Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.04.2012

Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9236
BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2010,9236)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2010 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2010,9236)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2010,9236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • openjur.de

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen; Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 220 Abs 2 Buchst b, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b, AKP/EGPartAbkProt 1 Art 32
    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 Abs 2 Buchst b ZK, Art 220 Abs 2 Buchst b EWGV 2913/92, Art 32 AKP/EGPartAbkProt 1
    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 Abs 2 Buchst b ZK, Art 220 Abs 2 Buchst b EWGV 2913/92, Art 32 AKP/EGPartAbkProt 1
    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung von Textilien durch eine Firmengruppe mit Hauptsitz in Hongkong und weiterer Unternehmen auf Jamaika und Ausfuhr in die Gemeinschaft unter Angabe des Ursprungslandes Jamaika und Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung; Falsche Angaben gegenüber einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den EuGH (Az. C-409/10): nachträgliche Überprüfung erteilter Ursprungsnachweise und Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellung von Textilien durch eine Firmengruppe mit Hauptsitz in Hongkong und weiterer Unternehmen auf Jamaika und Ausfuhr in die Gemeinschaft unter Angabe des Ursprungslandes Jamaika und Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung; Falsche Angaben gegenüber einer ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Da somit die nachträgliche Überprüfung im Ausfuhrland die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, waren, wie geschehen, sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums für ungültig zu erklären (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Amtsblatt der Europäischen Union 2010 Nr. C 11/11).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Auch von der Kommission (OLAF) kann ein solches Ersuchen ausgehen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465; und vom 1. Juli 2010 C-442/08 --Kommission/ Deutschland-- Rz 82).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220 …

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Denn nach dem EuGH-Urteil vom 9. März 2006 C-293/04 --Beemsterboer-- (Slg. 2006, I-2263, Rz 34, 35, m.w.N.) ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bereits dann eine unrichtige Bescheinigung, wenn der in der Bescheinigung angegebene Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung nicht bestätigt werden kann, denn daraus ist zu schließen, dass die Ware unbekannten Ursprungs ist, die Bescheinigung zu Unrecht ausgestellt und der Vorzugstarif somit zu Unrecht gewährt wurde.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Einfuhr von Fernsehgeräten mit …

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    In einem solchen Fall trägt der Abgabenschuldner das Risiko, dass sich ein Handelsdokument bei einer späteren Prüfung als falsch erweist (vgl. zur Vorgängervorschrift Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79: EuGH-Urteil vom 14. November 2002 C-251/00 --Ilumitrónica--, Slg. 2002, I-10433; sowie Erwägungsgrund 11 zur VO Nr. 2700/2000).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Denn das im Rahmen von Präferenzabkommen der vorliegenden Art festgelegte System der Aufgabenverteilung zwischen den Verwaltungen des Einfuhr- und des Ausfuhrlands kann nur funktionieren, wenn die Zollverwaltung des Einfuhrlands die von den Behörden des Ausfuhrlands rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt und an die von diesen Behörden rechtmäßig vorgenommene Beurteilung gebunden ist (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Juli 1997 C-97/95 --Pascoal & Filhos--, Slg. 1997, I-4209; vom 9. Februar 2006 C-23 bis C-25/04 --Sfakianakis--, Slg. 2006, I-1265; und Urteil Kommission/Deutschland, Rz 70 bis 74).
  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Rn. 16 Dieses im Rahmen einer Prüfung gemäß Art. 32 Protokoll Nr. 1 gefundene Ergebnis der Behörden des Ausfuhrlands haben die Zollbehörden des Einfuhrlands im Rahmen der durch das Partnerschaftsabkommen geregelten Kompetenzverteilung und der Zusammenarbeit der Verwaltungen anzuerkennen und ihren weiteren zollrechtlichen Maßnahmen zugrunde zu legen, was grundsätzlich die Nacherhebung der bei der Einfuhr nicht gezahlten Zölle durch das Einfuhrland bedeutet (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 1993 C-12/92 --Huygen u.a.--, Slg. 1993, I-6381).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden, …

