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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,777
BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96 (https://dejure.org/1997,777)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1997 - VII R 91/96 (https://dejure.org/1997,777)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1997 - VII R 91/96 (https://dejure.org/1997,777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    MOG (1986) § 14 Abs. 2; AO 1977 § 236 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1, § 238; FGO § 100 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Norm - Vergünstigungen - Geltendmachung von Prozeßzinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 236, 238 AO
    Abgabenordnung; Prozeßverzinsung von marktordnungsrechtlichen besonderen Vergünstigungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 236, MOG § 14 Abs 2 F: alt J: 1960
    Leistungsklage; Prozeßzinsen; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 253
  • NVwZ 1998, 320
  • BB 1997, 1460
  • BStBl II 1997, 476
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.02.1987 - VII R 21/84

    Prozeßzinsen - Ausfuhrvergünstigung - Anspruch auf Auszahlung

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Der Senat hat sogar - hinsichtlich der Höhe der Prozeßzinsen - ausgesprochen, daß eine Schlechterstellung des Vergünstigungsberechtigten nicht gleichheitswidrig ist (Urteil vom 17. Februar 1987 VII R 21/84, BFHE 149, 15, 18, BStBl II 1987, 368).

    Von einem allgemeinen Rechtsgrundsatz auf (angemessene) Verzinsung rückständiger Staatsleistungen kann nicht ausgegangen werden (Senatsurteil in BFHE 149, 15, 18); das geltende Recht kennt nur die Verzinsung nach Maßgabe genau umschriebener Tatbestände (vgl. auch § 233 AO 1977, § 14 Abs. 2 Satz 2 MOG), die im Falle von § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 an die Erledigung des Rechtsstreits durch die dort angeführten Gründe anknüpft.

    In seiner Entscheidung in BFHE 149, 15 f., auf die in dem Revisionsurteil des ersten Rechtsganges verwiesen wird (BFHE 151, 304, 315 a. E.) - ohne abschließende Beurteilung und somit revisionsrechtlich nicht bindend -, hat der Senat ausgesprochen, daß eingeklagte Ansprüche auf Überzahlung von b. V. zu verzinsen sind, und zwar für den damaligen Entscheidungszeitraum (1983) aufgrund entsprechender Anwendung der einschlägigen zivilrechtlichen Vorschriften und - nur - in der in ihnen vorgesehenen Höhe von 4 % (§ 291 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

    Auf allgemeine Rechtsgrundsätze ist insoweit nicht mehr zurückzugreifen, ebenso nicht auf die Rechtsprechung zu dem mit § 236 AO 1977 im wesentlichen übereinstimmenden früheren § 111 FGO (entsprechende Anwendung; Senat, Urteil vom 11. Dezember 1973 VII R 35/71, BFHE 111, 286, 290, BStBl II 1974, 408; dazu BFHE 149, 15, 17 f.).

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86

    Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht …

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Über die Begehren wurde vor dem Finanzgericht (FG) im zweiten Rechtsgang weiter gestritten, nachdem der erkennende Senat die im ersten Rechtsgang getroffene erstinstanzliche Entscheidung durch Urteil vom 17. September 1987 VII R 50-51/86 (BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung zurückverwiesen hatte.

    Auf die Frage, ob die Aufrechnung mit den nicht vollziehbaren Gegenforderungen des HZA, wie das FG meint, von Anfang an unzulässig war (anders noch BFHE 151, 304, 309 f., offen nunmehr für den Fall der Erhebung der aufgerechneten Gegenforderung nach außersteuerrechtlichen Vorschriften Senat, Urteil vom 31. August 1995 VII R 58/94, BFHE 178, 306, 312, BStBl II 1996, 55) und ob in diesem Sinne unter Berücksichtigung des im ersten Rechtsgang gesprochenen Senatsurteils in BFHE 151, 304 ohne Verstoß gegen § 126 Abs. 5 FGO hätte erkannt werden dürfen, ist nicht einzugehen.

