Rechtsprechung
| BayObLG, 23.03.2004 - Verg 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: wirtschaftlichstes Angebot beim Zuschlagskriterium "Gestaltung"
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortgang des Vergabeverfahrens bei zunächst angenommener Zuschlagsfähigkeit eines konstruktiv-gestalterisch vom Leistungsverzeichnis abweichenden Nebenangebots
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wertung von abweichendem Nebenangebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Wertungsstufen im Verhandlungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abwägung der widerstreitenden Interessen bei Gestattung der Fortsetzung des Vergabeverfahrens; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Zuschlagsfähigkeit eines Nebenangebotes trotz konstruktiv-gestalterischer Abweichungen von den Anforderungen des ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wertung des Zuschlagskriteriums "Gestaltung"! (IBR 2004, 336)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1506 (Ls.)
- BayObLGZ 2004, 69
- VergabeR 2004, 530
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung
Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - Verg 3/04
Nur wenn sich in der letzten Wertungsstufe die eingereichten Angebote sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebots in technischer, gestalterischer und funktionsbedingter Hinsicht nicht unterscheiden oder gleichwertig sind, kommt allein dem Preis ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 2000, 661); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.Der objektive Verfahrensablauf lässt jedoch nicht den weiteren Schluss zu, die Vergabestelle habe das Nebenangebot bereits in nicht-preislicher Hinsicht (Qualität, Funktionalität, Gestaltung und Konstruktion) als den konkurrierenden Angeboten völlig gleichwertig gewürdigt mit der Folge, dass in der abschließenden Wertung nur noch die Preise verglichen werden könnten (vgl. BGH NJW 2000, 661).
- EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
Traunfellner - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - Verg 3/04
Selbst wenn sie das Nebenangebot bei der Prüfung der Zuschlagsfähigkeit schon unter allen für die spätere Wertung relevanten Gesichtspunkten, also auch unter dem Blickwinkel von Konstruktion und Gestaltung, geprüft und für wertbar angesehen hat, hat sie damit doch nur entschieden, dass die an die Wertbarkeit zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind (vgl. EuGH vom 16.10.2003, C-421/01 "Traunfellner" = VergabeR 2004, 50 m. Anm. Opitz) und die konstruktivgestalterischen Abweichungen einer Wertbarkeit nicht entgegenstehen. - BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02
Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - Verg 3/04
Die Prognose, dass die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners voraussichtlich erfolgreich sein und zu einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags führen wird, beruht auf folgenden Erwägungen: a) Die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdebegründung eingelegt (vgl. BayObLG vom 5.11.2002, Verg 22/02 = VergabeR 2003, 186/193). - BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren
Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - Verg 3/04
Eine Interessenabwägung nach § 121 Abs. 1 Satz 2 GWB findet nur dann statt, wenn die Fortsetzung des Vergabeverfahrens und der Zuschlag nicht ohnehin schon aufgrund der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu gestatten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13.8.2001, Verg 10/01 m.w.N.).
- OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote
Letztere ist binnen zwei Wochen nach der Beschwerdebegründung und damit innerhalb der von der Rechtsprechung (vgl. BayObLG VergabeR 2004, 530, 532; VergabeR 2003, 186, 193) in analoger Anwendung der §§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO, 127 Abs. 2 S. 2 VwGO, 117 Abs. 1 und 2 GWB entwickelten Frist eingelegt worden. - VK Sachsen, 28.08.2013 - 1/SVK/026-13
Verhandlungsverfahren: Bieter hat keinen Anspruch auf Verhandlungen!
So hat bereits das Bayrische Oberste Landesgericht (vgl. (BayObLG, B. v. 23.3.2004 - Verg 03/04) den Rechtssatz geprägt, dass einem Zuschlagskriterium "Gestaltung" ein ästhetisches Moment inne wohne, das sich der exakten Umrechnung in einen finanziellen Maßstab entzieht. - OLG München, 15.03.2005 - Verg 2/05
Ausschluss vom Wettbewerb bei unzureichender Eigenerklärung des Bewerbers - keine …
a) Die auf die Kostenentscheidung der Vergabekammer beschränkte Anschlussbeschwerde des Antragsgegners ist statthaft (BayObLG vom 5.11.2002, Verg 22/02 = VergabeR 2003, 186/193; BayObLG vom 23.3.2004, Verg 3/04 = VergabeR 2004, 530/532). - VK Sachsen, 15.05.2007 - 1/SVK/028-07
Aufbürdung ungewöhnlichen Wagnisses: Wann muss gerügt werden?
