Rechtsprechung
| BGH, 10.09.2009 - VII ZB 21/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Berufung; Rechtsbeschwerde gegen eine als unzulässig verworfene Berufung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG St. Wendel, 27.02.2007 - 4 C 794/06
- LG Saarbrücken, 13.02.2008 - 2 S 59/07
- BGH, 10.09.2009 - VII ZB 21/08
Papierfundstellen
- ZfBR 2010, 62
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02
Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem …
Auszug aus BGH, 10.09.2009 - VII ZB 21/08
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, MDR 2003, 1130 = NJW-RR 2003, 1580 m.w.N.). - BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99
Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 10.09.2009 - VII ZB 21/08
Bei einem teilbaren Streitgegenstand muss sich die Berufungsbegründung daher in hinreichend bestimmter Weise auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Änderung begehrt wird (BGH, Urteil vom 11. November 1999 - VII ZR 68/99, NZBau 2000, 77 = NJW-RR 2000, 1015).
- BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580; Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533;… Urteil vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2006, 499 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2009 - VII ZB 21/08, ZfBR 2010, 62 Rn. 8;… Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 43/09, BauR 2010, 248 Rn. 5;… Beschluss vom 31. August 2010 - VIII ZB 13/10, WuM 2011, 48 Rn. 7;… Beschluss vom 21. September 2010 - VIII ZB 9/10, WuM 2010, 694 Rn. 10). - OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17
Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch …
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 10. September 2009 - VII ZB 21/08, ZfBR 2010, 62; Beschluss vom 13. September 2012 - III ZB 24/12, NJW 2012, 3581). - OLG Köln, 04.09.2012 - 24 U 65/11
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Aufklärungspflichten der …
Bei einem teilbaren Streitgegenstand muss sich die Berufungsbegründung daher in hinreichend bestimmter Weise auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Änderung begehrt wird (BGH, Beschl. v. 10.9.2009, VII ZB 21/08, ZfBR 2010, juris Rn9;… Urt. v. 11.11.1999, VII ZR 68/99, NJW-RR 2000, 1015 f., juris Rn8), wobei der Streitgegenstand bestimmt wird durch den Antrag einerseits und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt andererseits (BGH, Beschl. v. 29.9.2011, IX ZB 106/11, NJW 2011, 3653 f., juris Rn11).Diese Anforderung in Bezug auf den Inhalt der Berufungsbegründung gilt insbesondere auch dann, wenn ein einheitlicher, auf Schadensersatz gerichteter Klageantrag auf verschiedene Pflichtverletzungen gestützt wird, so etwa im Bereich der Arzthaftung aufgrund eines Behandlungsfehlers einerseits und unzureichender Aufklärung betreffend denselben Eingriff (…BGH, Urt. v. 5.12.2006, VI ZR 228/05, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Rn10 f.) oder im Bereich der Rechtsanwaltshaftung aufgrund verschiedener Pflichtverletzungen betreffend ein- und dasselbe Mandat (…BGH, Urt. v. 13.3.2008, IX ZR 136/07, NJW-RR 2008, 1235 ff., juris Rn24; ebenso Beschl. v. 10.9.2009, VII ZB 21/08, ZfBR 2010, juris Rn9).
- OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 112/14
Pflichten des Anlageberaters zur Darstellung des Haftungsrisikos des …
Im Falle der uneingeschränkten Anfechtung muss die Berufungsbegründung geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen; dies führt bei einem teilbaren Streitgegenstand dazu, dass sich die Berufungsbegründung in hinreichend bestimmter Weise auf alle Teile des Urteils erstrecken muss, deren Änderung begehrt wird (BGH, Beschluss vom 10.9.2009, VII ZB 21/08, ZfBR 2010, juris Rn9;… Urt. v. 11.11.1999, VII ZR 68/99, NJW-RR 2000, 1015 f., juris Rn8), und gilt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28.11.2013 - 24 U 39/13) auch für verschiedene Pflichtverletzungen des Anlageberaters, hinsichtlich derer die Verjährung gesondert läuft (vgl. BGH, Urteil vom 24.3.2011, III ZR 81/10, NJW-RR 2011, 842 ff., jurisRn13-16), weil es insoweit um mehrere Handlungen geht, die je für sich eine neue selbständige Schädigung darstellen, auch wenn sie Teile einer natürlichen Handlungseinheit sind (…vgl. BGH, Urt. v. 19.11.2009, III ZR 169/08, BKR 2010, 118 ff., juris Rn14 f.). - OLG Brandenburg, 08.09.2015 - 2 U 28/14
Amtshaftungsanspruch: Schadensminderungspflicht bei Mobbing durch …
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführung in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: VII ZB 21/08, juris). - OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 23 U 120/12
Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!