    In seiner Entscheidung in BFHE 149, 15 f., auf die in dem Revisionsurteil des ersten Rechtsganges verwiesen wird (BFHE 151, 304, 315 a. E.) - ohne abschließende Beurteilung und somit revisionsrechtlich nicht bindend -, hat der Senat ausgesprochen, daß eingeklagte Ansprüche auf Überzahlung von b. V. zu verzinsen sind, und zwar für den damaligen Entscheidungszeitraum (1983) aufgrund entsprechender Anwendung der einschlägigen zivilrechtlichen Vorschriften und - nur - in der in ihnen vorgesehenen Höhe von 4 % (§ 291 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

  • BFH, 26.04.1985 - III R 24/82

    Prozeßzinsen - Rechtshängigkeit - Anspruch auf Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Die Erledigung in der Hauptsache hinsichtlich der Hauptforderung, damit das für die Entstehung in Betracht kommende Ereignis (vgl. - zur Entstehung nach § 236 AO 1977 - auch BFH, Urteil vom 26. April 1985 III R 24/82, BFHE 143, 408, BStBl II 1985, 546), ist erst nach dem 30. August 1986 eingetreten.
  • BFH, 09.08.1988 - VII R 146/85

    Kraftfahrzeugsteuer - Kriegsbehinderte Fahrzeughalter - Zivilbehinderte …

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Das Vertrauen in den Fortbestand der der Klägerin günstigeren früheren Rechtslage - dem Grunde nach Prozeßverzinsung auch bei Leistungsklagen - ist nicht geschützt (vgl. für Steuervergünstigungen etwa Senat, Urteil vom 9. August 1988 VII R 146/85, BFHE 154, 235, 237, BStBl II 1988, 964, m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1973 - VII R 35/71

    Erstattungsanspruch - Anwendbarkeit - Verzinsung - Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Auf allgemeine Rechtsgrundsätze ist insoweit nicht mehr zurückzugreifen, ebenso nicht auf die Rechtsprechung zu dem mit § 236 AO 1977 im wesentlichen übereinstimmenden früheren § 111 FGO (entsprechende Anwendung; Senat, Urteil vom 11. Dezember 1973 VII R 35/71, BFHE 111, 286, 290, BStBl II 1974, 408; dazu BFHE 149, 15, 17 f.).
  • FG Hamburg, 04.06.1996 - IV 147/91

    Anspruch auf Prozeßzinsen im Rahmen von Leistungsklagen ; Verzinsung von …

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Wegen der Begründung des FG-Urteils im einzelnen wird auf dessen Abdruck in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 28 verwiesen.
  • BFH, 22.03.1966 - VII 265/63

    Gesuch um prüfungsbefreite Zulassung als Steuerberater oder als …

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Sie hat somit anders als in dem vom Senat in seinem Urteil vom 22. März 1966 VII 265/63 (BFHE 85, 239, BStBl III 1966, 296) behandelten Fall auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben keinen Anspruch darauf, daß über die Gewährung von Prozeßzinsen noch unter Zugrundelegung der früheren Rechtslage entschieden wird.
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Auf die Frage, ob die Aufrechnung mit den nicht vollziehbaren Gegenforderungen des HZA, wie das FG meint, von Anfang an unzulässig war (anders noch BFHE 151, 304, 309 f., offen nunmehr für den Fall der Erhebung der aufgerechneten Gegenforderung nach außersteuerrechtlichen Vorschriften Senat, Urteil vom 31. August 1995 VII R 58/94, BFHE 178, 306, 312, BStBl II 1996, 55) und ob in diesem Sinne unter Berücksichtigung des im ersten Rechtsgang gesprochenen Senatsurteils in BFHE 151, 304 ohne Verstoß gegen § 126 Abs. 5 FGO hätte erkannt werden dürfen, ist nicht einzugehen.
  • BFH, 25.07.1989 - VII R 39/86

    Keine Erstattungszinsen nach erfolgreicher Klage gegen Haftungsbescheid

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Diese enge Umschreibung des Verzinsungstatbestandes verbietet eine erweiternde Auslegung (vgl. auch Senat, Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 39/86, BFHE 157, 322, 325, BStBl II 1989, 821).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 150/84

