Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - VII-Verg 49/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer auch dann, wenn im Beschwerdeverfahren nicht die Hauptsacheentscheidung angegriffen wird
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vergabeverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - Verg 26/00
Rechtspfleger beim OLG setzt auch VK-Kosten fest!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04
Schließt sich an das Nachprüfungsverfahren ein Beschwerdeverfahren an, ist entsprechend §§ 103, 104 ZPO i.V.m. § 21 RpflG oder § 164 VwGO - je nachdem welche Normen zur Ergänzung der lückenhaften Regelungen der §§ 116 ff. GWB herangezogen werden - der Rechtspfleger des Oberlandesgerichts für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten zuständig, wobei er auf der Grundlage der rechtskräftig gewordenen Kostengrundentscheidung die zu erstattenden Kosten für Beschwerdeverfahren und auch für das vorausgegangene Verfahren bei der Vergabekammer festzusetzen hat (vgl. grundlegend der Beschluss des Senates vom 5. Februar 2001, Az.: Verg 26/00, VergabE C-10-26/00).Rn. 9 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. Februar 2001 (Az.: Verg 26/00) ausgeführt hat, ist es aufgrund der in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB angeordneten "entsprechenden" Geltung des § 80 VwVfG geboten, die dortige Regelung mit ihren Einschränkungen und Ersetzungen für den Fall der Anrufung des Gerichts auf das zweistufige Nachprüfungsverfahren zu übertragen.
Zwar fehlt der Vergabekammer die erforderliche Kompetenz, um über die zur Erstattung festgesetzten Kosten einen Vollstreckungstitel zu schaffen, während die Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers Vollstreckungstitel sind, §§ 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, 3 168 Abs. 1 Nr. 4 VwGO (vgl. Beschluss des Senates vom 5. Februar 2001, Verg 26/00, VergabE c-10-26/00).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1993 - 4 B 1917/92
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten; Zuziehung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04
Dies entspricht im Übrigen auch der Handhabung der Verwaltungsgerichte (Bay VGH Bay VBl. 1995, 599; OVG NW DVBl. 1993, 889; OVG Rheinl.-Pfalz DÖV 1990, 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auf., § 162 Rn. 1 b, 16;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 162 Rn. 12;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 80 Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.1989 - 13 B 27/89
Aussetzung; Aussetzungsverfahren; Vollziehung; Verwaltungsakt; Hinzuziehung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04
Dies entspricht im Übrigen auch der Handhabung der Verwaltungsgerichte (Bay VGH Bay VBl. 1995, 599; OVG NW DVBl. 1993, 889; OVG Rheinl.-Pfalz DÖV 1990, 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auf., § 162 Rn. 1 b, 16;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 162 Rn. 12;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 80 Rn. 4). - VK Bund, 14.07.2004 - VK 2-88/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1. wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Juli 2004 - VK 2-88/03 - aufgehoben.
- OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
Kostenfestsetzung durch OLG!
Die Rechtsprechung des Senats beruhte darauf, dass in dem Falle, in dem ein Verwaltungsverfahren an das Verwaltungsgericht gelangt war, nach § 164 VwGO die Kostenfestsetzung durch das Gericht erster Instanz stattzufinden hatte und zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO auch die "Kosten des Vorverfahrens" gehören (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; zur Abgrenzung s. auch Beschlüsse vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04, 51/04, 59/04, 65/04, 66/04, 67/04). - OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen durch die Vergabekammer
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; s. auch Beschluss vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04) gilt dies jedoch nur dann, wenn er Beschluss der Vergabekammer, auf dem der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, - anders als im vorliegenden Fall - nicht in der Sache mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird; in einem derartigen Fall geht nämlich die Zuständigkeit für die Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer auf das Beschwerdegericht über, § 161 Abs. 2, § 164 VwGO analog (…ebenso Noelle, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl, § 128 GWB Rdnr. 1440g). - OLG Dresden, 10.05.2007 - WVerg 17/06 Die im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschlüsse vom 05.02.2001 - Verg 26/00; vom 20.10.2004 - Verg 49/04, 51/04, 59/04, 65/04, 66/04, 67/04; vom 10.11.2004 - Verg 50/04; vom 24.11.2004 - Verg 80/04) vertretene Auffassung der Beigeladenen, das aufgrund sofortiger Beschwerde mit der Hauptsache befasste Oberlandesgericht sei anschließend für die Kostenfestsetzung in beiden Instanzen zuständig, teilt der Senat nicht.
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