Für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschl. v. 10.09.2009 - VII ZB 21/08). - OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11
Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer …
Bei einem teilbaren Streitgegenstand muss sich die Berufungsbegründung daher in hinreichend bestimmter Weise auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Änderung begehrt wird (BGH, Beschl. v. 10.9.2009, VII ZB 21/08, ZfBR 2010, juris Rn9;… Urt. v. 11.11.1999, VII ZR 68/99, NJW-RR 2000, 1015 f., juris Rn8), wobei der Streitgegenstand bestimmt wird durch den Antrag einerseits und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt andererseits (BGH, Beschl. v. 29.9.2011, IX ZB 106/11, NJW 2011, 3653 f., juris Rn11).Diese Anforderung in Bezug auf den Inhalt der Berufungsbegründung gilt insbesondere auch dann, wenn ein einheitlicher, auf Schadensersatz gerichteter Klageantrag auf verschiedene Pflichtverletzungen gestützt wird, so etwa im Bereich der Arzthaftung aufgrund eines Behandlungsfehlers einerseits und unzureichender Aufklärung betreffend denselben Eingriff (…BGH, Urt. v. 5.12.2006, VI ZR 228/05, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Rn10 f.) oder im Bereich der Rechtsanwaltshaftung aufgrund verschiedener Pflichtverletzungen betreffend ein- und dasselbe Mandat (…BGH, Urt. v. 13.3.2008, IX ZR 136/07, NJW-RR 2008, 1235 ff., juris Rn24; ebenso Beschl. v. 10.9.2009, VII ZB 21/08, ZfBR 2010, juris Rn9).
- OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10
Inanspruchnahme des Admin-C als Störer
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH ZfBR 2010, 62 [Tz. 8]). - OLG Köln, 20.12.2012 - 24 U 52/12
Haftung eines Treuhandgesellschafters für die Erbringung der Leistungen einer …
Bei einem teilbaren Streitgegenstand muss sich die Berufungsbegründung daher in hinreichend bestimmter Weise auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Änderung begehrt wird (BGH, Beschl. v. 10.9.2009, VII ZB 21/08, ZfBR 2010, juris Rn9;… Urt. v. 11.11.1999, VII ZR 68/99, NJW-RR 2000, 1015 f., juris Rn8), wobei der Streitgegenstand bestimmt wird durch den Antrag einerseits und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt andererseits (BGH, Beschl. v. 29.9.2011, IX ZB 106/11, NJW 2011, 3653 f., juris Rn11).Diese Anforderung in Bezug auf den Inhalt der Berufungsbegründung gilt insbesondere auch dann, wenn ein einheitlicher, auf Schadensersatz gerichteter Klageantrag auf verschiedene Pflichtverletzungen gestützt wird, so etwa im Bereich der Arzthaftung aufgrund eines Behandlungsfehlers einerseits und unzureichender Aufklärung betreffend denselben Eingriff (…BGH, Urt. v. 5.12.2006, VI ZR 228/05, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Rn10 f.) oder im Bereich der Rechtsanwaltshaftung aufgrund verschiedener Pflichtverletzungen betreffend ein- und dasselbe Mandat (…BGH, Urt. v. 13.3.2008, IX ZR 136/07, NJW-RR 2008, 1235 ff., juris Rn24; ebenso Beschl. v. 10.9.2009, VII ZB 21/08, ZfBR 2010, juris Rn9).
- OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10
Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern: Schadensersatzanspruch wegen …
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 10.09.2009, Az. VII ZB 21/08, Beschluss vom 06.12.2011, Az. II ZB 21/10). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 8 Sa 162/09
Rechtswahlvereinbarung - Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung auf der Grundlage …
- LG Würzburg, 05.02.2020 - 42 S 2362/19
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Berufungsbegründung bei teilbarem …
- OLG Köln, 19.03.2012 - 17 U 36/11
Pflicht einer Berufung zur Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil
- KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Argumente des Gerichts eingehen!
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