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Denn das im Rahmen von Präferenzabkommen der vorliegenden Art festgelegte System der Aufgabenverteilung zwischen den Verwaltungen des Einfuhr- und des Ausfuhrlands kann nur funktionieren, wenn die Zollverwaltung des Einfuhrlands die von den Behörden des Ausfuhrlands rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt und an die von diesen Behörden rechtmäßig vorgenommene Beurteilung gebunden ist (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Juli 1997 C-97/95 --Pascoal & Filhos--, Slg. 1997, I-4209; vom 9. Februar 2006 C-23 bis C-25/04 --Sfakianakis--, Slg. 2006, I-1265; und Urteil Kommission/Deutschland, Rz 70 bis 74).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-442/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Auch von der Kommission (OLAF) kann ein solches Ersuchen ausgehen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465; und vom 1. Juli 2010 C-442/08 --Kommission/ Deutschland-- Rz 82).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-552/08

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2 …

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Da somit die nachträgliche Überprüfung im Ausfuhrland die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, waren, wie geschehen, sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums für ungültig zu erklären (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Amtsblatt der Europäischen Union 2010 Nr. C 11/11).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Auch von der Kommission (OLAF) kann ein solches Ersuchen ausgehen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465; und vom 1. Juli 2010 C-442/08 --Kommission/ Deutschland-- Rz 82).
  • BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung …

    Rn. 8 Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 29. Juni 2010 (BFH/NV 2010, 2145), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebenden, die nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen sowie den Vertrauensschutz betreffenden Fragen vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 15. Dezember 2011 C-409/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 79) wie folgt beantwortet hat:.
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 42/10

    EuGH-Vorlage: Beweislastverteilung im Rahmen der Vertrauensschutzbestimmung in …

    Diese unionsrechtlichen Zweifel des Senats rühren zunächst her aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der in seinem Vorabentscheidungsbeschluss vom 29.06.2010 (VII R 31/09, Az. des EuGH C-409/10) einem bestimmten Normverständnis zuneigt: Weil die Fragen der Gültigkeit der erteilten Warenverkehrsbescheinigungen und des Vertrauensschutzes - so führt der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 29.06.2010 aus - in einem engen unlösbaren Zusammenhang stünden, komme es nicht in Betracht, aus dem fehlenden Nachweis des Warenursprungs jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen abzuleiten.
  • FG Hamburg, 28.05.2014 - 4 V 63/14

    Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht: Unersetzbarer Schaden gem. Art. 244 ZK

    Rn. 27 aa) Nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) Unterabs. 2 ZK gilt im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung einer drittländischen Behörde die Ausstellung einer Präferenzbescheinigung durch diese Behörde, falls sich die Bescheinigung später als unrichtig erweist, als ein Irrtum, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 29.06.2010, VII R 31/09).
  • FG Hamburg, 19.04.2011 - 4 K 293/09

    Antidumpingzoll nach unzutreffender Angabe des Warenursprungs

    Nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 2 ZK, der mit den folgenden Unterabs. 3 bis 5 durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 (VO Nr. 2700/2000) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 311/17) eingefügt worden ist, gilt im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung einer drittländischen Behörde die Ausstellung einer Präferenzbescheinigung durch diese Behörde, falls sich die Bescheinigung später als unrichtig erweist, als ein Irrtum, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 29. Juni 2010 VII R 31/09, BFH/NV 2010, 2145; ZfZ 2010, 320).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17552
BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2012,17552)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2012 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2012,17552)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2012 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2012,17552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung der Einfuhrabgaben

  • openjur.de

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung der Einfuhrabgaben

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 220 Abs 2 Buchst b, AKP/EGPartAbkProt 1 Art 32, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b
    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung der Einfuhrabgaben

