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| BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe - Ordnungsgemäße Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (16)
- BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Ein Fehlen von Entscheidungsgründen i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt deshalb nur dann vor, wenn Gründe ganz oder zu einem wesentlichen Teil fehlen und den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417). - BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von dem Fall, der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG -- vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90 (NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382) zugrunde lag. - BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, …und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
- BFH, 09.02.1977 - I R 136/76
Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Unter selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351). - BFH, 25.03.1986 - III B 5/86
Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Zwar ist es grundsätzlich nicht statthaft, über die PKH-Bewilligung erst nach der Verhandlung in der Hauptsache zu entscheiden (…vgl. Zöller, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 118 Rdnr. 14;… Stein/Jonas/Brok, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 118 Rdnr. 5; BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III B 5--6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526). - BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86
Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den gesetzlichen Vorschriften nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447); denn nur wenn ein Verfahrensbeteiligter -- z. B. aufgrund einer unterlassenen Ladung -- im Prozeß überhaupt nicht vertreten war, liegt ein wesentlicher Mangel des Verfahrens vor, der wegen seiner besonderen Schwere die zulassungsfreie Revision eröffnen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654). - BFH, 17.10.1979 - I R 247/78
Unsachliches Verhalten eines Richters - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Da es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt (vgl. § 295 ZPO i. V. m. § 155 FGO), ist die Rüge zudem nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beschwerdeführer substantiiert vorträgt, daß er die Rechtsverletzung in der Vorinstanz gerügt habe oder weshalb ihm eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299, und BFH-Beschluß vom 18. September 1995 X R 89--90/94, BFH/NV 1996, 331, m. w. N.). - BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79
Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung - …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den gesetzlichen Vorschriften nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447); denn nur wenn ein Verfahrensbeteiligter -- z. B. aufgrund einer unterlassenen Ladung -- im Prozeß überhaupt nicht vertreten war, liegt ein wesentlicher Mangel des Verfahrens vor, der wegen seiner besonderen Schwere die zulassungsfreie Revision eröffnen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654). - BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87
Befugnis des Finanzgerichts zur Berufung auf die Feststellungen eines in das …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261). - BFH, 09.08.1995 - VI R 48/95
Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision aufgrund der Rüge einer …
Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Dagegen kann die Rüge einer bloß lückenhaften oder fehlerhaften Begründung eine zulassungsfreie Revision nicht eröffnen, denn die Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 FGO darf nicht dazu dienen, lediglich die Rüge der Verletzung materiellen Rechts zu verdeken (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1995 VI R 48/95, BFH/NV 1996, 160, m. w. N.). - BFH, 21.06.1989 - II B 15/89
Vorlegen eines Überrraschungsurteils bei Vorbringen einer Verletzung von …
- BFH, 15.09.1995 - V B 55/95
Pflicht zur substantiierten Darlegung von einer Verletzung des Anspruchs auf …
- BFH, 09.07.1996 - VII R 93/95
- VGH Hessen, 27.02.1984 - 4 TI 63/83
- BFH, 18.09.1995 - X R 89/94
- BFH, 09.07.1996 - VII B 206/95
- BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung …
Zwar ist grundsätzlich über einen PKH-Antrag vor der Hauptsache zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143, unter 1. c, m.w.N.). - BFH, 06.06.2001 - II R 7/98
Schenkungsteuer - Bewertung von Kunstgegenständen - Anschaffungskosten - …
Die Verfahrensrüge, das FG habe eine Überraschungsentscheidung getroffen und damit das Recht auf Gehör verletzt (§ 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO) greift nicht durch, weil die Kläger auf eine weitere mündliche Verhandlung und damit im Voraus auf eine derartige Rüge verzichtet haben (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143, unter 1. a). - BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren …
Rn. 2 1. Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1993, 382; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).Rn. 3 Kommt aber eine Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Erfolglosigkeit des PKH-Begehrens-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 143;… vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417).
- BFH, 12.09.2007 - X B 18/03
Rüge von Verfahrensmängeln: Ausschließungsgründe nach § 41 ZPO; Vorliegen einer …
Auch hat sie nicht dargelegt, warum die angebliche Verletzung nicht bereits in der mündlichen Verhandlung beanstandet worden ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299; vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143). - BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08
Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache …
a) Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf Prozesskostenhilfe (PKH) ist allerdings erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).Kann aber die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters an der Entscheidung zur Hauptsache wegen der Eindeutigkeit der Rechtslage --wie hier angesichts der Unstatthaftigkeit des Rechtsbehelfs (s. unter 2.a)-- nichts ändern, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 143;… vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417).
- BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des …
a) Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf Prozesskostenhilfe (PKH) ist allerdings erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).Kommt aber eine Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Erfolglosigkeit des PKH-Begehrens-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 143;… vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417).
- BFH, 13.11.2014 - III R 38/12
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber …
Eine derartige ggf. unrichtige Sachbehandlung führt aber nur dann zu einer Gehörsverletzung, wenn hierdurch der Rechtsschutz des Klägers im Hauptsacheverfahren beeinträchtigt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143, unter 1.c; vom 24. Juli 2008 VIII B 104/08, nicht veröffentlicht). - BFH, 30.09.1999 - V B 75/99
Verfahrensmangel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Gewährung des rechtlichen …
Schließlich ist darzulegen, daß bei Gewährung des rechtlichen Gehörs eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).Im übrigen sind Mängel des Tatbestands ggf. mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) geltend zu machen (BFH in BFH/NV 1997, 143).
- LSG Baden-Württemberg, 12.02.2007 - L 7 SO 2173/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zulassung - Nichtzulassungsbeschwerde …
Die Verfahrensrüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs greift mithin grundsätzlich nur durch, wenn entscheidungserhebliches Vorbringen wegen dieses Verfahrensfehlers verhindert worden ist (vgl. BSG…, Beschluss vom 29. November 1988 a.a.O.; BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - VII S 16/95 - BFH/NV 1997, 143); es muss dargetan oder jedenfalls sonst wie erkennbar sein, dass die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruhen kann, wobei insoweit die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung genügt (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R - ). - BFH, 15.06.2000 - IV B 6/99
Nachträgliche bekannt gewordene neue Tatsachen
Hierzu hätte der Kläger mit der Beschwerde vortragen müssen, warum die angebliche Verletzung nicht bereits in der mündlichen Verhandlung beanstandet worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299, sowie Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143). - BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache - …
- BFH, 29.08.2001 - X B 36/01
Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Tatsachenfeststellung - Begründungspflicht …
- BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00
Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
- BFH, 02.07.2001 - I B 147/00
Berechtigung einer Schätzung - KfZ- Handel - Abgabe einer Steuererklärung - …
- BFH, 13.08.1999 - III S 2/99
Prozeßkostenhilfe - Verfahrensmangel - Klage vor dem FG - Zulässigkeit - …
- BFH, 24.08.1998 - VII R 95/97
Zulassungsfreie Revision
- BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 04.12.2000 - V S 21/00
Mündliche Verhandlung, nicht ordnungsgemäße Vertretung i.S.v. § 116 Abs. 1 Nr. 3 …
- BFH, 26.08.1997 - VII B 15/97
- BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision
- FG Sachsen, 23.03.2009 - 3 Ko 272/09
Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 1 …
- BFH, 26.08.1997 - VII B 35/97
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