Rechtsprechung
| BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als mangelhaft; Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 633 BGB, § 634 BGB, § 637 Abs 1 BGB, § 637 Abs 3 BGB
Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als mangelhaft; Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten - IWW
§ 637 Abs. 3, Abs. 1 BGB, § 203 BGB, § 204 Abs. 2 BGB, § 167 ZPO, § 637 Abs. 3 BGB, § 635 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 633, 634
Abnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werkes - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werks nach durchgeführter Abnahme; Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer; Geltendmachung von Vorschussansprüchen für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 633, 634
Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine Mangelhaftung - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch Werkunternehmer begründet selbst keinen Mangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werks nach durchgeführter Abnahme; Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer; Geltendmachung von Vorschussansprüchen für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Werkvertrag: Zum Mangel bei einem Werk
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch Werkunternehmer begründet regelmäßig keine Mängelhaftung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Mängelhaftung bei Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Werkmangel: Zeitpunkt der Abnahme entscheidend
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Die Mangelhaftigkeit der Leistung muss zum Zeitpunkt der Abnahme beurteilt werden
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Zeitpunkt der Abnahme entscheidend für das Vorliegen eines Mangels!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Mängelhaftung bei Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Mängelansprüche wegen Verletzung von Hinweispflichten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten durch Auftragnehmer kann ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung begründen - Fliesenleger haftet nicht für Verwendung von falschen Reinigungsmitteln
Besprechungen u.ä. (3)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Die Mangelhaftigkeit der Leistung muss zum Zeitpunkt der Abnahme beurteilt werden
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels nach durchgeführter Abnahme eines Werks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an! (IBR 2016, 274)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 02.03.2012 - 2 O 13/12
- LG Marburg, 13.06.2012 - 2 O 13/12
- OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12
- BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2183
- MDR 2016, 646
- NZBau 2016, 488
- VersR 2016, 809
- WM 2016, 1792
- BauR 2016, 1033
- BauR 2017, 1092
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05
Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13
Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. November 2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).Diese verschuldensunabhängige Mängelhaftung wird durch einen Sach- oder Rechtsmangel des vom Unternehmer hergestellten Werks begründet; die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht ist demgegenüber ein Tatbestand, der den Unternehmer hiervon befreit (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).
Rn. 18 Aus diesen Gründen ist die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen könnte (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, aaO).
- BGH, 07.02.2019 - VII ZR 274/17
Beschaffenheitsvereinbarung bei Beauftragung mit Abdichtungsarbeiten: Anwendung …
Mit einem nach Abnahme eingetretenen Zustand kann darum die Mangelhaftigkeit eines Werks allein nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 Rn. 15, BauR 2016, 1033 = NZBau 2016, 488). - OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16
Bauvertrag: Befreiung des Auftragnehmers von der Mängelhaftung bei …
Die Verletzung dieser Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen könnte (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13, BauR 2016, 1033, juris Rn. 17 f.). - OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17
Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?
Hierauf nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug, indes mit der insoweit notwendigen ergänzenden Klarstellung bzw. Abgrenzung, dass die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht für sich allein keinen Tatbestand darstellt, der eine Mängelhaftung des Auftragnehmers begründet (vgl. zuletzt insbesondere: BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 210/13, NZBau 2016, 488, dort Rn 18; zuvor bereits: BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110;… vgl. auch Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 25 mwN).
- OLG Oldenburg, 09.04.2024 - 13 U 48/23
Zahlung eines Kostenvorschusses für den Austausch eines Bodenbelags wegen …
Mit einem nach Abnahme eingetretenen Zustand kann darum die Mangelhaftigkeit eines Werks allein nicht begründet werden (…vgl. BGH NJW 2019, 2169, Rn. 25; BauR 2016, 1033). - OLG Naumburg, 11.07.2019 - 1 U 116/18
Mangel einer Eigentumswohnung bei zum Schimmelpilzwachstum führenden Eintrag von …
Insoweit wies die Wohnung zur Zeit der Abnahme (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13) nicht die vertraglich vereinbarte und vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit auf. - OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18
Keine Fristsetzung, kein Vorschuss!
Die Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen gemäß § 634 BGB ist im Übrigen stets, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme vorgelegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13 -, NJW 2016, 2183, Tz. 15). - OLG Hamm, 18.08.2022 - 24 U 51/20
Gewährleistung wegen Mängeln einer gepflasterten Straßenfläche; …
Rn. 95 Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme grundsätzlich auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an (BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13, in: NJW 2016, 488). - OLG Frankfurt, 10.05.2019 - 21 U 64/18
Bauvertrag: Abgrenzung eines Mangels von einer Hinweispflichtverletzung des …
Hiervon abzugrenzen sind (allgemeine) Prüfungs- und Hinweispflichten des Werkunternehmers, die auch im Fall einer mangelfreien Leistungserbringung bestehen und deren Verletzung eine Mangelhaftung nicht begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13, Juris). - OLG München, 24.11.2025 - 9 W 1431/25
Einstweilige Verfügung, Besitzübergabe, Bauträgerkaufvertrag, Verfügungsgrund, …
Denn das Vertragsobjekt hat im Zeitpunkt der Abnahme, die hier noch nicht erfolgt ist, mangelfrei zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13, juris Rn. 15). - OLG Dresden, 16.08.2022 - 14 U 1140/21
Wie lassen sich DIN-Normen "zu Fall bringen"?
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Ordnungsmäßigkeit und Mangelfreiheit einer Werkleistung ist nach ständiger Rechtsprechung der Zeitpunkt der Abnahme (bspw. BGH NJW 1998, 2814; BGH NJW 2016, 2183). - OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
Werkvertrag: Mängelhaftung eines Unternehmers für Wärme-und Kältetechnik für eine …
- OLG Schleswig, 28.06.2019 - 1 U 41/18
Keine Verbindung zwischen Vor- und Nachfolgegewerk: Keine Prüf- und …
- OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 14 U 108/15
Muss der Auftragnehmer auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen?
- OLG Schleswig, 08.03.2019 - 1 U 60/18
Stahl- und Metallbauer ist kein Experte für Abdichtungen!
- OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 13 U 35/17
Berufung, Leistungen, Kaufvertrag, Beschaffenheit, Gutachten, …
- OLG Rostock, 08.09.2023 - 5 U 266/20
Reparatur von "fremder" Gastherme löst Prüf- und Hinweispflichten aus!
- OLG Karlsruhe, 12.09.2024 - 19 U 29/21
Neuer "Mangel" durch Mängelbeseitigung: Schadensersatz, keine Nachbesserung!
- OLG Oldenburg, 08.06.2020 - 12 U 214/19
Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegen!
- OLG Oldenburg, 03.12.2024 - 12 U 224/21
Zahlung eines Kostenvorschusses für den Austausch eines Bodenbelags wegen …
- OLG Schleswig, 24.10.2018 - 1 U 52/18
Wer eine Abdichtung will, muss auch eine bestellen!
- OLG Celle, 23.07.2021 - 5 U 39/21
Brunnenbau mit vorgefertigten Elementen: Werk- oder Werklieferungsvertrag?
- AG Münster, 26.06.2017 - 49 C 3830/15
Schwarzarbeit
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