Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - VII-Verg 49/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- heuking.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängel und Kündigungen bei früheren Aufträgen können zum Ausschluss führen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heuking.de (Kurzinformation)
Zum Ausschluss von Bietern wegen Schlechtleistungen
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss eines Bieters aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängel und Kündigungen bei früheren Aufträgen können zum Ausschluss führen! (VPR 2018, 228)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mängel und Kündigungen bei früheren Aufträgen können zum Ausschluss führen! (IBR 2018, 578)
Verfahrensgang
- VK Köln, 18.10.2017 - VK VOB 25/17
- VK Rheinland, 18.10.2017 - VK VOB 25/17
- OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - VII-Verg 49/17
Papierfundstellen
- NZBau 2018, 567
- ZfBR 2019, 86
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16
Ausschluss wegen früherer Bauverzögerung: Anforderungen an den Nachweis der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 49/17
Das Oberlandesgericht Celle nimmt an, dass das Beweismaß für die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB zwischen einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO und dem Vollbeweis gemäß § 286 ZPO liegt und es ausreicht, wenn der öffentliche Auftraggeber Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind, auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basieren und die die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16, zitiert nach juris, Tz. 29).Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle ist sie dies dann, wenn die mangelhafte Leistung den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht deutlich belastet (OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16, zitiert nach juris, Tz. 45).
Nach der Vorstellung des sich an der Richtlinie 2014/24/EU orientierenden Gesetzgebers ist eine wesentliche Anforderung berührt, wenn es sich um eine wesentliche vertragliche Pflicht handelt, wobei auch wesentliche Nebenpflichten in Betracht kommen (…vgl. BT-Drs. 18/6281, S. 106; OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16, zitiert nach juris, Tz. 46).
Rn. 57 Sind - wie hier - die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt, eröffnet § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach allgemeiner Auffassung auf der Rechtsfolgenseite Ermessen (OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16, zitiert nach juris, Tz. 52;… Hausmann/von Hoff, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 124 Rn. 69;… Wieddekind, in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht - Kompaktkommentar, 4. Aufl., § 124 GWB Rn. 48).
Vergaberechtswidrige Ermessensfehler liegen nur vor, wenn die vom Auftraggeber getroffene Entscheidung auf willkürlichen, sachwidrigen Erwägungen beruht oder das Ermessen auf Null reduziert war und der Auftraggeber dies verkannt hat (OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16, zitiert nach juris, Tz. 52).
Rn. 58 Nach allgemeiner Auffassung hat der Auftraggeber im Rahmen seiner Ermessensentscheidung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB zu beachten (siehe z.B. OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16, zitiert nach juris, Tz. 52;… Stolz, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 124 GWB Rn. 40).
- OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
Meinungsverschiedenheiten sind kein Ausschlussgrund!
Er ist vielmehr umfassend im Sinne einer nicht vertragsgerechten Erfüllung zu verstehen (Senatsbeschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17;… so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Auflage, § 124 GWB Rz. 153).Rn. 63 Der Senat hat die Fragen bisher noch nicht entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (Senatsbeschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17).
- VK Rheinland, 29.04.2024 - VK 40/23
Nachprüfungsverfahren ist kein Bauprozess!
dahin tendierend OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.03.2018 - VII-Verg 49/17 - Beschl.v. 11.07.2018, a.a.O., Rdnr. 49.OLG Celle, Beschl.v. 09.01.2017, a.a.O., Rdnr. 52; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.03.2018, a.a.O., Rdnr. 45; Beschl.v. 20.12.2019, a.a.O., Rdnr. 49; VK Bund, Beschl.v. 17.08.2023 - VK2-56/23 -.
hierzu OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.03.2018, a.a.O., Rdnr. 44 f.,.
OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.03.2018, a.a.O., Rdnr. 34.
- VK Rheinland, 02.06.2025 - VK 63/24
Ausschluss eines Bieters wegen erheblicher Schlechtleistung?
