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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - VII-Verg 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14119
OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - VII-Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,14119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2010 - VII-Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,14119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2010 - VII-Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,14119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 2
    Ausschließung eines Angebots wegen Nichtvorlage der Urkalkulation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorlage des Umschlags mit Urkalkulation unter Vorbehalt: Ausschluss!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichtvorlage der Urkalkulation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 315
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2010 - Verg 12/10

    Rechtsfolgen der Stellung einer Bedingung für die Öffnung eines Angebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - Verg 16/10
    Damit ist die Urkalkulation als nicht eingereicht anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15.03.2010 -VII-Verg 12/10).
  • VK Bund, 10.05.2010 - VK 1-37/10

    Vergabe einer Bauleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - Verg 16/10
    Rn. 17 Die Antragsgegnerin schloss das Angebot der Antragstellerin aus, wogegen sich ein erstes Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin (VK 1-37/10) richtete.
  • VK Bund, 21.07.2010 - VK 1-64/10

    Vergabe eines Neubaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - Verg 16/10
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 21. Juli 2010 (VK 1-64/10) wird zurückgewiesen.
  • VK Sachsen, 11.11.2015 - 1/SVK/035-15

    Mit Vorbehalt abgegebene Erklärung = nicht abgegebene Erklärung!

    Die Urkalkulation gilt damit als nicht abgegeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. November 2010 - Verg 16/10; Beschl. v. 15. März 2010 - Verg 12/10).
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15567
OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,15567)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2010 - Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,15567)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2010 - Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,15567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Vorzeitige Gestattung des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrags und Kostenentscheidung zu Lasten des unterlegenen Auftraggebers

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorabgestattung des Zuschlags bei mangelnder Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrags? (IBR 2010, 651)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …

    Auszug aus OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10
    40 1. Die Kostenentscheidung beruht auf § 96 ZPO analog (BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 15/05 für § 121 GWB).
  • OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03

    Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben …

    Auszug aus OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10
    Das ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt (OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Stadtbahnprogramm Gera - Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite …

    Soweit in der Rechtsprechung der Vergabesenate verlangt wird, dass zuschlagsfähige Nebenangebote über die Erfüllung der Mindestanforderungen hinaus mit dem Amtsvorschlag gleichwertig sein müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, VergabeR 2011, 586, 591; OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10; Brandenburgisches Oberlandesgericht, VergabeR 2009, 222; 2012, 124; OLG Frankfurt am Main, VergabeR 2012, 884, 894; vgl. auch Kues/Kirch, NZBau 2011, 335 ff.;… Dittmann in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, VOB/A § 16 Rn. 293 ff.;… vgl. auch Vavra in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 16 VOB/A Rn. 62;… zur Problematik insgesamt beispielsweise Bauer in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkomm. zur VOB, 13. Aufl., § 16 EG VOB/A Rn. 183f ff.), mögen solche ungeschriebenen Gleichwertigkeitsprüfungen, die ersichtlich auch die Vergabestelle im Streitfall vorgenommen hat, zwar im Einzelfall durchaus geeignet sein, den Wert von Nebenangeboten im Verhältnis zu den abgegebenen Hauptangeboten zu beurteilen.
  • OLG Naumburg, 11.09.2018 - 7 Verg 4/18

    Beschleunigungsinteresse eines Bieters bei Verzögerung des Vergabeverfahrens

    Denn der Sekundärrechtsschutz vermag auch im Erfolgsfall nur einen Teil der Nachteile wettzumachen, die mit dem Verlust des Auftrags verbunden sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10).

    Im Falle der Gestattung des Zuschlags vor der Entscheidung des Hauptsacheverfahrens wird dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtsschutz hingegen irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10 ; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003, 1 Verg 14/03, zitiert nach juris;… Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 37 zu § 169 GWB).

    Rn. 33 Dieser schwerwiegende Eingriff kann nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn ein dringendes Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003, 1 Verg 14/03;… Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5.Aufl., 2016 Rdn. 41 zu § 169 GWB;… Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 37 zu § 169 GWB).

    Erforderlich ist vielmehr, dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse hinzutritt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10;… Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Rdn. 43 zu § 169).

    Rn. 46 Soweit die Antragsgegnerin den mit dem Nachprüfungsverfahren verbundenen Zeitverlust ins Felde führt, kann sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil dieser die zwangsläufige Folge eines jeden mit aufschiebender Wirkung verbundenen Rechtsmittelverfahrens ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734;… Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5.Aufl., 2016 Rdn. 44 zu § 169 GWB).

    Dass sich das Zeitmoment hier noch zusätzlich verschärft hat, indem die Vergabekammer die ihr gemäß § 167 Abs. 1 S.1 GWB eingeräumte Entscheidungsfrist in grenzwertigem Umfang verlängert hat, fällt ebenfalls in den Risikobereich der Antragsgegnerin (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10).

    Dies gilt auch für den Fall, dass die Vergabekammer mit der ihr durch den Gesetzgeber eingeräumten Frist nicht auskommt (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10).

