Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6229
BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24 (https://dejure.org/2025,6229)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2025 - VIII B 21/24 (https://dejure.org/2025,6229)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2025 - VIII B 21/24 (https://dejure.org/2025,6229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,6229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 155, FGO § 119 Nr 3, ZPO § 227
    (Erhebliche Gründe gemäß § 227 ZPO bei verkehrsbedingt unmöglicher Anreise)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erhebliche Gründe gemäß § 227 ZPO bei verkehrsbedingt unmöglicher Anreise

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 155 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 227 ZPO

  • IWW

    § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung, § ... 119 Nr. 3 FGO, § 155 FGO, § 227 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 227 ZPO, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 52d FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155 ; ZPO § 227
    Erhebliche Gründe gemäß § 227 ZPO bei verkehrsbedingt unmöglicher Anreise

  • rechtsportal.de

    FGO § 155 ; FGO § 119 Nr. 3 ; ZPO § 227
    Erhebliche Gründe gemäß § 227 ZPO bei verkehrsbedingt unmöglicher Anreise

  • datenbank.nwb.de

    Erhebliche Gründe gemäß § 227 ZPO bei verkehrsbedingt unmöglicher Anreise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrschaos = Terminsaufhebungsgrund?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24
    Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins liegt zum Beispiel vor, wenn der Prozessbeteiligte wegen eines unfallbedingten Staus zum angesetzten Termin nicht (rechtzeitig) erscheinen kann (BFH-Beschluss vom 22.01.2009 - X B 114/08, unter II.2.b) oder die Anreise wegen Streikmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr unmöglich ist (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29.09.1994 - 3 C 28.92, BVerwGE 96, 368, unter 1.2.).

    Rn. 15 aaa) Unabhängig von der Frage, ob es geboten sein könnte, für die Anreise zum Terminsort von der Verwendung des eigenen Autos abzusehen und auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auszuweichen (dies verneinend für den umgekehrten Fall BVerwG-Urteil vom 29.09.1994 - 3 C 28.92, BVerwGE 96, 368-372, unter 1.2.), ist im Streitfall nicht erkennbar, dass es für die Kläger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zumutbar gewesen wäre, zur mündlichen Verhandlung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, das heißt mit Bus und Bahn, anzureisen.

  • BFH, 22.01.2009 - X B 114/08

    Erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung - …

    Auszug aus BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24
    Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins liegt zum Beispiel vor, wenn der Prozessbeteiligte wegen eines unfallbedingten Staus zum angesetzten Termin nicht (rechtzeitig) erscheinen kann (BFH-Beschluss vom 22.01.2009 - X B 114/08, unter II.2.b) oder die Anreise wegen Streikmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr unmöglich ist (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29.09.1994 - 3 C 28.92, BVerwGE 96, 368, unter 1.2.).

    Rn. 18 cc) Die Kläger haben das Gericht noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung über ihre Verhinderung telefonisch informiert und die Umstände ihrer Verhinderung dem FG gegenüber so weit wie möglich glaubhaft gemacht (zu diesem Erfordernis vgl. BFH-Beschluss vom 22.01.2009 - X B 114/08, unter II.2.b).

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24
    Rn. 19 c) Nicht entscheidend ist, dass die Kläger nicht dargelegt haben, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, weil das FG verfahrensfehlerhaft in ihrer Abwesenheit aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BFH, 29.08.2008 - X S 27/08

    Unfallbedingter Verkehrsstau als Grund für eine Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24
    Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, hieran jedoch ohne Verschulden gehindert worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.08.2008 - X S 27/08 (PKH), unter II.2.).
  • BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter …

    Auszug aus BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24
    Nur eine solche Auslegung trägt dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) Rechnung (vgl. BFH-Beschluss vom 28.11.2016 - VIII B 47/16, BFH/NV 2017, 468, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2024 - VIII B 31/23

    Formfreiheit eines Terminaufhebungs- beziehungsweise -verlegungsantrags

    Auszug aus BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24
    Der Antrag des Klägers, der Rechtsanwalt ist, bedurfte auch nicht der Form des § 52d FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 23.04.2024 - VIII B 31/23, BFH/NV 2024, 767, Rz 9).
  • BFH, 07.08.2025 - X B 12/25

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags: …

    Wenn trotz des Terminverlegungsantrags eines Beteiligten, dem das FG hätte nachkommen müssen, verfahrensfehlerhaft eine mündliche Verhandlung durchgeführt und eine Entscheidung getroffen wird, betrifft dieser Mangel das Gesamtergebnis des Verfahrens (…vgl. Senatsbeschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 29 f., m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 21.04.2023 - VIII B 144/22, BFH/NV 2023, 859, Rz 7, und vom 11.03.2025 - VIII B 21/24, BFH/NV 2025, 532, Rz 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht