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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,592
BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76 (https://dejure.org/1977,592)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76 (https://dejure.org/1977,592)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1977 - VII ZR 134/76 (https://dejure.org/1977,592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen - Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung - Abschluss eines Werkvertrages über die Mängelbeseitigungsleistung mit neuer Verjährungsfrist und der Möglichkeit ihrer Verlängerung durch schriftliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Verlängerung der Verjährungsfrist nach Anerkenntnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 13
    Unterbrechung der Gewährleistungsfrist

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 537
  • MDR 1978, 475
  • MDR 1978, 484
  • DB 1978, 691
  • BauR 1978, 143
  • BauR 1978, 307
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer …

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird die Verjährungsfrist durch eine solche schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt, jedoch nur einmal (vgl. BGHZ 66, 142, 144 m.w.N.).

    Dafür soll der Auftraggeber auf einfache Weise ohne gerichtliche Schritte die Wirkungen dieser Verkürzung abmildern können (vgl. BGHZ 66, 142, 145).

  • BGH, 20.12.1971 - VII ZR 97/70

    Verjährungsverlängerung nach § 13 Nr. 5 VOB (B)

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Ist die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt worden und wird danach die Verjährung durch Anerkenntnis gemäß § 208 BGB unterbrochen, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert (Abgrenzung zu BGHZ 58, 7, 13).

    Fehl geht auch der Hinweis der Revision auf das Senatsurteil BGHZ 58, 7.

  • BGH, 29.10.1956 - VII ZR 6/56

    Mängelbeseitigung nach Ablauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Diese Fristverlängerung schließt Unterbrechungen gemäß §§ 208 bis 210, 649 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB nicht aus, wie auch umgekehrt eine durch Anerkenntnis unterbrochene Verjährung durch eine schriftliche Aufforderung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1956 - VII ZR 6/56 = LM VOB/B Nr. 1 zu § 13 und 27. Oktober 1977 - VII ZR 282/75 -).
  • BGH, 27.10.1977 - VII ZR 282/75

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen - Mangel infolge Wasserdurchlässigkeit …

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Diese Fristverlängerung schließt Unterbrechungen gemäß §§ 208 bis 210, 649 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB nicht aus, wie auch umgekehrt eine durch Anerkenntnis unterbrochene Verjährung durch eine schriftliche Aufforderung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1956 - VII ZR 6/56 = LM VOB/B Nr. 1 zu § 13 und 27. Oktober 1977 - VII ZR 282/75 -).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10

    Anforderungen an ein Mängelbeseitigungsverlangen i.S. von § 13 Nr. 5 Abs. 1 …

    Dem Auftraggeber mehr als die einmalige Verlängerung um die Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B zuzubilligen, erscheint nicht geboten und angemessen (BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75 -, BGHZ 66, 142; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76 -, NJW 1978, 537 ).
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Da bekanntlich auch etwaige Berufung auf Zeugenbeweis oder sonstige Auskunftspersonen im Zivilprozess keinen Tatsachenvortrag ersetzt, bliebe die Beklagte den ihr obliegenden 79 S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

    S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

    79) S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 121/03

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten; Vornahme einer …

    Die zweijährige Regelfrist ist durch das Schreiben der Beklagten vom 30. Dezember 1998 unterbrochen worden, da die Beklagte den Anspruch auf Mängelbeseitigung im Sinne des § 208 BGB a. F. anerkannt hat, wobei hierfür keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, sondern ein rein tatsächliches Verhalten als geschäftsähnliche Handlung ausreicht, deren Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Schuldners eintreten (…Paland-Heinrichs, BGB 61. Aufl., § 208 Rn. 2) und wobei die Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis auch auf die Verjährungsfrist Anwendung findet, die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B erneut in Lauf gesetzt worden ist (BGH NJW 1978, S. 537 f.).

    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass für den Fall, das nach schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung die Verjährung durch Anerkenntnis gemäß § 208 BGB a. F. unterbrochen wird, diese Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert wird (BGH NJW 1978, S. 537 f.).

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 184/85

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch Mängelbeseitigungsverlangen

    Sodann wurde vor Ablauf der verlängerten Gewährleistungsfrist die Verjährung durch den Antrag auf Beweissicherung vom 26. Juli 1979 unterbrochen (zur Unterbrechung einer derart verlängerten Frist vgl. Senat NJW 1978, 537, 538).
  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach …

    Eine Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urt. v. 22. Dezember 1977 - VII ZR 134/76 = BauR 1978, 143, 144 = LM VOB Teil B Nr. 94).
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89

    Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung …

    Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert, unabhängig davon, ob die Verjährung nach der ersten Mängelrüge unterbrochen worden ist (i. A. an Senat NJW 78, 537).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Auftraggeber nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung die Verjährung zu verlängern, unabhängig davon, ob die Verjährung nach der ersten Mängelrüge durch ein Anerkenntnis unterbrochen worden ist (zuletzt NJW 1978, 537, 538 m.w.N.).

  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …

    hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

    20) S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

  • OLG Zweibrücken, 19.11.1991 - 8 U 132/90

    VOB-Vertrag: Gewährleistungsansprüche, Kostenvorschuß, Anforderungen an …

    Das ist für die durch den Zugang des schriftlichen Mängelbeseitigungsverlangens nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B in der seit 1973 geltenden Fassung dort ausdrücklich geregelt, muß aber auch für eine Unterbrechung durch ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB gelten (so ausdrücklich Demb/Piel/Soergel/Steffani, VOB, Erl. B 13.345, 13.346; vgl. ferner BGHZ 66, 142, 144; BGH NJW 1978, 537, 538;… Ingenstau/Korbion, aaO, Rz. 419, 424).

    Diese Wirkung hat nur die erste Aufforderung des Auftraggebers, nicht aber ein weiteres schriftliches Nachbesserungsverlangen, wie sich aus § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB in der seit 1973 geltenden Fassung ergibt (…vgl. Ingenstau/Korbion, aaO, Rz. 398, 403; BGH NJW 1978, 537, 538).

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …

    [77] S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".
  • LG Darmstadt, 20.03.2015 - 14 O 226/14

    Auftragnehmer muss nicht auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinweisen!

    Dieses bereits im Jahre 2010 angeblich erfolgte Anerkenntnis der Beklagten konnte die Verjährung auch im Hinblick auf § 13 Nr. 5 VOB/B nur einmal erneut in Lauf setzen (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rz. 2831), womit die Verjährung spätestens im Jahre 2012 und damit lange vor Eingang der Klage am 15.04.2014 abgelaufen war.
  • LG Regensburg, 15.11.1979 - 3 O 971/79
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