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Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9948
BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06 (https://dejure.org/2007,9948)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2007 - VIII B 131/06 (https://dejure.org/2007,9948)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2007 - VIII B 131/06 (https://dejure.org/2007,9948)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 79b; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EStG § 17; ; EStG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung der Amtsermittlungspflicht; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

    Dafür würde indes nicht eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles ausreichen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von …

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (BFH-Beschluss vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122, m.w.N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2122;… vom 5. Dezember 2005 X B 17/05, BFH/NV 2006, 761, m.w.N.).

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2122;… vom 5. Dezember 2005 X B 17/05, BFH/NV 2006, 761, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2006 - VIII B 21/05

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Auch insoweit reicht es weder --für sich allein-- aus, dass die Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist, noch genügt die Behauptung, das FG habe sachlich unrichtig entschieden (BFH-Beschluss vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256).
  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz - Veröffentlichung einer …

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2122;… vom 5. Dezember 2005 X B 17/05, BFH/NV 2006, 761, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 168/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Ebenso fehlt es an einer grundsätzlichen Bedeutung bei einer lediglich einzelfallbezogenen Beurteilung eines Streitfalles (BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    bb) Eine schlüssige Rüge, das FG habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt u.a. den substantiierten Vortrag darüber voraus, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum der fachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus entsprechende Anträge gestellt hat (vgl. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803).
  • BFH, 05.12.2005 - X B 17/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Hinweispflicht, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VIII B 131/06
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2122; vom 5. Dezember 2005 X B 17/05, BFH/NV 2006, 761, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass; …

    b) Mit der Behauptung, bislang sei höchstrichterlich nicht geklärt worden, welche Mindestanforderungen für eine erneute Prüfung "in vollem Umfang" i.S. von § 367 Abs. 2 Satz 1 AO von der Finanzbehörde einzuhalten seien, wird weder die grundsätzliche Bedeutung dieser Rechtsfrage i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO noch die Notwendigkeit einer Rechtsfortbildung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO dargetan (vgl. zu den Anforderungen BFH-Beschlüsse vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176;… vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709;… vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2007 - III B 174/06

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Die Kläger haben insbesondere nicht, wie es für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder der Erforderlichkeit einer Revisionsentscheidung zur Rechtsfortbildung erforderlich ist, eine klar umrissene Rechtsfrage herausgestellt und anhand unterschiedlicher Meinungen in der Rechtsprechung, im Schrifttum oder in Verwaltungsanweisungen die Klärungsbedürftigkeit der Frage im Interesse der Allgemeinheit verdeutlicht (z.B. BFH-Beschluss vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176).
  • BFH, 23.08.2007 - X B 183/07

    NZB: Hinweispflicht

    Es obliegt daher --jedenfalls dann, wenn die Rechtslage umstritten ist und wenn sie vor Gericht fachkundig vertreten sind-- grundsätzlich den Beteiligten, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und ihren Vortrag darauf einzurichten (…vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2006 VIII B 64/06, BFH/NV 2007, 262;… vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741, m.w.N., und vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176;… zusammenfassend: Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz 55 f.).
  • BFH, 21.02.2008 - III B 56/07

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Auslandsstudium - Vereinbarkeit der …

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer insbesondere mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit etwaigen veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176).
  • BFH, 25.09.2007 - I B 154/06

    Darlegung eines Aufklärungsmangels; Verstoß gegen Hinweispflicht

    Wird geltend gemacht, dass das FG von Amts wegen Aufklärungsmaßnahmen hätte ergreifen müssen, so muss dargetan werden, dass und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit solcher Maßnahmen aufdrängen musste (…BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2007 V B 107/06, BFH/NV 2007, 1170; vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2008 - I B 177/07

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge sowie an die Darlegung von …

    Die damit erhobene Sachaufklärungsrüge erfordert jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Ausführungen dazu, auf welche Aufklärungsmaßnahmen der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren hingewirkt hat oder weshalb ihm die Stellung entsprechender Beweisanträge nicht möglich war (…Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 112/06, BFH/NV 2007, 2299, m.w.N.) oder aus welchen Gründen das FG die nunmehr vermissten Maßnahmen von Amts wegen hätte treffen müssen (…BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2007 V B 107/06, BFH/NV 2007, 1170; vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - 6 K 6085/12

    Körperschaftsteuer einschließlich Zinsen, Gewerbesteuermessbetrags 1995 sowie …

    Das finanzgerichtliche Verfahren kennt zwar keine formelle Beweisführungslast; die Beteiligten sind jedoch gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO bei der Sachverhaltsaufklärung heranzuziehen (vgl. BFH, Beschluss vom 14. März 2007, VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176).
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