Rechtsprechung
| BFH, 22.05.2012 - VII R 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung mangels Steuerschuldnerschaft
- openjur.de
Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung mangels Steuerschuldnerschaft
- Bundesfinanzhof
AO § 37 Abs 2, AO § 124 Abs 2, AO § 228, AO § 229
Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung mangels Steuerschuldnerschaft - rechtsinformationen.bund.de
Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung mangels Steuerschuldnerschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 AO, § 124 Abs 2 AO, § 228 AO, § 229 AO
Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung mangels Steuerschuldnerschaft - IWW
- cpm-steuerberater.de
Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung mangels Steuerschuldnerschaft
- Betriebs-Berater
Verjährung für USt-Vorauszahlungsfestsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 37 Abs. 2; AO § 124 Abs. 2; AO §§ 228, 229
Erstattung umgebuchter Umsatzsteuervorauszahlungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattung umgebuchter Umsatzsteuervorauszahlungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verjährung für USt-Vorauszahlungsfestsetzung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 41/09
- BFH, 22.05.2012 - VII R 47/11
Papierfundstellen
- BFHE 238, 10
- BB 2012, 2593
- BStBl II 2013, 3
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03
Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides
Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 47/11
Dementsprechend hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03 (BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346) entschieden, die Festsetzung einer Steuer werde wieder in Kraft gesetzt, wenn das Finanzamt einen Bescheid aufhebt, mit dem es den ursprünglich erlassenen Steuerbescheid aufgehoben hatte.Rn. 17 Es kann auf sich beruhen, ob diese Wirkung der erneuten Steuerfestsetzung gegen den Kläger im Jahre 2000 zugemessen werden könnte, wenn zu diesem Zeitpunkt --entgegen der späteren Ansicht des FA-- Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten gewesen wäre, sodass, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346 hingewiesen hat, dieselbe auch einer Aufhebung des 1991 ergangenen Aufhebungsbescheides mit dem Ziel entgegenstünde, die in unverjährter Zeit erfolgte Festsetzung von Vorauszahlungen erneut wirksam werden zu lassen.
- BFH, 24.01.1995 - VII R 144/92
Vorsteuerüberschuß - Erstattungsanspruch
Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 47/11
Es hebt die in der Rechtsprechung des BFH durch das Urteil des Senats vom 24. Januar 1995 VII R 144/92 (BFHE 177, 8, BStBl II 1995, 862) anerkannte Eigenständigkeit des Umsatzsteuervoranmeldungsverfahrens gegenüber der Festsetzung der Jahressteuer hervor und macht geltend, die durch die Voranmeldungen des Klägers bewirkten Steuerfestsetzungen seien vom FA nicht aufgehoben worden, da sie materiell-rechtlich nicht fehlerhaft gewesen seien. - BFH, 18.03.1976 - V R 127/71
Verfügung des FA - Festsetzung von Aussetzungszinsen - Einspruch - Berichtigung …
Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 47/11
Rn. 22 Auch die Aufhebung der gegen die GbR gerichteten Bescheide hat keinen Erstattungsanspruch des Klägers zur Folge gehabt, weil den von ihm (eben gerade mit der Zweckbestimmung, eine künftige (Jahres-)Steuerschuld zu tilgen) geleisteten (und unter der auflösenden Bedingung einer diesbezüglichen Festsetzung stehenden) Vorauszahlungen nunmehr wieder gegen ihn als Einzelunternehmer gerichtete Steuerbescheide zur Seite standen, welche zwar rechtswidrig gewesen sein mögen (weil nach später geläuterter Rechtsansicht des FA Festsetzungsverjährung eingetreten war oder weil der Kläger möglicherweise doch nicht als Einzelunternehmer Umsatzsteuerschuldner ist), die aber, solange sie Bestand hatten, einen wirksamen formellen Rechtsgrund für das Behaltendürfen des FA darstellten und jedenfalls der Fälligkeit eines rein materiell-rechtlich definierten Erstattungsanspruchs entgegenstanden (BFH-Urteile vom 18. März 1976 V R 127/71, BFHE 118, 163, BStBl II 1976, 438, und vom 3. Mai 1961 VII 134/59 U, BFHE 73, 78, BStBl III 1961, 296), sodass gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 AO die Frist für die Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs nicht zu laufen begann. - BFH, 03.05.1961 - VII 134/59 U
Fälligkeit der Ansprüche auf Umsatzsteuervergütung - Aufrechnung der Ansprüche …
Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 47/11
Rn. 22 Auch die Aufhebung der gegen die GbR gerichteten Bescheide hat keinen Erstattungsanspruch des Klägers zur Folge gehabt, weil den von ihm (eben gerade mit der Zweckbestimmung, eine künftige (Jahres-)Steuerschuld zu tilgen) geleisteten (und unter der auflösenden Bedingung einer diesbezüglichen Festsetzung stehenden) Vorauszahlungen nunmehr wieder gegen ihn als Einzelunternehmer gerichtete Steuerbescheide zur Seite standen, welche zwar rechtswidrig gewesen sein mögen (weil nach später geläuterter Rechtsansicht des FA Festsetzungsverjährung eingetreten war oder weil der Kläger möglicherweise doch nicht als Einzelunternehmer Umsatzsteuerschuldner ist), die aber, solange sie Bestand hatten, einen wirksamen formellen Rechtsgrund für das Behaltendürfen des FA darstellten und jedenfalls der Fälligkeit eines rein materiell-rechtlich definierten Erstattungsanspruchs entgegenstanden (BFH-Urteile vom 18. März 1976 V R 127/71, BFHE 118, 163, BStBl II 1976, 438, und vom 3. Mai 1961 VII 134/59 U, BFHE 73, 78, BStBl III 1961, 296), sodass gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 AO die Frist für die Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs nicht zu laufen begann.
- FG Hessen, 21.05.2026 - 4 V 607/26 Entgegen der Ansicht der AStin - so das FA zur Begründung - habe sich der Vorauszahlungsbescheid vom 21.06.2017 durch die Aufhebung der Körperschaftsteuerfestsetzung vom 03.01.2025 nicht erledigt, sondern dieser lebe hierdurch wieder auf und entfalte wieder eine Regelungswirkung hinsichtlich der von der AStin zu leistenden Vorauszahlungen, die der AStin zuvor zu Unrecht teilweise erstattet worden seien (Verweis auf BFH vom 22.05.2012 - VII R 47/11, BStBl. II 2013, 3).
Wird der Jahressteuerbescheid jedoch später wieder aufgehoben, werden die Regelungswirkungen des Vorauszahlungsbescheides wieder wirksam (BFH vom 09.12.2004 - VII R 16/03, BStBl. II 2006, 346; BFH vom 22.05.2012 - VII R 47/11, BStBl. II 2013, 3;… BFH vom BFH vom 27.12.2012 - VII B 16/12, BFH/NV 2013, 50).
Eine Ausnahme hat die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung nur in Fällen angenommen, in denen die Aufhebung der Jahressteuerfestsetzung auf dem Nichtbestehen der subjektiven Steuerschuldnerschaft beruhte (z.B. fehlende Unternehmereigenschaft i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG als Anlass für die Aufhebung der Umsatzsteuerjahresfestsetzung, vgl. BFH vom 22.05.2012 - VII R 47/11, BStBl. II 2013, 3;… BFH vom BFH vom 27.12.2012 - VII B 16/12, BFH/NV 2013, 506).
Der Senat hat die Beschwerde nach § 128 Abs. 3 FGO zugelassen, da eine ausdrückliche höchstrichterliche Übertragung der angewandten Rechtsprechungsgrundsätze (BFH vom 22.05.2012 - VII R 47/11, BStBl. II 2013, 3;… BFH vom BFH vom 27.12.2012 - VII B 16/12, BFH/NV 2013, 506) auf die vorliegend gegebene Konstellation des Eintritts der Festsetzungsverjährung bisher nicht vorliegt, die Anwendung solcher Grundsätze in einer älteren Entscheidung des BFH noch abgelehnt worden war (…BFH vom 13.02.1996 - VII R 55/95, BFH/NV 1996, 454 betreffend Vermögensteuer) und die Rechtslage insgesamt umstritten ist (…vgl. Loschelder in L. Schmidt, § 37 EStG Rn. 13 m. w. N. [45. Aufl. 2026]).
- BFH, 27.11.2012 - VII B 16/12
Kein Wiederaufleben der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsfestsetzungen, wenn …
In dem Revisionsverfahren VII R 47/11, auf das in der Beschwerdebegründung als seinerzeit noch anhängiges Verfahren verwiesen wird, hat der Senat mit Urteil vom 22. Mai 2012 (BFHE 238, 10, BFH/NV 2012, 1849) entschieden, dass sich Umsatzsteuer-Vorauszahlungsfestsetzungen zwar mit dem Erlass des Jahressteuerbescheids erledigen, weil nach der Festsetzung der Jahressteuer von den Vorauszahlungsfestsetzungen (grundsätzlich) keine Rechtswirkungen mehr ausgehen, diese jedoch wieder wirksam werden, wenn der Jahressteuerbescheid, durch dessen Erlass sich die Vorauszahlungsfestsetzungen in anderer Weise i.S. des § 124 Abs. 2 AO erledigt hatten, aufgehoben wird.Zwar unterscheidet sich der Streitfall von dem mit dem Senatsurteil in BFH/NV 2012, 1849 entschiedenen Fall insoweit, als vorliegend die Jahressteuerbescheide nicht durch das FA, sondern durch das FG aufgehoben worden sind.
Auch dies entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats gemäß dem Urteil in BFH/NV 2012, 1849, weshalb auch insoweit keine Gründe für die Zulassung der Revision vorliegen.
- FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 208/13
Abrechnungsbescheid, Erstattungsberechtigung, Zahlungsverjährung
Rn. 43 a. Als Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegt der Erstattungsanspruch der Zahlungsverjährung (§ 228 AO i.V.m. § 37 Abs. 1, 2 AO; BFH-Urteile vom 25.02.1992 VII R 8/91, BFHE 168, 6, BStBl II 1992, 713; vom 22.05.2012 VII R 47/11, BFHE 238, 10, BStBl II 2013, 3, Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Januar 2014, § 37 AO Tz. 100). - FG Düsseldorf, 12.08.2019 - 10 K 1892/19
Anhörungsrüge gegen gerichtliche Streitwertfestsetzung: Entscheidungserhebliche …
In einem solchen Fall - etwa einer Prüfungsanordnung nach § 196 AO - lebt der zurückgenommene oder widerrufene Verwaltungsakt bei Aufhebung des späteren Verwaltungsaktes nicht wieder auf (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BStBl II 1979, 741; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Mai 2012 VII R 47/11, BStBl II 2013, 3 zum Wiederaufleben einer Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahressteuerfestsetzung).
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