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung der Einfuhrabgaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 Abs 2 Buchst b ZK, Art 32 AKP/EGPartAbkProt 1, Art 220 Abs 2 Buchst b EWGV 2913/92
    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung der Einfuhrabgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZK Art. 220 Abs. 1; ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b
    Nacherhebung von Einfuhrabgaben nach Ungültigkeiterklärung der bei der Einfuhrabfertigung seinerzeit vorgelegten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 von den jamaikanischen Behörden

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Überprüfung der vom Ausfuhrland ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die …

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Rn. 8 Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 29. Juni 2010 (…BFH/NV 2010, 2145), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebenden, die nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen sowie den Vertrauensschutz betreffenden Fragen vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 15. Dezember 2011 C-409/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 79) wie folgt beantwortet hat:.

    Rn. 17 a) Wie der EuGH mit dem Urteil in ZfZ 2012, 79 entschieden hat, steht es mit Art. 32 Protokoll Nr. 1 im Einklang, wenn der AKP-Ausfuhrstaat --wie im Streitfall-- die nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen von den Teilnehmern der zu diesem Zweck eingereisten Mission der Kommission (hier: OLAF) durchführen lässt.

    Für die Frage, ob das Ergebnis einer solchen nachträglichen Prüfung durch die Kommission der genannten Vorschrift des Protokolls Nr. 1 entspricht und die Behörden des Einfuhrstaats bindet, ist entscheidend, ob der AKP-Ausfuhrstaat in Erfüllung seiner Funktion als für die nachträgliche Prüfung verantwortliche Stelle sich das Prüfungsergebnis zu eigen macht und es unmissverständlich schriftlich anerkennt (EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 79, Rz 33, 34).

    Entgegen der vom FG vertretenen Ansicht, ist dabei der Umstand, dass das Protokoll vom 23. März 2005 unter dem Briefkopf des OLAF erstellt wurde, ohne Belang (vgl. EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 79, Rz 35).

    Rn. 20 Der EuGH hat nicht nur in seinem Urteil in ZfZ 2012, 79 (Rz 28), sondern auch bereits früher bezüglich ähnlicher Präferenzabkommen darauf hingewiesen, dass das in den Präferenzabkommen vorgesehene System der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf einer Verteilung der Aufgaben sowie auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhr- und der Ausfuhrstaaten beruhe und daher die dem Ausfuhrland obliegende Beurteilung der Gültigkeit ausgestellter Ursprungsnachweise von den Behörden des Einfuhrlands anzuerkennen sei (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Februar 2006 C-23 bis 25/04 --Sfakianakis--, Slg. 2006, I-1265, Rz 21 ff.).

    Gibt daher im Fall der nachträglichen Überprüfung von Ursprungsnachweisen das Ausfuhrland eine Erklärung zu deren Gültigkeit ab, so widerspräche es diesem auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden System der Zusammenarbeit, wenn die Behörden des Einfuhrlands systematisch die Befugnis desjenigen prüfen müssten, der diese Erklärung im Namen des Ausfuhrlands abgegeben hat (EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 79, Rz 37).

    Eine solche Prüfungspflicht der Behörden des Einfuhrlands ist daher nur anzunehmen, falls an der Befugnis des Erklärenden Zweifel bestehen (EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 79, Rz 38).

    Auf diese Vorschriften hat der EuGH in seiner im Streitfall eingeholten Vorabentscheidung hingewiesen (EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 79, Rz 29 bis 33).

    Wenn das FG insoweit --wie den Urteilsgründen entnommen werden kann-- meint, das Ergebnis der Prüfung müsse sich auf jede konkrete Warenverkehrsbescheinigung beziehen und feststellen, die von dieser jeweils betroffenen Waren seien nicht jamaikanischen Ursprungs gewesen, während aber eine gewisse, wenn auch geringe Menge Garn chinesischen Ursprungs in Jamaika verarbeitet worden und es also zumindest möglich sei, dass die im Streitfall von der Klägerin eingeführten Waren jamaikanischen Ursprungs gewesen seien, so verkennt es, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bereits dann eine unrichtige Bescheinigung ist, wenn der in der Bescheinigung angegebene Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung nicht bestätigt werden kann, da in einem solchen Fall die Ware unbekannten Ursprungs ist (vgl. EuGH-Urteile vom 9. März 2006 C-293/04 --Beemsterboer--, Slg. 2006, I-2263, Rz 34, 35, m.w.N., und in ZfZ 2012, 79, Rz 44, 45).