    Es können vom Auftraggeber vielmehr nur solche speziellen Risiken ins Feld geführt werden, deren Hinnahme ihm oder Dritten nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734).

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlagsverbots im Rahmen eines dreimonatigen …

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gestattung des Zuschlags vor Entscheidung des Hauptsacheverfahrens dazu führt, dass dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtsschutz irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.3.2015 - 11 Verg 1/14 zu § 121 GWB a.F.; OLG München, Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10 zu § 121 GWB a.F.;… Kadenbach in: Müller-Wrede, § 169 Rn. 19).

    Zu berücksichtigen ist, dass grundsätzlich der Bieter ein gewichtiges Interesse daran hat, dass ihm die Möglichkeit der Rechtewahrnehmung im Primärrechtsschutz eingeräumt wird und er nicht auf den - auch im Erfolgsfall nur einen Teil der Nachteile ausgleichenden - Sekundärrechtsschutz verwiesen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10 zu § 121 GWB a.F.; OLG Frankfurt ebd.).

    Soweit das OLG München (Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10) im Rahmen der Interessenabwägung auch berücksichtigt hat, dass das gewichtige Interesse eines Bieters an der Einräumung des Primärrechtsschutzes u.a. deshalb bestehen könnten, da mit der Erteilung eines Auftrages ein Unternehmen seine Marktposition verfestigen könne, lassen sich diese Erwägungen auf die vorliegende Konstellation nicht übertragen.

  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten; …

    Auch aus der Entscheidung des OLG München, Beschl. v. 9.9.2010, Verg 16/10 ergibt sich - wie das OLG Brandenburg (VergabeR 2012, 124) bereits überzeugend dargelegt hat - nicht, dass die Erfüllung von Mindestbedingungen automatisch dazu führt, dass Nebenangebote gewertet werden müssen und eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht erfolgen dürfe.
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer …

    Allerdings führt eine am Gebot der richtlinienkonformen Auslegung orientierte Handhabung der Norm unter Beachtung des Effektivitätsgrundsatzes dazu, dass eine vorgezogene Zuschlagsgestattung vor einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache gemäß bereits bisher einhelliger Rechtsprechung nur ausnahmsweise in Betracht kommen kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. September 2010, Verg 16/10, juris Rn. 32 - noch zu § 121 GWB a. F.).

    Rn. 77 Der Bieter hat zweifellos ein gewichtiges Interesse daran, dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, seinen Anspruch auf die Einhaltung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens, § 97 Abs. 6 GWB, im Wege des Primärrechtsschutzes zu verfolgen und nicht auf den Sekundärrechtsschutz (Schadensersatz) verwiesen zu werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. September 2010, Verg 16/10, juris Rn. 29).

  • OLG Celle, 31.01.2011 - 13 Verg 21/10

    Vergabeverfahren: Gestattung einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

    Das ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2001 - 13 Verg 4/01, zitiert nach juris, Tz. 30; OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10, zitiert nach juris, Tz. 32).

    Rn. 48 Die Kostenentscheidung beruht auf § 96 ZPO analog (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10, zitiert nach juris, Tz. 40).

  • OLG München, 07.04.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit eines Gleichwertigkeitsnachweises …

    Schon für die Nebenangebote ist eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht angezeigt (vgl. hierzu OLG München vom 9.9.2010 - Verg 16/10 ).
  • VK Niedersachsen, 20.12.2010 - VgK-48/09

    Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

    Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001, 13 Verg 4/01, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03; OLG Thüringen, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 Verg 6/01; VK Hamburg, Beschluss vom 27.10.2005 - VK BSU-3/05; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.04.2006 - 1 SVK/027-06; zur Neufassung des § 115 GWB ebenso OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10, zitiert nach ibr-online).

    Hinzu können auf Seiten der Antragstellerin wirtschaftliche Interessen kommen, wenn es etwa um ein Projekt von erheblicher Dimension geht oder um den drohenden Verlust der Möglichkeit, durch Begründung neuer Geschäftsbeziehungen und Erwerb von Know-how die eigene Marktposition zu festigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10, zitiert nach ibr-online;… Kus, a.a.O, Rdnr. 30).

  • VK Südbayern, 26.09.2022 - 3194.Z3-3_01-22-48

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Auswahlentscheidung, Vergabeverfahren, …

    An dieser, nicht zuletzt auf verfassungsrechtlichen Erwägungen beruhenden Ausgangsposition, hat sich auch durch die teilweise Neufassung des § 115 GWB (a.F.) im Jahre 2009 nichts Entscheidendes geändert (OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10).

    Vor diesem Hintergrund ist zumindest für den hier streitgegenständlichen Interimsauftrag ein besonderes Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers anzuerkennen, welches über die üblichen Misshelligkeiten hinausgeht, die für den Auftraggeber regelmäßig mit einer zeitlichen Verzögerung seines Projekts verbunden sind (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10).