    Abzug nach § 6c EStG bei Veräußerung von aufstehendem Holz und dazugehörigem …

    Auszug aus BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96
    Zudem wäre die Entstehungsgeschichte nicht geeignet, ein von der Normauslegung abweichendes Ergebnis zu begründen (z. B. BFH, Urteil vom 7. Mai 1987 IV R 150/84, BFHE 150, 130, 133, BStBl II 1987, 670).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 97/87

    Zur Konkurstabelle festgestellte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis …

  • BFH, 12.05.1987 - VII R 203/83

    Überzahlung von Steuern - Festsetzung - Verfahren - Abrechnungsbescheid

  • BFH, 13.07.1989 - IV B 44/88

    Rechmäßigkeit des Ausspruchs der Zahlung von Prozesszinsen, nachdem dem …

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 51/86

    Hauptzollamt - Aufrechnung gegen Hauptforderung - Rechtswegfremde Gegenforderung …

  • BFH, 29.06.1971 - VII K 31/67

    Zahlung von Prozeßzinsen - Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - …

  • BFH, 12.09.1989 - VII R 24/87

    Sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften im Mineralölsteuerrecht

  • BFH, 11.06.2026 - VI R 15/24

    Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß

    Anderenfalls hätte der Gesetzgeber terminologisch auf dessen "Voraussetzungen" abstellen oder die Energiepreispauschale nach "Maßgabe" des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung unterwerfen müssen (…vgl. Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 3. Aufl. 2008, Rz 231; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29.04.1997 - VII R 91/96, BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476, unter II.2.a, …und vom 06.05.2008 - VII R 10/07, BFH/NV 2008, 1714, unter II.1.).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 9 C 1.16

    Berufung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; Entstehung; Klageerweiterung; …

    Rn. 15 cc) Soweit hingegen der Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung oder der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts, durch den sich der Rechtsstreit nach Rechtshängigkeit erledigt hat, nicht jedoch schon mit der Rechtshängigkeit entsteht (BFH, Urteile vom 29. Juni 1971 - VII K 31/67 - BFHE 103, 28 , vom 26. April 1985 - III R 24/82 - BFHE 143, 408 und vom 29. April 1997 - VII R 91/96 - BFHE 182, 253 ; BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1 S. 4), beruht dies auf dem von § 291 BGB abweichenden Wortlaut, systematischen Aufbau und Zweck dieser Vorschrift.
  • BFH, 06.05.2008 - VII R 10/07

    § 14 Abs. 2 MOG als Rechtsgrundverweisungsnorm - keine Prozesszinsen auf im Wege …

    Der Senat bleibt bei seiner mit Urteil vom 29. April 1997 VII R 91/96 (BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476) vertretenen Rechtsauffassung, dass § 14 Abs. 2 MOG eine Rechtsgrundverweisungsnorm und keine bloße Rechtsfolgennorm ist (vgl. auch Senatsurteil vom 26. Juni 2007 VII R 53/06, BFHE 217, 348, ZfZ 2007, 248).

    Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift ist ohnehin nicht geeignet, eine andere als diese aus dem Wortlaut der Norm herzuleitende Auslegung zu begründen (Senatsurteil in BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476).

    Auch bei Gewährung einer Steuervergütung bzw. einer besonderen Vergünstigung wird hinsichtlich der Prozessverzinsung nach § 236 Abs. 1 AO die gerichtlich erstrittene Verpflichtung zum Erlass eines die Vergütung bzw. Vergünstigung festsetzenden Bescheids vorausgesetzt; eine erweiternde Auslegung dieses Verzinsungstatbestandes ist nicht zulässig (Senatsurteil in BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476, m.w.N.).

    Soweit die Klägerin meint, dass die aus § 236 Abs. 1 AO folgende Beschränkung der Prozessverzinsung zu einem unhaltbaren Ergebnis führe, lässt sie unberücksichtigt, dass es einen allgemeinen Rechtsanspruch auf angemessene Verzinsung rückständiger Staatsleistungen nicht gibt, sondern das geltende Recht die Verzinsung nur nach Maßgabe genau umschriebener Tatbestände vorsieht (Senatsurteil in BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476, m.w.N.).

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