    Rn. 31 Die Behörden des Einfuhrlands (im Streitfall das HZA) haben dieses Ergebnis der gemäß Art. 32 Protokoll Nr. 1 im Ausfuhrland durchgeführten Prüfungen der Ursprungsnachweise anzuerkennen und ihren weiteren zollrechtlichen Maßnahmen zugrunde zu legen, was grundsätzlich die Nacherhebung der bei der Einfuhr nicht gezahlten Zölle durch das Einfuhrland bedeutet (EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1993 C-12/92 --Huygen u.a.--, Slg. 1993, I-6381, und in ZfZ 2012, 79, Rz 46).

    Dementsprechend hat der EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats entschieden, der Einführer könne der Nacherhebung der Einfuhrabgaben nicht unter Berufung darauf entgehen, dass der Warenursprung unbekannt sei und daher nicht ausgeschlossen werden könne, dass die für ungültig erklärte Warenverkehrsbescheinigung den Präferenzursprung zutreffend ausgewiesen habe (EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 79, Rz 45).

    Dass die Erklärungen zum Warenursprung der Fa. X gegenüber den jamaikanischen Behörden falsch gewesen sein mussten, habe sich nämlich schon anhand der Frachtpapiere sowie der im Besitz der jamaikanischen Behörden befindlichen und der von den chinesischen Zollbehörden übermittelten Unterlagen ergeben (EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 79, Rz 52, 53).

  • EuGH, 09.02.2006 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden, …

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Rn. 20 Der EuGH hat nicht nur in seinem Urteil in ZfZ 2012, 79 (Rz 28), sondern auch bereits früher bezüglich ähnlicher Präferenzabkommen darauf hingewiesen, dass das in den Präferenzabkommen vorgesehene System der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf einer Verteilung der Aufgaben sowie auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhr- und der Ausfuhrstaaten beruhe und daher die dem Ausfuhrland obliegende Beurteilung der Gültigkeit ausgestellter Ursprungsnachweise von den Behörden des Einfuhrlands anzuerkennen sei (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Februar 2006 C-23 bis 25/04 --Sfakianakis--, Slg. 2006, I-1265, Rz 21 ff.).

    Entsprechend dem Sinn und Zweck einer ordnungsgemäßen nachträglichen Prüfung, ob Ursprungsnachweise gemäß den Ursprungsregeln erteilt wurden, haben vielmehr diejenigen Behörden zweifelhafte Ursprungsnachweise zu prüfen, die am besten in der Lage sind, die Tatsachen von denen der Ursprung des betreffenden Erzeugnisses abhängt, unmittelbar festzustellen (EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-1265, Rz 23).

    Zu diesen Behörden wird in erster Linie diejenige gehören, welche die fraglichen Ursprungsnachweise ausgestellt hat (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-1265, Rz 22).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220 …

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Wenn das FG insoweit --wie den Urteilsgründen entnommen werden kann-- meint, das Ergebnis der Prüfung müsse sich auf jede konkrete Warenverkehrsbescheinigung beziehen und feststellen, die von dieser jeweils betroffenen Waren seien nicht jamaikanischen Ursprungs gewesen, während aber eine gewisse, wenn auch geringe Menge Garn chinesischen Ursprungs in Jamaika verarbeitet worden und es also zumindest möglich sei, dass die im Streitfall von der Klägerin eingeführten Waren jamaikanischen Ursprungs gewesen seien, so verkennt es, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bereits dann eine unrichtige Bescheinigung ist, wenn der in der Bescheinigung angegebene Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung nicht bestätigt werden kann, da in einem solchen Fall die Ware unbekannten Ursprungs ist (vgl. EuGH-Urteile vom 9. März 2006 C-293/04 --Beemsterboer--, Slg. 2006, I-2263, Rz 34, 35, m.w.N., und in ZfZ 2012, 79, Rz 44, 45).

