Rechtsprechung
| BFH, 20.09.2012 - VII R 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Bindungswirkung der Feststellungen des FG
- openjur.de
Bindungswirkung der Feststellungen des FG
- Bundesfinanzhof
FGO § 118 Abs 2, FGO § 120 Abs 2
Bindungswirkung der Feststellungen des FG - rechtsinformationen.bund.de
Bindungswirkung der Feststellungen des FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 Abs 2 FGO, § 120 Abs 2 FGO
Bindungswirkung der Feststellungen des FG - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 lit a
Anforderungen an die Begründung der Revision - datenbank.nwb.de
Bindung des BFH an die Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Begründung der Revision bei Geltendmachung der Verletzung materiellen Rechts
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 19.05.2011 - 4 K 205/10
- FG Hamburg, 15.06.2011 - 3 K 135/10
- BFH, 20.09.2012 - VII R 42/11
- BFH, 14.05.2013 - VII R 39/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07
Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - VII R 42/11
Welche Beträge tatsächlich angerechnet werden müssen, habe sich erst aus dem Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 VI R 46/07 (BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72) ergeben, das bei Abschluss der Vereinbarung mit dem FA noch nicht bekannt gewesen sei.Mit ihrem Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72 weist sie lediglich auf die Rechtsfolgen hin, die sich bei einer anderen --dem Revisionsgericht jedoch versagten-- Vertragsauslegung ergäben, so dass dieser Hinweis nicht als eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil und damit als eine Begründung der Revision i.S. des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO angesehen werden kann.
- BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - VII R 42/11
Indes gehört die Auslegung von (auch öffentlich-rechtlichen Vergleichs-)Verträgen zum Bereich der Tatsachen- und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt und an deren Ergebnis der BFH grundsätzlich nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, sofern nicht die eben bezeichneten Umstände vorliegen, die eine solche Bindungswirkung aufheben, oder das FG die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutsamen Begleitumstände nicht erforscht oder nicht zutreffend gewürdigt hat (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407). - BFH, 11.04.2002 - VII R 1/02
Begründung der Revision; Angriffe gegen die tatsächliche Würdigung des FG
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - VII R 42/11
Deshalb kann eine Revision nicht ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung des FG begründet werden, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind, dass sie widersprüchlich sind oder aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen tatsächlicher Art abgeleitet hat (Senatsbeschluss vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950).
- BFH, 20.05.2014 - VII R 12/12
Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers; Firmenbestattung
An diese Würdigung des --vom FA nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen-- vom FG zugrunde gelegten Sachverhalts ist der erkennende Senat gebunden, da sie weder gegen Denkgesetze noch allgemeine Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 2012 VII R 42/11, BFH/NV 2013, 942, m.w.N.). - BFH, 24.10.2024 - I R 40/21
Sogenannte gemischte Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen
Daher kann eine Revision --soweit sie sich gegen die tatsächlichen finanzgerichtlichen Feststellungen oder gegen die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz wendet-- nur entweder auf das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO) oder in materiell-rechtlicher Hinsicht (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO [Rechtsfehler]) grundsätzlich nur darauf gestützt werden, dass die tatsächliche Würdigung mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen nicht vereinbar oder dass sie widersprüchlich oder aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar sei (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 05.06.2012 - I R 51/11, BFH/NV 2012, 1800;… BFH-Beschlüsse vom 23.03.2006 - VI R 13/03, BFH/NV 2006, 1321; vom 20.09.2012 - VII R 42/11, BFH/NV 2013, 942;… vom 28.07.2015 - VI R 1/15, BFH/NV 2015, 1591). - FG Hamburg, 15.06.2011 - 3 K 135/10
Vergleiche über und Berechnung von Lohnsteueranrechnung
Rev., VII R 42/11. - FG Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 1 K 2294/22
Duldungsverpflichtung des Eigentümers eines dinglich belasteten Grundstücks bei …
Rn. 88 Eine Vollstreckungsvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags i.S. von § 78 Nr. 3 AO verstößt nicht das Vertragsformverbot, welches nur für Steuerfestsetzungen, gesonderte Feststellungen und Steuermessbescheide aufgrund § 155 Abs. 1, § 179 Abs. 1, § 184 Abs. 1 AO, nicht dagegen im Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren, gilt (FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 15.06.2011 - 3 K 135/10, EFG 2011, 1790, Rz. 102 ff., bestätigt durch BFH-Beschluss vom 20.09.2012 - VII R 42/11, BFH/NV 2013, 942;… hierzu auch Rätke in Klein, 17. Aufl., 2023, § 78 Rz. 4 m.w.N.).
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