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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4481
BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13 (https://dejure.org/2016,4481)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13 (https://dejure.org/2016,4481)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 (https://dejure.org/2016,4481)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als mangelhaft; Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 633 BGB, § 634 BGB, § 637 Abs 1 BGB, § 637 Abs 3 BGB
    Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als mangelhaft; Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten

  • IWW

    § 637 Abs. 3, Abs. 1 BGB, § 203 BGB, § 204 Abs. 2 BGB, § 167 ZPO, § 637 Abs. 3 BGB, § 635 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 633, 634
    Abnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werkes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werks nach durchgeführter Abnahme; Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer; Geltendmachung von Vorschussansprüchen für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 633, 634
    Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine Mangelhaftung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch Werkunternehmer begründet selbst keinen Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werks nach durchgeführter Abnahme; Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer; Geltendmachung von Vorschussansprüchen für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werkvertrag: Zum Mangel bei einem Werk

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch Werkunternehmer begründet regelmäßig keine Mängelhaftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelhaftung bei Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werkmangel: Zeitpunkt der Abnahme entscheidend

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die Mangelhaftigkeit der Leistung muss zum Zeitpunkt der Abnahme beurteilt werden

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Abnahme entscheidend für das Vorliegen eines Mangels!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Mängelhaftung bei Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mängelansprüche wegen Verletzung von Hinweispflichten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten durch Auftragnehmer kann ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung begründen - Fliesenleger haftet nicht für Verwendung von falschen Reinigungsmitteln

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die Mangelhaftigkeit der Leistung muss zum Zeitpunkt der Abnahme beurteilt werden

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels nach durchgeführter Abnahme eines Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an! (IBR 2016, 274)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2183
  • MDR 2016, 646
  • NZBau 2016, 488
  • VersR 2016, 809
  • WM 2016, 1792
  • BauR 2016, 1033
  • BauR 2017, 1092
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13
    Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. November 2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).

    Diese verschuldensunabhängige Mängelhaftung wird durch einen Sach- oder Rechtsmangel des vom Unternehmer hergestellten Werks begründet; die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht ist demgegenüber ein Tatbestand, der den Unternehmer hiervon befreit (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).

    Rn. 18 Aus diesen Gründen ist die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen könnte (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, aaO).

  • BGH, 07.02.2019 - VII ZR 274/17

    Beschaffenheitsvereinbarung bei Beauftragung mit Abdichtungsarbeiten: Anwendung …

    Mit einem nach Abnahme eingetretenen Zustand kann darum die Mangelhaftigkeit eines Werks allein nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 Rn. 15, BauR 2016, 1033 = NZBau 2016, 488).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16

    Bauvertrag: Befreiung des Auftragnehmers von der Mängelhaftung bei …

    Die Verletzung dieser Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen könnte (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13, BauR 2016, 1033, juris Rn. 17 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    Hierauf nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug, indes mit der insoweit notwendigen ergänzenden Klarstellung bzw. Abgrenzung, dass die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht für sich allein keinen Tatbestand darstellt, der eine Mängelhaftung des Auftragnehmers begründet (vgl. zuletzt insbesondere: BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 210/13, NZBau 2016, 488, dort Rn 18; zuvor bereits: BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110;… vgl. auch Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 25 mwN).
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