Als mangelhafte Erfüllung ist jede nicht vertragsgerechte Erfüllung anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 49/17).Ausreichend für einen Angebotsausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist, dass der Auftraggeber von der mangelhaften Erfüllung der Auftragsanforderungen Gewissheit erlangt hat, d.h. eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28.03.2018 - VII-Verg 49/17 und vom 11.07.2018 - VII-Verg 7/18).
Erheblich ist die mangelhafte Erfüllung dann, wenn sie den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und/oder finanzieller Hinsicht deutlich belastet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 49/17).
1.3 Auf der Rechtsfolgenseite eröffnet § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach allgemeiner Auffassung Ermessen, wobei der öffentliche Auftraggeber bei seiner Entscheidung auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 1 S. 2 GWB zu beachten hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 49/17).
Vergaberechtswidrige Ermessensfehler liegen nur vor, wenn die vom Auftraggeber getroffene Entscheidung auf willkürlichen, sachwidrigen Erwägungen beruht oder das Ermessen auf Null reduziert war und der Auftraggeber dies verkannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 49/17).
- VK Bund, 29.02.2024 - VK 1-12/24
Vorauftrag mangelhaft ausgeführt: Voraussetzungen für einen Ausschluss?
Eine erhebliche Vertragspflichtverletzung liegt dann vor, wenn die mangelhafte Leistung den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht deutlich belastet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 49/17 unter Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 09. Januar 2017, 13 Verg 9/16).Denkbar sind auch Verstöße gegen eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder gegen wesentliche Sicherheitsauflagen (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, BT-Drs. 18/6281, S. 106; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 49/17; OLG Celle, Beschluss vom 09. Januar 2017, 13 Verg 9/16).
Nach allgemeiner Auffassung hat der Auftraggeber im Rahmen seiner Ermessensentscheidung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB zu beachten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 49/17 unter Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16;… Stolz, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 124 GWB Rn. 40).
- VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20
Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB
In Betracht kommen hierfür nach Sinn und Zweck der Norm die nicht vertragsgemäße Erfüllung von Haupt- und Nebenleistungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, Az.: VII-Verg 7/18; ferner Beschluss vom 28. März 2018 - Verg 49/17).Alle Verstöße stellen für die Ag schließlich eine deutliche Belastung dar, weil sie sich nicht bzw. nicht ohne erheblichen Aufwand beheben lassen (vgl. insofern als Anforderung für erheblich mangelhafte Vertragsfüllung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, Az.: VII-Verg 49/17).
- VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18
Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer …
Der Ausschluss eines Bieters wegen Schlechtleistung in einem früheren öffentlichen Auftrag eines anderen Auftraggebers gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB setzt voraus, dass der Auftraggeber, der das Angebot ausschließen will, darlegen kann, dass der andere öffentliche Auftraggeber den Bieter wegen dieser Schlechtleistung rechtmäßig gekündigt hat bzw. rechtmäßig vergleichbare Rechtsfolgen (wie Schadensersatz) herbeigeführt hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017, 13 Verg 9/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17).Das OLG Düsseldorf hat in dieser Frage noch nicht abschließend entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18).
- VK Südbayern, 04.04.2024 - 3194.Z3-3_01-23-68
Auftraggeber muss Schlechtleistung beweisen!
Das OLG Düsseldorf hat in dieser Frage noch nicht abschließend entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18). - VK Sachsen, 04.08.2022 - 1/SVK/013-22
Ausschluss wegen Schlechtleistung setzt Anhörung des Bieters voraus!
Der vergaberechtliche Leitsenat des OLG Düsseldorf stelle noch strengere Mindestanforderungen an einen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Beschluss vom 28. März 2018 - Verg 49/17). - VK Westfalen, 16.02.2024 - VK 3-47/23
Wer wird denn so nachtragend sein?
(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.03.2018, VII-Verg 49/17). - VK Rheinland, 11.05.2023 - VK 9/23
Mängel beim Vorauftrag sind kein gutes Omen!
Das OLG Düsseldorf hat in dieser Frage noch nicht abschließend entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 49/17 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18 -). - OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - Verg 55/18
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