Rechtsprechung
| BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- Bundesfinanzhof
AO § 110, ZPO § 294, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 76 Abs 1 S 1
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten
- rechtsinformationen.bund.de
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 110 AO, § 294 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten - IWW
§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 110 der Abgabenordnung (AO), § 110 Abs. 2 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 110 AO, § 116 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung des Einspruchsschreibens mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Darlegung eines Divergenzfalls
- Betriebs-Berater
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 110; ZPO § 294
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 110 ; ZPO § 294
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten - rechtsportal.de
AO § 110 ; ZPO § 294
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten - datenbank.nwb.de
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die (angeblich) auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 16.09.2020 - 1 K 1489/19
- BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (17)
- BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Gleiches gilt für die anwaltliche Versicherung, die Sendung selbst eingeworfen zu haben (BFH-Beschlüsse vom 04.11.1999 - X B 81/99, BFH/NV 2000, 546, unter 3.a;… vom 25.04.1995 - VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002 [Rz 8];… vom 25.05.2011 - VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, Rz 8).Rn. 12 Gleiches gilt für den BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 546, in dem der BFH unter 3.a sogar ausdrücklich formuliert, "die in der eidesstattlichen Versicherung aufgestellte Behauptung, ein Einspruchsschreiben [...] sei an diesem Tage durch den Prozessbevollmächtigten persönlich in den Briefkasten geworfen worden, ist nicht näher belegt worden".
Auch aus der vom Kläger angesprochenen Passage des Beschlusses in BFH/NV 2000, 546 (unter 2.), der zusätzliche Nachweis der Aufgabe zur Post durch Angaben in einem Postausgangsbuch könne entbehrlich sein, folgt nichts anderes.
- OVG Sachsen, 02.12.2015 - 3 A 557/13
Versäumung der Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; Rechtzeitige Aufgabe zur …
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Rn. 14 Zur schließlich geltend gemachten Divergenz des FG-Urteils zum Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 02.12.2015 - 3 A 557/13.A (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2016, 442) ist weder vom Kläger schlüssig erläutert noch sonst ersichtlich, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen vorliegen könnte.Aus dem Beschluss in NVwZ-RR 2016, 442 geht allein hervor, dass das Sächsische OVG nach den Umständen des dort entschiedenen Einzelfalls den rechtzeitigen Einwurf einer Berufungsbegründungsschrift durch den Prozessbevollmächtigten mittels einer eidesstattlichen Versicherung als glaubhaft gemacht angesehen hat.
- BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des …
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Es hätte deshalb in der mündlichen Verhandlung ein Anlass zur Rüge dieses Unterlassens bestanden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 37;… vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 5).
- BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Es hätte deshalb in der mündlichen Verhandlung ein Anlass zur Rüge dieses Unterlassens bestanden (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 37; vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 5). - BFH, 31.01.2017 - IX R 19/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ergänzung unvollständiger oder unklarer …
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Vielmehr kann es erforderlich sein, dass zu der Erklärung objektive Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- hinzutreten müssen (…vgl. BFH-Beschluss vom 03.08.2005 - IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307, unter a [Rz 7], m.w.N.; BFH-Urteil vom 31.01.2017 - IX R 19/16, BFH/NV 2017, 885, Rz 22). - BFH, 21.03.2019 - VIII B 129/18
Schätzung der sicher beruflich veranlassten Aufwendungen auf einer Firmenfeier
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.04.2020 - IX B 103/19, BFH/NV 2020, 898, Rz 5, 6; vom 21.03.2019 - VIII B 129/18, BFH/NV 2019, 812, Rz 4). - BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17
Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Rn. 11 Soweit unter Rz 13 des BFH-Beschlusses vom 15.05.2019 - XI R 14/17 (BFH/NV 2019, 924) und in den vom Kläger weiter angeführten BFH-Beschlüssen vom 28.02.1985 - VIII R 261/84 (…BFH/NV 1986, 30, unter 2.) und vom 13.07.1989 - VIII R 64/88 (…BFH/NV 1990, 577 [Rz 8]) die ständige Rechtsprechung des BFH referiert wird, die erforderlichen Angaben zum Posteinwurf der angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten (oder Dritte) seien anhand geeigneter (präsenter) Beweismittel wie z.B. einer eidesstattlichen Versicherung, eines Postausgangsbuchs und eines Fristenkontrollbuchs glaubhaft zu machen, ist den Entscheidungen nicht die abstrakte Aussage zu entnehmen, diese Angaben könnten beim Einwurf durch den Bevollmächtigten stets allein mittels dessen eidesstattlicher Versicherung glaubhaft gemacht werden, ohne dass weitere präsente Beweismittel verlangt werden könnten. - FG Münster, 16.09.2020 - 13 K 94/18
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Rn. 13 Auch das FG Münster hat im Urteil vom 16.09.2020 - 13 K 94/18 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 1839, Rz 31, 36) die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Prozessbevollmächtigten, ein fristwahrendes Schreiben selbst eingeworfen zu haben, nur zusammen mit anderen vorgelegten Unterlagen als Glaubhaftmachung der unverschuldeten Fristversäumung angesehen. - BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes …
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Gleiches gilt für die anwaltliche Versicherung, die Sendung selbst eingeworfen zu haben (…BFH-Beschlüsse vom 04.11.1999 - X B 81/99, BFH/NV 2000, 546, unter 3.a;… vom 25.04.1995 - VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002 [Rz 8]; vom 25.05.2011 - VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, Rz 8). - BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch
Auszug aus BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20
Vielmehr kann es erforderlich sein, dass zu der Erklärung objektive Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- hinzutreten müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 03.08.2005 - IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307, unter a [Rz 7], m.w.N.;… BFH-Urteil vom 31.01.2017 - IX R 19/16, BFH/NV 2017, 885, Rz 22). - BFH, 16.02.2011 - X B 48/10
Anforderungen an ein als Beweismittel für den Postausgang dienendes …
- BFH, 29.11.2007 - VIII B 58/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Vortrag und Glaubhaftmachung von Tatsachen bei einem …
- BFH, 08.04.2020 - IX B 103/19
Darlegung von Zulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BFH, 02.04.2008 - X B 3/07
Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und des …
- BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristwahrung trotz entgegenstehendem …
- BFH, 28.02.1985 - VIII R 261/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist
- BFH, 04.06.2024 - VIII B 32/23
Auslegung von Feststellungserklärungen und zivilrechtlicher Vollmachten zur …
Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht und das angegriffene Urteil ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auf der unterbliebenen Zeugenvernehmung beruhen kann (…BFH-Beschlüsse vom 12.02.2018 - X B 64/17, BFH/NV 2018, 538, Rz 10, 11;… vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 3; vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 17).Die Beweiserhebung kann unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.06.2011 - X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.;… vom 12.02.2018 - X B 64/17, BFH/NV 2018, 538, Rz 11; vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 17).
- BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22
Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023
Der Kläger legt mit seinem Vorbringen keine klärungsbedürftige und klärbare abstrakte Rechtsfrage dar, sondern macht im Stile einer Revisionsbegründung geltend, die Gesamtwürdigung des Finanzgerichts (FG), dass er seine bisherige freiberufliche Tätigkeit im örtlichen Wirkungskreis nicht im erforderlichen Umfang eingestellt habe, sei rechtsfehlerhaft (vgl. zur Einkleidung einer einzelfallbezogenen Rüge eines Rechtsfehlers in eine abstrakte Fragestellung auch BFH-Beschluss vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 3 f.). - BFH, 11.03.2025 - VIII B 5/24
Ermittlung ausländischen Rechts
Rn. 10 c) Die Kläger legen mit ihrem Vorbringen keine klärungsbedürftige und klärbare abstrakte Rechtsfrage dar, sondern machen geltend, die Würdigung des FG, der Kläger habe mit der Beschlussfassung jeweils die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die fälligen Gewinnansprüche erlangt, weil dem kein Auszahlungshindernis nach kroatischem Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht entgegen gestanden habe, welches der Kläger nicht habe beeinflussen können, sei rechtsfehlerhaft (vgl. zur Einkleidung einer einzelfallbezogenen Rüge eines Rechtsfehlers in eine abstrakte Fragestellung auch BFH-Beschluss vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 3 f.).
