Rechtsprechung
| BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Energiesteuer - Anwendung eines EuGH-Urteils durch nationales Gericht nach Verzicht des EuGH auf Schlussanträge des Generalanwalts
- openjur.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09; Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Energiesteuer; Anwendung eines EuGH-Urteils durch nationales Gericht nach Verzicht des EuGH auf Schlussanträge des Generalanwalts
- Bundesfinanzhof
EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b S 1, EnergieStG § 27 Abs 2, EnergieStG § 52 Abs 2, EnergieStG § 24 Abs 2, EuGHSa Art 20 Abs 5, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Energiesteuer - Anwendung eines EuGH-Urteils durch nationales Gericht nach Verzicht des EuGH auf Schlussanträge des Generalanwalts - rechtsinformationen.bund.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Energiesteuer - Anwendung eines EuGH-Urteils durch nationales Gericht nach Verzicht des EuGH auf Schlussanträge des Generalanwalts
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 Abs 1 Buchst b S 1 EGRL 96/2003, § 27 Abs 2 EnergieStG, § 52 Abs 2 EnergieStG, § 24 Abs 2 EnergieStG, Art 20 Abs 5 EuGHSa
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Energiesteuer - Anwendung eines EuGH-Urteils durch nationales Gericht nach Verzicht des EuGH auf Schlussanträge des Generalanwalts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09
- datenbank.nwb.de
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 161/08
- BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Der Bundesfinanzhof sei daran gehindert, sich bei seiner Entscheidungsfindung auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 20) zu berufen, denn es hätte gemäß Art. 20 Abs. 4 der Satzung des EuGH nicht ohne Schlussanträge des Generalanwalts ergehen dürfen.Rn. 8 Auf die erste Frage hat der EuGH mit Urteil in ZfZ 2012, 20 Folgendes geantwortet:.
Rn. 15 Soweit die Klägerin aufgrund des Umstands, dass der EuGH ohne die Schlussanträge des Generalanwalts entschieden hat, aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten zu können meint, der erkennende Senat müsse das Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 20 unangewendet lassen, ist dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen.
- EuGH, 01.04.2004 - C-389/02
Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
In diesem Zusammenhang sei die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe (Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537) zu beachten, nach der jede Nutzung eines Schiffes zu kommerziellen Zwecken den Befreiungstatbestand erfülle.Dies belege die Rechtsprechung des EuGH zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen (Urteil in Slg. 2004, I-3537).
Im Streitfall hat der EuGH bereits über die vergleichbare Richtlinienbestimmung zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen entschieden (Urteil in Slg. 2004, I-3537).
- EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
Haltergemeinschaft LBL - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von …
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Rn. 11 Auf diese Frage hat der EuGH mit Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10 (ZfZ 2012, 98) wie folgt geantwortet:.Rn. 22 Nach dem Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 98 behält diese Bestimmung die in ihr vorgesehene Steuerbefreiung zwar nicht allein Luftfahrtunternehmen vor, jedoch kann die Steuerbegünstigung in anderen Fällen als bei der Beförderung von Sachen oder Personen durch Luftfahrtunternehmen nur dann gewährt werden, wenn ein Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient.
- BFH, 22.11.2005 - VII R 33/05
Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
In Bezug auf den in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Mineralölsteuergesetzes normierten Entlastungstatbestand hat der Senat entschieden, dass vergütungsberechtigter Verwender nur derjenige sein kann, der die mittelbare oder unmittelbare Sachherrschaft über das eingesetzte Mineralöl ausübt (Senatsurteil vom 22. November 2005 VII R 33/05, BFHE 212, 335, ZfZ 2006, 163). - BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Schließlich kann schwerlich angenommen werden, es liege bei einem solchen Vorgehen des EuGH eine Überschreitung seiner ihm durch den AEUV zugewiesenen Kompetenzen vor, so dass seine Entscheidung ein vom Zustimmungsgesetz zum AEUV nicht mehr gedeckter "ausbrechender Rechtsakt" sein könnte (vgl. zur Doktrin vom "ausbrechenden Rechtsakt" Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267). - BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09
Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Rn. 7 Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren in analoger Anwendung des § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und in einem anderen Verfahren dem EuGH mit Beschluss vom 1. Dezember 2009 VII R 9, 10/09 (BFHE 227, 564, ZfZ 2010, 80) gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. - BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit …
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Schließlich kann schwerlich angenommen werden, es liege bei einem solchen Vorgehen des EuGH eine Überschreitung seiner ihm durch den AEUV zugewiesenen Kompetenzen vor, so dass seine Entscheidung ein vom Zustimmungsgesetz zum AEUV nicht mehr gedeckter "ausbrechender Rechtsakt" sein könnte (vgl. zur Doktrin vom "ausbrechenden Rechtsakt" Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267). - FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 K 4605/08
Vergütung von Mineralöl- und Energiesteuer; Vergütung; Mineralölsteuer; …
Auszug aus BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Rn. 10 Mit Beschluss vom 12. Mai 2010 4 K 4605/08 VE (ZfZ 2010, Beilage Nr. 3, 42) hat das FG Düsseldorf auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats Bezug genommen und dem EuGH die weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob auch einem Vermieter oder Vercharterer, der sein Luftfahrzeug einschließlich des von ihm zu stellenden Flugturbinenkraftstoffs vermietet oder verchartert, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG zustehe.
- FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14
Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene …
Beruht die Erhöhung der Steuerschuld auf neuen Tatsachen, die das FA mangels Kenntnis im ersten Haftungsbescheid nicht berücksichtigen konnte, ist der Erlass eines ergänzenden Bescheides zulässig (BFH-Urteil vom 15. Februar 2011 VII R 66/10, BFHE 232, 313, BStBl II 2011, 534, Leitsatz und unter II. 1. d der Gründe, in Fortentwicklung der mit BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VII R 29/09, BFHE 205, 539, BStBl II 2005, 3 aufgestellten Grundsätze). - FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14
Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer …
Beruht die Erhöhung der Steuerschuld auf neuen Tatsachen, die das FA mangels Kenntnis im ersten Haftungsbescheid nicht berücksichtigen konnte, ist der Erlass eines ergänzenden Bescheides zulässig (BFH-Urteil vom 15. Februar 2011 VII R 66/10, BFHE 232, 313, BStBl II 2011, 534, Leitsatz und unter II. 1. d der Gründe, in Fortentwicklung der mit BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VII R 29/09, BFHE 205, 539, BStBl II 2005, 3 aufgestellten Grundsätze). - BFH, 06.11.2012 - VII R 33/09
Keine Energiesteuerbefreiung bzw. Mineralölsteuerbefreiung für Flüge von …
Diese Erkenntnis zu berücksichtigen, wäre der erkennende Senat selbst dann nicht gehindert, wenn das vorgenannte Urteil, wie die Klägerin geltend macht, im Hinblick darauf, dass der EuGH gemäß Art. 20 Abs. 5 seiner Satzung ohne Schlussanträge des Generalanwalts entschieden hat, verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein sollte (vgl. dazu auch Urteile des Senats vom 27. Juli 2012 VII R 28/09 und VII R 29/09, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt).
- FG München, 20.03.2025 - 14 K 2087/22
Stromentnahme bei Mitbesitz an stromverbrauchenden Anlage
Rn. 59 Dem steht auch nicht die zum Energiesteuergesetz ergangene Entscheidung des BFH entgegen, wonach es beim Chartern eines Flugzeugs für die Beurteilung der Verwendereigenschaft nicht darauf ankommen soll, ob der Charterer das Luftfahrzeug vom Vercharterer mit oder ohne Pilot mietet (BFH-Urteil vom 17. Juli 2012 - VII R 29/09, BFH/NV 2013, 203, Rn. 19). - FG München, 10.07.2025 - 14 K 1870/23
Entlastungsberechtigung nach § 9b StromStG
Rn. 36 Dem steht auch nicht die zum Energiesteuergesetz ergangene Entscheidung des BFH entgegen, wonach es beim Chartern eines Flugzeugs für die Beurteilung der Verwendereigenschaft nicht darauf ankommen soll, ob der Charterer das Luftfahrzeug vom Vercharterer mit oder ohne Pilot mietet (BFH-Urteil vom 17. Juli 2012 - VII R 29/09, BFH/NV 2013, 203, Rn. 19). - FG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 6 K 2021/20
Zuordnung der Verwendereigenschaft im Sinne des § 54 Abs. 1 und 4 EnergieStG bei …
Vergütungsberechtigter Verwender kann - so der BFH in der oben zitierten Entscheidung - nur derjenige sein, der die mittelbare oder unmittelbare Sachherrschaft über das eingesetzte Mineralöl ausübt (Urteil vom 22. November 2005 VII, R 33/05, a.a.O., ebenso BFH-Urteil vom 17. Juli 2012, VII R 29/09, BFH/NV 2013, 203).
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