Rechtsprechung
| BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- rechtsinformationen.bund.de
Zugang von elektronischen Dokumenten über das beSt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52d S 2 FGO, § 56 FGO, § 130 Abs 1 BGB
Zugang von elektronischen Dokumenten über das beSt - IWW
§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 56 Abs. 2 FGO, § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 56 FGO, § 52a Abs. 1 FGO, § 52a Abs. 3, 4 FGO, § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO, § 86d, § 86e des Steuerberatungsgesetzes, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 130 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 11 Abs. 1 Satz 1 der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung, § 52d Satz 2 FGO, § 54 Abs. 1, 2 FGO, § 222 der Zivilprozessordnung, § 187 Abs. 1 BGB, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 52d S. 2; FGO § 56 ; BGB § 130 Abs. 1
Zugang von elektronischen Dokumenten über das beSt - rechtsportal.de
FGO § 52d S. 2; FGO § 56 ; BGB § 130 Abs. 1
Zugang von elektronischen Dokumenten über das beSt - datenbank.nwb.de
Zugang von elektronischen Dokumenten über das beSt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann geht ein elektronisches Dokument zu?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zugang von elektronischen Dokumenten über das besondere elektronische Postfach
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die formunwirksam erhobene Klage - und die verspätete Neueinreichung
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2024 - 9 K 9100/23
- BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.04.2025 - VII R 4/24
Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Ungeachtet dessen, dass sowohl Frau Steuerberaterin A als auch Herr Steuerberater B jeweils Geschäftsführer der damaligen Prozessbevollmächtigten der Kläger, der C GmbH, gewesen sind, war damit der durch den sicheren Übermittlungsweg ausgewiesene Absender nicht mit derjenigen Person identisch, die durch ihre einfache Signatur die Verantwortung für den Schriftsatz übernommen hatte (…vgl. BFH-Beschluss vom 28.06.2024 - I B 41/23 (AdV), BFH/NV 2024, 1053, Rz 15; BFH-Urteil vom 08.04.2025 - VII R 4/24, BFH/NV 2025, 1182, Rz 22).Weist das Gericht die Beteiligten schriftlich auf seine Zweifel an einer wirksamen beziehungsweise fristgemäßen Klageerhebung hin, genügt der Zugang des Hinweisschreibens für die Beseitigung des Hindernisses im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 08.04.2025 - VII R 4/24, BFH/NV 2025, 1182, Rz 31; BFH-Beschluss vom 25.06.2008 - VIII B 40/08, unter 4. [Rz 18]).
- BFH, 28.06.2024 - I B 41/23
Zur Nutzung des beSt eines Mitgesellschafters
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Eine einfache Signatur soll dagegen sicherstellen, dass die durch den sicheren Übermittlungsweg als Absender ausgewiesene Person mit derjenigen Person identisch ist, die mit ihrer Unterschrift die Verantwortung für das elektronische Dokument übernommen hat; kann diese Identität nicht festgestellt werden, ist das Dokument nicht wirksam eingereicht worden (BFH-Beschluss vom 28.06.2024 - I B 41/23 (AdV), BFH/NV 2024, 1053, Rz 13, m.w.N.).Ungeachtet dessen, dass sowohl Frau Steuerberaterin A als auch Herr Steuerberater B jeweils Geschäftsführer der damaligen Prozessbevollmächtigten der Kläger, der C GmbH, gewesen sind, war damit der durch den sicheren Übermittlungsweg ausgewiesene Absender nicht mit derjenigen Person identisch, die durch ihre einfache Signatur die Verantwortung für den Schriftsatz übernommen hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 28.06.2024 - I B 41/23 (AdV), BFH/NV 2024, 1053, Rz 15;… BFH-Urteil vom 08.04.2025 - VII R 4/24, BFH/NV 2025, 1182, Rz 22).
- BGH, 06.10.2022 - VII ZR 895/21
Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Eine während der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit eingegangene E-Mail geht --zumindest im unternehmerischen Geschäftsverkehr-- grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zu; dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21, BGHZ 234, 316, Rz 19).
- OLG Hamm, 22.02.2024 - 22 U 29/23
Schadensersatz wegen Rücktritts von einem Grundstückskaufvertrag; Vollmachtlos …
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Innerhalb der üblichen Geschäftszeiten darf bei einer Versendung an einen Steuerberater grundsätzlich von einer Kenntnisnahme ausgegangen werden (so für die Übermittlung an das besondere elektronische Anwaltspostfach auch Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.02.2024 - I-22 U 29/23, Neue Juristische Wochenschrift 2024, 1353, Rz 32). - BFH, 28.04.2023 - XI B 101/22
Steuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen …
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Der Formverstoß führt zur Unwirksamkeit der Prozesshandlung und schließt damit insbesondere die Wahrung der Klagefrist aus (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.04.2023 - XI B 101/22, BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763, Rz 11, m.w.N.). - BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89
Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Rn. 11 (1) Allgemein ist unter "Wegfall des Hindernisses" im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO der Zeitpunkt zu verstehen, in dem der Prozessbeteiligte beziehungsweise sein Bevollmächtigter von der Fristversäumung Kenntnis erhalten hat oder bei ordnungsgemäßer Verfolgung der Rechtssache beziehungsweise Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte haben können und müssen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89, Rz 16, und BFH-Beschluss vom 20.12.2000 - I B 116/00, BFH/NV 2001, 481, unter II.2. [Rz 12]). - BFH, 25.06.2008 - VIII B 40/08
Verfahrensmängel - Prozessurteil statt Sachurteil - Ausschlussfrist nach § 65 …
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Weist das Gericht die Beteiligten schriftlich auf seine Zweifel an einer wirksamen beziehungsweise fristgemäßen Klageerhebung hin, genügt der Zugang des Hinweisschreibens für die Beseitigung des Hindernisses im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO (…vgl. BFH-Urteil vom 08.04.2025 - VII R 4/24, BFH/NV 2025, 1182, Rz 31; BFH-Beschluss vom 25.06.2008 - VIII B 40/08, unter 4. [Rz 18]). - BFH, 20.12.2000 - I B 116/00
Antragsfrist gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO
Auszug aus BFH, 27.01.2026 - VIII B 2/25
Rn. 11 (1) Allgemein ist unter "Wegfall des Hindernisses" im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO der Zeitpunkt zu verstehen, in dem der Prozessbeteiligte beziehungsweise sein Bevollmächtigter von der Fristversäumung Kenntnis erhalten hat oder bei ordnungsgemäßer Verfolgung der Rechtssache beziehungsweise Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte haben können und müssen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89, Rz 16, und BFH-Beschluss vom 20.12.2000 - I B 116/00, BFH/NV 2001, 481, unter II.2. [Rz 12]).
- FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 - 3 K 3103/23
Formwirksame Klageeinreichung über das beSt einer Berufsausübungsgesellschaft und …
Dies ist bei der Nutzung von persönlichen Postfächern gerade anders, bei denen die Versendung rechtssicher nur derjenigen Person zugerechnet werden kann, die Inhaberin des persönlichen Postfaches ist und deren Sinn und Zweck es ist, unautorisierte und manipulierte Übersendungen zu verhindern (zur erforderlichen Personenidentität bei Versendung aus einem persönlichen Postfach vgl. BFH…, Beschluss vom 5. November 2024 - XI R 10/22, BFHE 286, 279, BStBl II 2025, 129, Rz. 24, m. w. N.; zuletzt BFH, Beschluss vom 27. Januar 2026 - VIII B 2/25, juris, Rz. 5f. m. w. N.).
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