- BFH, 24.03.2025 - V B 57/23
Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand
Zudem lässt der Kläger außer Betracht, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten, wie sie auch vorliegend abgegeben wurde, für die Glaubhaftmachung nicht genügt, wenn der Bevollmächtigte --wie hier-- vorträgt, das fristwahrende Schriftstück selbst eingeworfen zu haben (BFH-Beschluss vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 5). - BFH, 22.01.2025 - VIII B 123/23
Wiederholungsgefahr für eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit …
Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht und das angegriffene Urteil ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auf der unterbliebenen Zeugenvernehmung beruhen kann (…BFH-Beschlüsse vom 12.02.2018 - X B 64/17, BFH/NV 2018, 538, Rz 10, 11;… vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 3; vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 17;… vom 04.06.2024 - VIII B 32/23, BFH/NV 2024, 908, Rz 27). - BFH, 13.05.2025 - VIII B 50/24
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts
Rn. 17 bb) Im Übrigen macht der Kläger mit den von ihm aufgeworfenen Fragen geltend, das FG habe die Darlegungs- und Beweislast verkannt und dessen Würdigung, der Kläger habe seine Rechtsanwaltskanzlei im Streitjahr 2016 ohne Gewinnerzielungsabsicht geführt, weil einerseits eine Umsatzsteigerung angesichts der gesundheitlichen Situation des Klägers und des Unterlassens umsatzsteigernder Maßnahmen unwahrscheinlich und andererseits eine Kostenreduzierung aufgrund der Art des Kanzleibetriebs nicht in Betracht gekommen und er die Rechtsanwaltskanzlei aus persönlichen Gründen aufrechterhalten habe, rechtsfehlerhaft sei (vgl. zur Einkleidung einer einzelfallbezogenen Rüge eines Rechtsfehlers in eine abstrakte Fragestellung auch BFH-Beschluss vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 3 f.). - BFH, 24.05.2022 - VIII B 53/21
Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
Das angegriffene Urteil muss ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auf der unterbliebenen Zeugenvernehmung beruhen können (vgl. BFH-Beschluss vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 17). - BFH, 22.08.2023 - VIII B 76/22
Zu den Anforderungen an die Weiterleitung eines Irrläuferschreibens durch das …
Es hält die Würdigung des FG im Streitfall, das Schreiben sei vom unzuständigen Finanzamt nicht mehr im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weitergeleitet worden, weil dies nicht binnen 72 Stunden nach dem Eingang des Schreibens geschehen sei, für fehlerhaft (vgl. zur Einkleidung einer einzelfallbezogenen Rüge eines Rechtsfehlers in eine abstrakte Fragestellung BFH-Beschluss vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, Rz 3, 4). - FG Sachsen, 27.01.2023 - 3 K 744/22
Fristgemäßheit des Eingangs eines Einspruch per E-Mail beim Finanzamt
Nach Ansicht des Senates hat der Prozessbevollmächtigte mit der Vorlage der Mail, die dem Zeugen Y nach seiner - durchweg glaubhaften - Aussage entsprechend dem ausgedruckten Datum auch an diesem Tag zugegangen ist, auch ein objektives Beweismittel vorgelegt, das einen ordnungsgemäßen Postausgang und damit ein fehlendes Verschulden glaubhaft macht (vgl. hierzu m.w.N. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2021 VIII B 121/20). - BFH, 30.06.2023 - VIII B 19/22
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines …
Das Beschwerdeverfahren gemäß § 116 FGO dient hingegen nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Entscheidungen zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, Rz 15; vom 22.02.2023 - VIII B 4/22, Rz 5). - BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22
Kostentragung durch den Beigeladenen
- BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur …
- BFH, 22.02.2023 - VIII B 4/22
Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer …
- BFH, 04.06.2024 - VIII B 37/23
Zulassung der Revision bei vermeintlich fehlerhafter Ablehnung der …
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