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| BFH, 21.06.2000 - VIII B 107/99 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
ZPO § 295; ; FGO § 155; ; FGO § 110; ; FGO § 135 Abs. 2; ; EStG § 10d; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisantritten - Schuldzinsenabzug - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Absetzung für Abnutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85
Finanzgerichtsverfahren - Strafakten
Auszug aus BFH, 21.06.2000 - VIII B 107/99
Jedenfalls hätten die Kläger im Hinblick darauf, dass es sich beim Übergehen eines Beweisantrages durch das Gericht um einen verzichtbaren Mangel handelte, vortragen müssen, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden sei (§ 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. hierzu z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 40 i.V.m. § 115 Rz. 65;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rz. 226). - BFH, 17.12.1998 - IV R 47/97
Gewerbeverlust i.S. des § 10 a GewStG a.F.
Auszug aus BFH, 21.06.2000 - VIII B 107/99
Lediglich für den Sonderfall, in dem --wie hier-- über den Steuerbescheid des Verlustentstehungsjahres durch rechtskräftiges Urteil entschieden worden ist, hat das FG entsprechend dem BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 IV R 47/97 (BFHE 187, 409, BStBl II 1999, 303) einen Verlustvortrag abgelehnt, weil die Bindungswirkung der rechtskräftigen Urteile (§ 110 FGO) über die Wirkung der Bestandskraft von Steuerbescheiden hinausgehe. - BFH, 10.11.1987 - VIII R 17/84
Auszug aus BFH, 21.06.2000 - VIII B 107/99
Damit ist das FG entgegen der Auffassung der Kläger nicht von dem Senatsurteil vom 10. November 1987 VIII R 17-19/84 (BFH/NV 1989, 278) abgewichen, weil es keinen diesem Urteil widersprechenden Rechtssatz aufgestellt hat.
- BFH, 25.02.2010 - V B 14/09
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Pflicht des FG zur Mitteilung der Grundlagen …
Da nach eigenen Angaben des Prozessbevollmächtigten im späteren Verfahren der Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) von den 14 Beweisanträgen "4 durch Teilstattgabe und 1 durch Belegvorlage" erledigt worden sind, wäre die konkrete Benennung der nicht erledigten Beweisanträge oder Belegvorlagen in der mündlichen Verhandlung erforderlich gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2000 VIII B 107/99, juris, zum Rügeverlust bei "vorsorglicher Rüge aller Beweisantritte"). - BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der in der mündlichen Verhandlung vor dem FG zu Protokoll gebrachte Verweis eines der Prozessbevollmächtigten "darauf, dass Beweisanträge, auch zur Verlesung von Unterlagen, gestellt worden seien", ebenso "Beweisanträge zur Vernehmung von Personen", den an eine solche Rüge zu stellenden Anforderungen genügt, oder ob die nicht erledigten Beweisanträge konkret hätten benannt werden müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2000 VIII B 107/99, juris;… vom 25. Februar 2010 V B 14/09, BFH/NV 2010, 1286).
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