Diesem Vortrag ist zunächst dahingehend beizutreten, dass alle Zuschlagskriterien grundsätzlich immer einer vergleichenden Wertung zugänglich sind, und dass es dann, wenn sich in der letzten Wertungsstufe die eingereichten Angebote sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebots in technischer oder gestalterischer Hinsicht nicht unterscheiden, es allein auf den Preis als ausschlaggebendes Kriterium ankommen kann (vgl. BayObLG, B. v. 23.3.2004, Verg 3/04). - OLG Saarbrücken, 30.07.2007 - 1 Verg 3/07
Unklare Verdingungsunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle
Wenn die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde negativ zu beurteilen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten durch die angefochtene Entscheidung der Vergabekammer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen ist, so spricht bereits gemäß § 121 Abs. 1 S. 1 GWB jedenfalls ein maßgeblicher Umstand für die Freigabe des Vergabeverfahrens für den Zuschlag, so die Verneinung der Erfolgsaussicht nicht ohnehin als allein entscheidendes Kriterium anzusehen sein sollte (so BayObLG VergabeR 2004, 530, Rdn. 17 nach juris;… Heiermann/Riedl/Rusam-Kullack, Handkommentar zur VOB, 10. Auflage, § 121 GWB Rdn, 10;… a.A. Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, 3. Auflage, VOB/A § 31a Rdn. 72).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsantrag: Rücknahme in der Beschwerdeinstanz
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- rechtsportal.de
Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines Beigeladenen nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz
- ibr-online
Erstattung von Aufwendungen eines Beigeladenen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendung der für die Zivilgerichte geltenden Kostengrundsätze bei der Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die Pflicht zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen ; Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kostenerstattung des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren richtet sich nach ZPO! (IBR 2004, 542)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- VergabeR 2004, 666
- ZfBR 2004, 620 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03
Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren auch hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen allein nach den für die Zivilgerichte geltenden Kostengrundsätzen, also nach der ZPO, und nicht analog § 162 Abs. 3 VwGO (vgl. BGH vom 9.2.2004, X ZB 44/03 = VergabeR 2004, 201/208 = NZBau 2004, 229/232).Die Erstattung von Aufwendungen eines Beigeladenen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Kostenvorschriften der ZPO; eine Billigkeitsentscheidung analog § 162 Abs. 3 VwGO ist nicht zu treffen (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an BGH vom 9.2.2004, X ZB 44/03 = VergabeR 2004, 201/208).
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465). - OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01
Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
- OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465). - BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67
Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz ist mit Eingang der Einwilligung des Antragsgegners bei Gericht wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (vgl. zur Rechtslage im Verwaltungsprozess BVerwGE 30, 27;… Eyermann/Rennert VwGO 11. Aufl. § 92 Rn. 11;… Redeker/von Oertzen VwGO 13. Aufl. § 92 Rn. 8;… Kopp/Schenke VwGO 13. Aufl. § 92 Rn. 12). - OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01
Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465). - OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465). - OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Der Senat hält es für sachgerecht, die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle für notwendig zu erklären (§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. Art. 80 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG; vgl. zu den Abwägungskriterien Senatsbeschluss vom 19.9.2003, Verg 11/03 m.w.N. = VergabeR 2004, 259 m. Anm. Gassner; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 266/270 f.). - BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99
Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465). - BayObLG, 08.02.2001 - Verg 13/00
Vergabesache, Beigeladener, Kostentragungspflicht, Kostenerstattung, …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Der Senat hält deshalb an seiner bisher vertretenen Auffassung, über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen sei eine Billigkeitsentscheidung analog § 162 Abs. 3 VwGO zu treffen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 8.2.2001, Verg 13/00 = NZBau 2001, 344 Leitsatz) nicht mehr fest. - BayObLG, 19.09.2003 - Verg 11/03
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor der …
- BayObLG, 15.04.2003 - Verg 4/03
Kostenerstattung: Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
- OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07
Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des …
Eine Einwilligung der Beigeladenen wurde von der Rechtsprechung bisher ohnehin nicht für erforderlich gehalten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 11.05.2004, Verg 3/04, VergabeR 2004, 666 f. unter Hinweis auf BVerwGE 30, 27; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.08.2006, 1 Verg 7/06).a) Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte die Meinung vertreten (Beschl. v. 11.05.2004, a.a.O.), eine Rücknahme des Nachprüfungsantrages werde erst mit Eingang der Einwilligung des Antragsgegners bei Gericht wirksam (§ 269 Abs. 1 ZPO analog).
- OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen
Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften. - OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im …
Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris;… Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).
- OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 21/07
Kostenfolgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
Einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nach ständiger Rechtsprechung des Senats dazu nicht (genauso: BayObLG, Beschl. v. 11.5.2004 - Verg 3/04). - OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
Verfahren vor der Vergabekammer in Rheinland-Pfalz: Auslagenerstattung nach …
Die auch in der Beschwerdeinstanz noch mögliche Rücknahme ist mit Eingang der Einwilligung der Antragsgegnerin beim Senat am 30. Mai 2006 wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris). - VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge
Entsprechendes gilt für den Beschluss der Vergabekammer vom 08.07.2005, der (als Verwaltungsakt) seine Grundlage in dem Nachprüfungsantrag des Antragstellers hat (vgl. (BayObLG, Beschluss vom 11.05.2004, Verg 3/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; Beschluss vom 09.12.2002, Verg 35/02, m.w.N.). - OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
Auftragsvergabe: Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages; …
Die Antragstellerin, die gegen den ihren Nachprüfungsantrag vom 18. Mai 2006 zurückweisenden Beschluß der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2006 form- und fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt hatte, hat in der heutigen mündlichen Verhandlung den Nachprüfungsantrag und das Rechtsmittel mit Zustimmung der Antragsgegnerin - einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris) - zurückgenommen. - OLG Koblenz, 15.08.2006 - 1 Verg 7/06
Auftragsvergabe: Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages; …
Die auch in der Beschwerdeinstanz noch mögliche Rücknahme ist mit Eingang der Einwilligung der Antragsgegnerin beim Senat am 11. August 2006 wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris). - BayObLG, 13.10.2004 - Verg 21/04
Kostentragung nach Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren
- VK Baden-Württemberg, 08.02.2005 - 1 VK 88/04
Nachprüfungsverfahren: Kosten bei Erledigung
Das BayObLG hat unter Bezugnahme auf den genannten BGH-Beschluss in seiner Entscheidung vom 11.05.2004 (VergabeR 2004, 666) ausgeführt, die Vorschrift des § 128 IV S. 2 GWB sei bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags ,,entsprechend" anwendbar. - VK Hamburg, 30.08.2005 - VgK 2/05
Kosten bei Antragsrücknahme
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - VII-Verg 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Reguvis VergabePortal - Veris
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur materialoffenen Ausschreibung; Fehlende Antragsbefugnis bei Chancenlosigkeit des Bieters; Unterschied zwischen Stahlleitplankensystem und Betongleitwand
- ibr-online
Unterbliebene Fachlosbildung: Bieterrechte verletzt?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Köln, 27.01.2004 - VK VOB 33/03
- OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - VII-Verg 3/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VK Köln, 27.01.2004 - VK VOB 33/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 3/04
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 27. Januar 2004 (VK VOB 33/2003) wird zurückgewiesen.
- VK Düsseldorf, 11.07.2013 - VK-4/13
Beschaffungsgegenstand muss nicht der DIN-Norm entsprechen!
Auch bei einer europäischen Industrie"normierung" wie der DIN EN 1789 handelt es sich nicht um bieterschützende Vorschriften gemäß § 97 Absatz 7 GWB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, Az. VII-Verg 3/04).Insoweit gilt jedoch, dass der Auftraggeber nicht jedem Anbieter am Markt mit dessen gewählten Materialien, Produktions-/Funktionsweise die Teilnahme am Wettbewerb offen halten muss (vgl. auch insoweit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, Az. VII Verg 3/04).
- VK Bund, 05.03.2008 - VK 3-32/08
Vergabe eines Auftrages über eine Lieferung
Der öffentliche Auftraggeber muss seine Vorgaben nicht so gestalten, dass alle am Markt befindlichen Produkte angeboten werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C- 513/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004, VII-Verg 3/04). - VK Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - VK 14/04
die TL-Streu haben keine bieterschützende Wirkung
Die TL-Streu hat als nationales Regelwerk keine bieterschützende Wirkung (vgl. in diesem Sinne zur Frage der bieterschützenden Wirkung nationaler und europäischer Regelwerke OLG Düsseldorf, Beschluss. v. 17.03.2004, Verg. 3/04).
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Rechtsprechung
| OLG München, 11.05.2004 - Verg 3/04 |
Verfahrensgang
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