  • OLG Brandenburg, 17.05.2011 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Nebenangeboten; …

    Rn. 68 Aus der Entscheidung des OLG München, auf die sich die Antragstellerin beruft (Beschluss vom 9.9.2010, Verg 16/10, zitiert nach Juris) ergibt sich nichts anderes.
  • VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21

    Vorzeitige Zuschlagsgestattung nur in besonderen Ausnahmefällen!

  • VK Sachsen, 24.10.2018 - 1/SVK/039-18

    Vorzeitige Zuschlagserteilung nur in Ausnahmefällen!

  • VK Sachsen, 09.09.2024 - 1/SVK/022-24

    Dringlichkeitsvergabe trotz Verursachung des Auftraggebers?

  • VK Sachsen, 04.09.2013 - 1/SVK/022-13

    VOL/A 2009: Ungewöhnliche Wagnisse nicht (mehr) verboten, aber ...

  • VK Südbayern, 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11

    Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers !

  • VK Sachsen, 23.05.2023 - 1/SVK/015-23

    Rettungsdienstleistungen gefährdet: Vorzeitiger Zuschlag gestattet!

  • VK Sachsen, 17.08.2012 - 1/SVK/021-12

    SektVO: Keine Abweichung von konkreten Bauvorgaben möglich!

  • VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13

    Preis als alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig!

  • VK Hessen, 25.11.2011 - 69d-VK-39/11

    Vergabe des Neubaus eines Tunnels

  • KG, 26.01.2022 - Verg 8/21

    Vorzeitige Zuschlagsgestattung: Entweder ganz oder gar nicht!

  • VK Bremen, 24.09.2013 - 16 VK 7/13

    Preis als Zuschlagskriterium bei europaweiter Ausschreibung von Erdarbeiten, …

  • VK Hessen, 26.05.2015 - 69d-VK-15/15

    Vorzeitige Zuschlagsgestattung nur in Ausnahmefällen!

  • VK Thüringen, 13.08.2024 - 5090-250-4003/476

    Vorzeitige Zuschlagserteilung nur im Ausnahmefall!

  • VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18

    Vorabgestattung des Zuschlags nur im Ausnahmefall!

  • VK Köln, 24.09.2015 - VK VOB 10/15

    Rügepflicht besteht auch im Nachprüfungsverfahren!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - VII-Verg 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15411
OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - VII-Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,15411)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2010 - VII-Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,15411)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2010 - VII-Verg 16/10 (https://dejure.org/2010,15411)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    GWB § 128 Abs. 3 S. 1; GWB § 128 Abs. 4 S. 1
    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Verwerfung des Nachprüfungsantrags als unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Verwerfung eines Nachprüfungsantrags als unzulässig

  • ibr-online

    Erfolglose Beschwerde gegen Kostenfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16

    Ausschluss wegen Fehlens von Erklärungen nur bei transparenter Erstanforderung; …

    Auch wenn sicherlich die konkreten Umstände jedes Einzelfalls zu würdigen sind, so beginnt das Vergabeverfahren im Regelfall noch nicht mit der Vorinformation, sondern erst mit der Bekanntmachung (grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2010 - VII-Verg 16/10; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - VK1-130/12).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - Verg 35/17

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen: Wer muss die Kosten tragen?

    Kostenentscheidungen der Vergabekammern sind nach § 171 Abs. 1 Satz 1 GWB anfechtbar (vgl. Senatsbeschluss vom 15.09.2010 - VII-Verg 16/10).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2022 - Verg 58/21

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer nach billigem …

    Kostenentscheidungen der Vergabekammern sind nach § 171 Abs. 1 Satz 1 GWB anfechtbar (vgl. Senat, Beschl. v. 15.09.2010 - VII-Verg 16/10).
  • VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12

    Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!

    Eine solche unverbindliche Vorinformation dient allenfalls der Markterkundung oder als Signal für potentiell interessierte Unternehmen, reicht jedoch nicht aus, um ein förmliches Vergabeverfahren, wie es hier die Ag durchgeführt hat, beginnen zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. September 2010, Vll-Verg 16/10, und vom 1. August 2012, Vll-Verg 10/12; OLG München…, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.).
  • VK Bund, 07.04.2011 - VK 1-23/11

    Bereitstellung und Bewerbung von Nachrichtenmeldungen; Bereitstellung von …

    Denn zum einen bezieht sich die Vorinformation der Beschreibung nach auf einen weniger umfassenden Auftragsgegenstand, zum anderen ist der Vorinformation kein verbindlicher Beschaffungsentschluss der Ag zu entnehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2010, VII-Verg 16/10), der die ASt veranlasst haben müsste, sich bereits zu diesem Zeitpunkt mit den Einzelheiten eines erwarteten Vergabeverfahrens zu beschäftigen und demensprechende Rügen zu erheben.
  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

    Vergabeverfahren entstehen, d.h. es muss ein Vergabeverfahren begonnen haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2010, VII-Verg 16/10; Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 26/14; OLG Celle, Beschluss vom 30. Oktober 2014, 13 Verg 8/14).
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