Rechtsprechung
| BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
AO 1977 § 46 Abs. 2, 3 u. 5; BGB §§ 177, 180, 409
Abtretung von Steuererstattungsansprüchen - Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 46 Abs. 2, 3 und 5; BGB §§ 177, 180, 409
- Wolters Kluwer
Abtretung - Steuererstattungsansprüche - Vollmacht - Genemigung - Schuldnerschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 46 AO
Abgabenordnung; Anzeige der Abtretung durch den Abtretungsempfänger
Papierfundstellen
- BFHE 174, 112
- NJW 1995, 278
- BB 1994, 1345
- BB 1994, 2266
- BStBl II 1994, 789
- BStBl II 1994, 79
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.09.1990 - VII R 114/89
Wird dem FA die Abtretung angezeigt, so wird es bei Leistung an den …
Auszug aus BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92
Wie der Senat im Urteil vom 25. September 1990 VII R 114/89 (BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201) entschieden hat, folgt aus dem Schutzzweck des § 46 Abs. 5 AO 1977, daß das FA, dem die Abtretung angezeigt worden ist und das an den Abtretungsempfänger gezahlt hat, auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Abtretenden frei wird, wenn die Abtretungsanzeige nicht der in § 46 Abs. 3 AO 1977 vorgeschriebenen Form entspricht.Eine den Schuldnerschutz auslösende Anzeige der Abtretung kann somit auch dann vorliegen, wenn diese nach § 46 Abs. 2 oder 3 AO 1977 unvollständig oder fehlerbehaftet ist (Senat in BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201, 203), wozu auch die fehlende Vollmacht des Gläubigers zu der Anzeige gehört.
Es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber im Steuerrecht den Schuldnerschutz des FA nach § 46 Abs. 5 AO 1977 gegenüber der Schutzwirkung des § 409 BGB, der ihm als Vorbild diente, nicht einschränken wollte (Senat in BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201, 203).
Wie der Senat in BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201, 203, 204 ausgeführt hat, könnte der Schuldnerschutz nach dieser Bestimmung allenfalls dann entfallen, wenn die Finanzbehörde eindeutige Kenntnis von den Tatsachen hat, die die Unwirksamkeit der Abtretung begründen.
Die Schutzfunktion, die die formalisierte Abtretungsanzeige für den Abtretenden hat, muß in diesem Falle jedenfalls zurücktreten gegenüber dem Schuldnerschutz zugunsten der Finanzbehörde nach § 46 Abs. 5 AO 1977 (vgl. Senat in BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201, 203).
- BPatG, 03.12.1963 - 4 W 70/63
Auszug aus BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92
Im zivilrechtlichen Schrifttum wird die Anwendbarkeit des § 180 Satz 2 BGB und damit die Genehmigungsfähigkeit bei amtsempfangsbedürftigen Willenserklärungen überwiegend abgelehnt, weil die Bestimmung auf den Verkehr mit Behörden nicht passe und hierfür ungeeignet erscheine (…vgl. Soergel/Leptin, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., § 180 Rdnr. 3;… Erman/Brox, Bürgerliches Gesetzbuch, 9. Aufl., § 180 Rdnr. 5;… Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 53. Aufl., § 180 Anm. 1; ebenso: Bundespatentgericht - BPatG -, Beschluß vom 3. Dezember 1963 4 W 70/63, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1964, 615).Der Beschluß des BPatG in NJW 1964, 615 stellt für die Unanwendbarkeit des § 180 Satz 2 BGB auf amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen (hier: Verzicht auf ein Patent) auf die Besonderheiten des patentamtlichen Verfahrens und auf das Interesse der Allgemeinheit an der Rechtssicherheit hinsichtlich der Eintragungen in die Patentrolle ab.
- BFH, 26.11.1982 - VI R 205/81
Steuererstattungsansprüche - Abtretung - Abtretungsanzeige
Auszug aus BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92
Das wird dadurch gewährleistet, daß der Anzeigevordruck von dem Abtretenden zu unterschreiben ist (§ 46 Abs. 3 Satz 2 AO 1977) bzw. dessen Kenntnisnahme von dem Vordruck und den darin enthaltenen Warnhinweisen auf andere Weise nachgewiesen werden muß (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1982 VI R 205/81, BFHE 137, 150, BStBl II 1983, 123). - FG Berlin, 24.06.1991 - VIII 163/89
Auszug aus BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92
b) Nach dem Urteil des FG Berlin vom 24. Juni 1991 VIII 163/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 103) soll es unerheblich sein, wer die Abtretungsanzeige beim FA einreicht, sofern nur die Anzeige selbst von dem Gläubiger stammt, da der Begriff des "Anzeigens" i. S. von § 46 Abs. 2 AO 1977 nicht notwendig den des "Einreichens" umfasse.
- BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige
§ 46 Abs. 2 AO 1977 setzt eine Anzeige durch den (bisherigen) Gläubiger voraus, der allerdings nach der Rechtsprechung des Senats den Abtretungsempfänger bevollmächtigen kann, die von ihm unterschriebene Abtretungsanzeige dem FA zu übermitteln bzw. seine Genehmigung zu der Einreichung der Anzeige durch den Abtretungsempfänger erteilen kann (Urteil vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789).Wenn auch im Streitfall dem FA die Abtretungsanzeige von der Klägerin als Zessionarin vorgelegt worden ist, was in den Fällen der Bevollmächtigung/Genehmigung durch den bisherigen Gläubiger nach § 46 Abs. 2 AO 1977 ohne Einhaltung bestimmter Formvorschriften zulässig sein kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789 und oben 3. b), so steht auch hier der Wirksamkeit der Abtretung entgegen, daß aus der Abtretungsanzeige die Zustimmung des Konkursverwalters, der gemäß § 6 Abs. 2 KO allein über den abgetretenen Anspruch hätte verfügen können, nicht ersichtlich ist.
- BFH, 08.06.2010 - VII R 39/09
Durch Telefax übersandte Abtretungsanzeige ist formwirksam. - Zum Aufrechnungs- …
Die Unwirksamkeit einer Abtretung im Sinne dieser Vorschrift kann sich danach gemäß § 46 Abs. 2 AO auch daraus ergeben, dass die vorgeschriebene Anzeige an das FA zwar im tatsächlichen Sinne erfolgt, aber rechtlich nicht wirksam ist, weil es an der Bevollmächtigung des hierzu nach dem Gesetz nicht ermächtigten Abtretungsempfängers durch den Abtretenden fehlt (Senatsurteil vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789). - BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag
Die Abtretungsanzeige soll zum einen den Abtretenden vor unüberlegten Abtretungen schützen, zum anderen den Schuldner, d.h. hier das ZFA, das aufgrund der Abtretungsanzeige an den Abtretungsempfänger zahlt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Abtretenden freistellen (vgl. § 46 Abs. 5 AO 1977, und Senatsurteile vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789, …und vom 16. November 1993 VII R 23/93, BFH/NV 1994, 598, 600).
- BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03
Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß …
Die in § 46 Abs. 3 AO 1977 vorgeschriebene formalisierte Abtretungsanzeige soll zum einen die Abtretenden (Zedenten) davor schützen, ihre Erstattungsansprüche unüberlegt, zu unangemessenen Bedingungen oder an unseriöse Zessionare abzutreten, zum anderen den Schuldner, d.h. hier das FA, das aufgrund der Abtretungsanzeige an den Abtretungsempfänger (Zessionar) zahlt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Abtretenden freistellen (vgl. § 46 Abs. 5 AO 1977; Senatsurteile vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789, …und vom 16. November 1993 VII R 23/93, BFH/NV 1994, 598, 600). - BFH, 13.11.2001 - VII R 107/00
Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte …
Die in § 46 Abs. 3 AO 1977 vorgeschriebene formalisierte Abtretungsanzeige soll zum einen die Abtretenden (Zedenten) davor schützen, ihre Erstattungsansprüche unüberlegt, zu unangemessenen Bedingungen oder an unseriöse Zessionare abzutreten, zum anderen den Schuldner, d.h. hier das FA, das aufgrund der Abtretungsanzeige an den Abtretungsempfänger (Zessionar) zahlt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Abtretenden freistellen (vgl. § 46 Abs. 5 AO 1977, und Senatsurteile vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789, …und vom 16. November 1993 VII R 23/93, BFH/NV 1994, 598, 600). - BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf …
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 22. März 1994 VII R 117/92 (BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789, 790) hierzu ausgeführt, daß sich im Regelfall aus einer formgerechten, vom Gläubiger (Abtretenden) unterschriebenen Abtretungsanzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck, die der Abtretende dem Abtretungsempfänger wissentlich und willentlich überläßt, auf die Bevollmächtigung des Abtretungsempfängers schließen läßt, diese Anzeige zum Wirksamwerden der Abtretung dem FA zu übermitteln. - FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02
Abtretung; Abtretungsanzeige; Abtretungsrücknahme; Rücknahme; Formbedürftigkeit - …
Dabei entspricht es allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 22.03.1994 VII R 117/92, BStBl II 1994, 789, 793) und Schrifttum (Kruse in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, § 46 AO Rz 31; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO/FGO, § 46 AO Rz 25), dass eine Abtretungsanzeige in entsprechender Anwendung des § 409 Abs. 2 BGB nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden kann, welcher als der neue Gläubiger bezeichnet worden ist.Schließlich berücksichtigt der Senat, dass der Bundesfinanzhof im Urteil vom 22.03.1994 VII R 117/92 (BStBl II 1994, 789, 793) die wirksame Rücknahme der Abtretungsanzeige zwar in sinngemäßer Anwendung von § 409 Abs. 2 BGB von der Zustimmung des Abtretungsempfängers abhängig macht, nicht aber von der Einhaltung der besonderen Form des § 46 Abs. 3 AO .
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 1 K 1990/14
Wirksamkeit der Abtretung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs - …
Rn. 52 Aus dem Schutzzweck des § 46 Abs. 5 AO folgt, dass das FA, dem die Abtretung angezeigt worden ist und das an den Abtretungsempfänger gezahlt hat, auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Abtretenden frei wird, wenn die Abtretungsanzeige nicht der in § 46 Abs. 3 AO vorgeschriebenen Form entspricht (BFH-Urteile vom 25. September 1990 VII R 114/89, BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201; vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789;… Boeker in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 46 AO Rz. 72). - BFH, 19.03.2009 - VII B 45/08
Keine befreiende Leistung an Zessionar bei unwirksamer Abtretungsanzeige
Es liegt auf der Hand und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass das FA als Schuldner nicht beanspruchen kann, gemäß § 46 Abs. 5 AO mit befreiender Wirkung an den in der Anzeige angegebenen Abtretungsempfänger leisten zu können, wenn die Abtretungsanzeige vom Abtretenden nicht unterschrieben oder dessen Unterschrift gefälscht ist (vgl. Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 46 AO Rz 40; Pahlke/Koenig, Abgabenordnung § 46 Rz 39; Schwarz, AO, § 46 Rz 20; Senatsurteil vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789). - BFH, 13.10.1994 - VII R 3/94
Erwerb von Steuererstattungsansprüchen durch Steuerberater
Auf die Frage, ob die Abtretung des Anspruchs, die bereits mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 1988, vor Festsetzung der Jahressteuer, erfolgen durfte (Senat, Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, 110, BStBl II 1990, 523), auch wegen Verstoßes gegen § 46 Abs. 2 AO 1977 -- Anzeige durch den Zedenten -- unwirksam oder ob der Kläger zur Übermittlung der Anzeige an das FA bevollmächtigt war (zur grundsätzlich anzunehmenden Bevollmächtigung des Zessionars zuletzt Senat, Urteil vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112 [BFH 22.03.1994 - VII R 117/92], BStBl II 1994, 789, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 513), kommt es nicht an. - FG Hessen, 02.11.2005 - 6 K 4022/04
Wirksamkeit einer dem FA vom Zessionar übermittelten Anzeige über die Abtretung …
- FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2207/96
Wirksame Abtretung eines Umsatzsteuerguthabens; Entscheid durch …
- FG Hessen, 16.06.2011 - 11 K 758/09
Auslegung einer Abtretungsanzeige von Ehegatten als auf einen Ehegatten …
- FG München, 24.10.1996 - 15 K 1102/96
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für Abnutzung (AfA) für eine Wohnung ; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".