Rechtsprechung
| BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
MinöStV § 53; ; MinöStV § 53 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 16.08.2005 - X R 48/04
Revisionsverfahren: Kostenentscheidung - beiderseitige Erledigungserklärung
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05
In einer solchen Lage, in der der Ausgang des Rechtsstreits nicht mit einiger Gewissheit vorhergesagt werden kann, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten des Rechtsstreits entweder gegeneinander aufzuheben (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 2005 X R 48/04, BFH/NV 2005, 2043) oder sie den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen (…Senat in BFH/NV 1999, 93).Der Senat weicht damit nicht von dem Beschluss des BFH in BFH/NV 2005, 2043 ab, denn es entspricht gerade billigem Ermessen, auch den Besonderheiten des Streitfalls Rechnung zu tragen.
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05
Darüber, ob auch, wie von der Klägerin beantragt, die Kosten für die Zuziehung des klägerischen Prozessvertreters im Vorverfahren in die Berechnung einzubeziehen sind (vgl. § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), hat nicht der Senat, sondern das FG zu befinden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505). - BFH, 07.01.2005 - VII B 144/04
Erhaltung eines Vergütungsanspruchs nach § 53 MinÖStV: Insolvenz des Abnehmers
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05
Ob ihre Revision ohne die Erledigung des Rechtsstreits Erfolg gehabt hätte, erscheint zumindest zweifelhaft, denn das angefochtene Urteil entspricht, wie das FG zutreffend ausgeführt hat, der bisherigen Rechtsauffassung des BFH (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384).
- BFH, 07.07.1998 - VII R 67/96
Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Rundfunkgeräte und …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05
Diese Vorschrift greift --abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Untätigkeitsklage-- nur in Verfahren aufgrund von Anfechtungsklagen, nicht jedoch auch bei Verpflichtungsklagen (…Senatsbeschlüsse vom 28. April 1992 VII B 48/92, BFH/NV 1993, 320, und vom 7. Juli 1998 VII R 67/96, BFH/NV 1999, 93, jeweils m.w.N.). - BFH, 27.04.1993 - VII K 13/92
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05
Dabei bedarf es allerdings keiner abschließenden Klärung der aufgeworfenen mineralölsteuerrechtlichen Rechtsfrage, vielmehr genügt eine summarische Beurteilung der Rechtslage (Senatsbeschluss vom 27. April 1993 VII K 13/92, BFH/NV 1993, 761). - BFH, 28.04.1992 - VII B 48/92
Erledigung eines Rechtsstreits durch Rücknahme oder Änderung eines angefochtenen …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05
Diese Vorschrift greift --abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Untätigkeitsklage-- nur in Verfahren aufgrund von Anfechtungsklagen, nicht jedoch auch bei Verpflichtungsklagen (Senatsbeschlüsse vom 28. April 1992 VII B 48/92, BFH/NV 1993, 320, …und vom 7. Juli 1998 VII R 67/96, BFH/NV 1999, 93, jeweils m.w.N.).
- BFH, 29.06.2006 - VII B 137/05
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist trotz Rücknahme eines den Antrag nach § 53 MinöStV ablehnenden Verwaltungsaktes die Kostentragungsregelung des § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO nicht auf Verpflichtungsklagen anwendbar, mit denen ein Mineralöllieferant eine auf § 53 MinöStV gestützte Mineralölsteuervergütung begehrt (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII R 2/05, BFH/NV 2006, 353, m.w.N.).b) In einer solchen Lage, in der erstinstanzlich über schwierige Rechtsfragen zu entscheiden war und der Ausgang des Rechtsstreits nicht mit einiger Sicherheit vorhergesagt werden kann, hält es der Senat nach billigem Ermessen für sachgerecht, die Kosten des Verfahrens den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen und die Klägerin zumindest teilweise von den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Kosten zu entlasten (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 353).
- BFH, 18.02.2014 - III R 26/13
Kostenentscheidung im Falle der Erledigung der Hauptsache bei Einschränkung des …
Rn. 3 a) Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens richtet sich nach § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), da Gegenstand des Verfahrens eine gegen den Ablehnungsbescheid der Familienkasse gerichtete Verpflichtungsklage war (BFH-Beschluss vom 16. November 2005 VII R 2/05, BFH/NV 2006, 353). - BFH, 27.04.2006 - V R 1/05
Notwendigkeit der Zuziehung eines Vertreters im Vorverfahren
Darüber, ob auch, wie vom Kläger beantragt, die Kosten für die Zuziehung des klägerischen Prozessvertreters im Vorverfahren erstattungsfähig sind (vgl. § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), hat nicht der Senat, sondern das Finanzgericht zu befinden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; Beschluss vom 16. November 2005 VII R 2/05, BFH/NV 2006, 353). - BSG, 19.07.2006 - B 11a AL 7/06 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers
Wird die unterbliebene Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit und damit ein Verstoß gegen die Ermessensvorschrift des § 114 Abs. 2 Satz 1 SGG gerügt, muss dargetan werden, wieso das grundsätzlich eingeräumte Ermessen im besonderen Streitfall auf Null reduziert und das Gericht zu einer Aussetzung des Verfahrens verpflichtet war (vgl Senatsbeschluss vom 10. April 2006 - B 11a AL 5/06 B - zur Parallelvorschrift des § 74 Finanzgerichtsordnung >FGO< zuletzt BFH/NV 2006, 353 mwN). - FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06
Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen …
Das erfordert die unverzügliche Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle (vgl. die Erwägungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Insolvenzeröffnungsverfahren von der Erwirkung eines Mahnbescheides abgesehen werden könnte, in BFH, Beschluss vom 16. November 2005 VII R 2/05, BFH/NV 2006, 353).
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