; …

    Die Aufgabe, auf die die behördlichen Ermittlungen ausgerichtet sind, muss vielmehr dem Schutz gewichtiger Rechtsgüter dienen (Urteil vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 83.63 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 7 S. 11).
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