    Demgegenüber kann die Klägerin nicht unter Berufung auf das EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-2263 geltend machen, das HZA müsse für jeden einzelnen konkreten Ausfuhrfall des Streitfalls beweisen, dass der Ausführer den jamaikanischen Behörden unrichtige Angaben zum Warenursprung gemacht habe.

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Rn. 31 Die Behörden des Einfuhrlands (im Streitfall das HZA) haben dieses Ergebnis der gemäß Art. 32 Protokoll Nr. 1 im Ausfuhrland durchgeführten Prüfungen der Ursprungsnachweise anzuerkennen und ihren weiteren zollrechtlichen Maßnahmen zugrunde zu legen, was grundsätzlich die Nacherhebung der bei der Einfuhr nicht gezahlten Zölle durch das Einfuhrland bedeutet (EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1993 C-12/92 --Huygen u.a.--, Slg. 1993, I-6381, und in ZfZ 2012, 79, Rz 46).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Allerdings kann ein solches Ersuchen zum einen auch von der Kommission (OLAF) ausgehen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465).
  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG - …

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Rn. 22 Soweit das FG Zweifel an der Ermächtigung des Sekretärs geäußert hat, hat es diese nicht nachvollziehbar begründet, weshalb der erkennende Senat an die zugrunde liegende tatrichterliche Würdigung nicht gebunden ist (vgl. dazu: Senatsurteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, ZfZ 2005, 341).
  • BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - …

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Rn. 8 Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 29. Juni 2010 (BFH/NV 2010, 2145), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebenden, die nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen sowie den Vertrauensschutz betreffenden Fragen vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 15. Dezember 2011 C-409/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 79) wie folgt beantwortet hat:.
  • EuGH, 01.10.2009 - C-552/08

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2 …

    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Rn. 30 Da im Streitfall die nachträgliche Überprüfung die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, sind somit sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums zu Recht für ungültig erklärt worden (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Slg. 2009, I-9265).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
    Auszug aus BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
    Allerdings kann ein solches Ersuchen zum einen auch von der Kommission (OLAF) ausgehen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465).
  • FG Hamburg, 09.09.2015 - 4 K 141/14

    Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Aluminiumrädern mit Ursprung …

    Da jedoch aufgrund der Erkenntnisse aus dem Mission Report die im Ergebnis unrichtige Bescheinigung darauf beruht, dass der Ausführer - hier die D - unrichtige Angaben gemacht hat (vgl. zu der untrennbaren Verknüpfung der Richtigkeit der Bescheinigung und der Richtigkeit der Darstellung der Fakten durch den Ausführer auch BFH, Urt. v. 24.04.2012, VII R 31/09, juris, Rn. 36), stellt die Ausstellung der unrichtigen Bescheinigung nur dann einen Irrtum dar, wenn offensichtlich ist, dass die ausstellenden Behörden wussten oder hätten wissen müssen, dass die Waren die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung nicht erfüllten.
  • FG Hamburg, 29.09.2015 - 4 K 113/14

    Nacherhebung von Antidumpingzoll: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren …

    Da jedoch aufgrund der Erkenntnisse von OLAF die im Ergebnis unrichtige Bescheinigung darauf beruht, dass der Ausführer - hier B - unrichtige Angaben gemacht hat (vgl. zu der untrennbaren Verknüpfung der Richtigkeit der Bescheinigung und der Richtigkeit der Darstellung der Fakten durch den Ausführer auch BFH, Urt. v. 24.04.2012, VII R 31/09, juris, Rn. 36), stellt die Ausstellung der unrichtigen Bescheinigung nur dann einen Irrtum dar, wenn offensichtlich ist, dass die ausstellenden Behörden wussten oder hätten wissen müssen, dass die Waren die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung nicht erfüllten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht