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Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.04.2004

Rechtsprechung
   BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3127
BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01 (https://dejure.org/2002,3127)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2002 - VII R 53/01 (https://dejure.org/2002,3127)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - VII R 53/01 (https://dejure.org/2002,3127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com

    VO Nr. 2913/92 Art. 4 Nr. 20, Art. 37, Art. 48 Abs. 1, Art. 50, Art. 51 Abs. 1, Art. 73 Abs. 1 Satz 1, Art. 203 Abs. 1 und 3, Art. 204 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3; VO Nr. 2454/93 Art.... 201 Abs. 1 Satz 1, Art. 859 Nr. 5; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1

  • Judicialis

    VO Nr. 2913/92 Art. 4 Nr. 20; ; VO Nr. 2913/92 Art. 37; ; VO Nr. 2913/92 Art. 48 Abs. 1; ; VO Nr. 2913/92 Art. 50; ; VO Nr. 2913/92 Art. 51 Abs. 1; ; VO Nr. 2913/92 Art. 73 Abs. 1 ... Satz 1; ; VO Nr. 2913/92 Art. 203 Abs. 1; ; VO Nr. 2913/92 Art. 203 Abs. 3; ; VO Nr. 2913/92 Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; ; VO Nr. 2913/92 Art. 204 Abs. 3; ; VO Nr. 2454/93 Art. 201 Abs. 1 Satz 1; ; VO Nr. 2454/93 Art. 859 Nr. 5; ; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VO Nr. 2913/92 Art. 4 Nr. 20, Art. 37, Art. 48 Abs. 1, Art. 50, Art. 51 Abs. 1, Art. 73 Abs. 1 Satz 1, A

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer Sammelgut-Sendung bei einem Zollamt - Bestehen einer Zollschuld bei Verlangen der Vorführung von Waren durch Anbringung eines Stempels auf einer Versandanmeldung durch das Zollamt - Unterliegen einer zollamtlichen Überwachung von in das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zollrecht; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung oder Pflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 76
  • BB 2003, 90
  • DB 2003, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel - "Zollkodex der Gemeinschaft und Durchführungsverordnung - Entstehung …

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, …und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Entscheidend ist allein, dass die Ware der Zollstelle nicht --wie von ihr verlangt-- vorgeführt worden ist (vgl. EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 48).

    Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593 Rdnr. 57).

  • BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00

    Zolllager ; Wiederausgeführte Drittlandswaren ; Entstehung einer Zollschuld ; …

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (…EuGH-Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, …und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Insoweit liegt der Sachverhalt ähnlich wie der dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats in BFHE 195, 481 zu Grunde liegende.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Einfuhr einer Ware dadurch, dass …

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (…EuGH-Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593 Rdnr. 57).

  • BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2002 VII R 53/01 (BFHE 200, 76) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das bei ihm unter diesem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • FG Hamburg, 29.09.2003 - IV 48/01

    Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung:

    Danach ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter amtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. hierzu auch BFH, EuGH -Vorlage vom 29.10.2002 - VII R 53/01 -, juris; Urteil vom 17.7.2001 - VII R 99/90 -, juris).

    Das erkennende Gericht ist sich im vorliegenden Zusammenhang bewusst, dass der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 29.10.2002 ( VII R 53/01, juris) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften u.a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob eine Einfuhrzollschuld gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK entsteht, wenn eine in der vorübergehenden Verwahrung befindliche Ware weisungswidrig nicht der ursprünglichen Zollbehörde, sondern einer anderen Zollbehörde vorgeführt wird, ohne zu dem für die Beförderung vorgeschriebenen gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt worden zu sein.

  • FG Düsseldorf, 06.08.2003 - 4 K 7378/01

    Pflichtenkreis des Zolllagerinhabers und des Hauptverpflichteten - …

    Rn. 139 Soweit Zweifel an einer Zollschuldentstehung als Folge eines in dieser Weise ausgelegten Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung geäußert wurden (…BFH Beschluss v. 29. Oktober 2002, VII R 52/01, BFH/NV 2003, 354 ff.; Beschluss v. 29. Oktober 2002, VII R 53/01, BFH/NV 2003, 282 ff., ZfZ 2003, 130 ff.; Beschluss v. 17. Juli 2001, VII R 99/00, ZfZ 2001, 376 ff.), greifen diese Zweifel im Streitfall nicht durch, denn anders als im vorliegenden Fall war in den zitierten Vorlagebeschlüssen des BFH der Verbleib der Ware eindeutig bestätigt, so dass die Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK im Widerspruch zu den Grundsätzen des Wirtschaftszolls stand.
  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 197/00

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

    Danach ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. hierzu auch BFH, EuGH -Vorlage vom 29.10.2001 - VII R 53/01 -, juris; Urteil vom 17.7.2001 - VII R 99/00 -, juris).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12994
BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01 (1) (https://dejure.org/2004,12994)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2004 - VII R 53/01 (1) (https://dejure.org/2004,12994)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2004 - VII R 53/01 (1) (https://dejure.org/2004,12994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

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  • Judicialis

    FGO § 74

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Zolleinfuhrschuld - Zollrechtliche Behandlung der Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01
    Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat der Kanzler des EuGH unter Bezugnahme auf das in Abschrift übermittelte Vorabentscheidungsurteil des EuGH vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik-- beim BFH angefragt, ob es im Hinblick auf dieses Urteil noch für notwendig erachtet werde, das Vorabentscheidungsersuchen aufrecht zu erhalten.

    Für diese Einschätzung spricht insbesondere, dass der EuGH, anders als von Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2003 in der Rs. C-337/01 vorgeschlagen, auch für Fälle, bei denen die Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren nachgewiesen ist, an der anhand von Einfuhrfällen entwickelten strengen Auslegung des Begriffs der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung festgehalten (Abs. 31 und 32 der Gründe) und ferner auch den wirtschaftlichen Charakter der Einfuhrabgaben bei der Frage der Entstehung der Zollschuld im Hinblick auf die Möglichkeit der Erstattung oder des Erlasses der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 der VO Nr. 2913/92 für nicht maßgeblich erachtet hat (Abs. 34 der Gründe).

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01

    Anmeldung einer Sammelgut-Sendung bei einem Zollamt - Bestehen einer Zollschuld …

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01
    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2002 VII R 53/01 (BFHE 200, 76) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das bei ihm unter diesem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 131/98

    Aussetzung des Verfahrens; Wiederaufnahme

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01
    Da mit der Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens der Grund für die Aussetzung des Revisionsverfahrens (§ 74 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) entfallen ist, war die Wiederaufnahme dieses Verfahrens von Amts wegen anzuordnen (§ 155 FGO i.V.m. dem insoweit wegen des Amtsbetriebs im finanzgerichtlichen Verfahren modifiziert anzuwendenden § 250 der Zivilprozessordnung; vgl. den BFH-Beschluss vom 19. November 1999 XI B 131/98, BFH/NV 2000, 587, und Gräber/Koch/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 74 Rz. 51).
  • BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06

    Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben

    Dafür, dass allein die Tatsache, dass der Kaffee schließlich doch wieder (nach Anmeldung zum Zolllagerverfahren) zollamtlich erfasst worden ist, an der zwischenzeitlichen Entziehung desselben nichts ändert, kann im Übrigen auf den Beschluss des Senats vom 8. April 2004 VII R 53/01 (BFH/NV 2004, 993) zu dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats in einer Sache verwiesen werden, die ähnlich wie der Streitfall lag.
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