Rechtsprechung
| BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 145, EStG § 16 Abs 2 S 1
Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 145 FGO, § 16 Abs 2 S 1 EStG 2009
Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 16 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 361 Abs. 3 der Abgabenordnung, § 76 Abs. 1 FGO, § 145 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 128 Abs. 4 Satz 2 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2, Abs. 5 FGO, § 135 Abs. 3 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Verfahrenskosten im Eilverfahren als Veräußerungskosten im Sinne von § 16 Abs. 2 S. 1 EStG mangels Darlegung eines Divergenzfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Verfahrenskosten im Eilverfahren als Veräußerungskosten im Sinne von § 16 Abs. 2 S. 1 EStG mangels Darlegung eines Divergenzfalls - datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
- BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (16)
- BFH, 17.09.2015 - III R 49/13
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen …
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Rn. 5 bb) Das FA meint, es liege eine Divergenz der angefochtenen Vorentscheidung zu dem BFH-Urteil vom 17. September 2015 III R 49/13 (BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37) vor, weil das FG für die im Streitfall gegebene Konstellation einer unechten Realteilung unter Übernahme eines Teilbetriebs und der Zahlung einer sonstigen Gegenleistung angenommen habe, dass sich der zum Buchwert übertragene Teilbetrieb rechnerisch nicht auf den Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Mitunternehmers auswirke.Rn. 6 cc) Entgegen der Auffassung des FA läge eine Divergenz jedoch nur dann vor, wenn der BFH-Entscheidung in BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37 der Rechtssatz zu entnehmen wäre, dass sich ein zum Buchwert übernommener Teilbetrieb auch dann gewinnerhöhend auswirkt, wenn das Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters wie im Streitfall negativ ist.
Anders als vorliegend lag der BFH-Entscheidung in BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37 kein Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters bei negativem Kapitalkonto zugrunde.
Rn. 7 Am Vorliegen einer Divergenz zu der BFH-Entscheidung in BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37 fehlt es auch deswegen, weil das FG ausdrücklich davon ausgegangen ist, dass der übertragene Teilbetrieb als Teil des Abfindungsanspruchs des Rechtsvorgängers der Klägerinnen, Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdeführerinnen (Klägerinnen) mit dem Buchwert in die Ermittlung des Aufgabegewinns einfließt.
Demgegenüber musste sich der BFH in seiner Entscheidung in BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37 nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Kapitalkontenanpassung für den Fall, dass der Buchwert der dem ausscheidenden Gesellschafter im Rahmen der Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter --wie hier-- den Buchwert seines Kapitalkontos im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft übersteigt, zu unterbleiben hat.
Soweit das FA der Auffassung ist, dass eine derartige Kapitalkontenanpassung bei der unechten Realteilung --anders als bei der echten Realteilung-- generell zu unterlassen sei, rügt es letztlich eine aus seiner Sicht fehlerhafte Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37 durch das FG.
Ginge man hingegen mit dem FA davon aus, dass eine Kapitalkontenanpassung in Fällen wie dem vorliegenden unterbleiben müsse, wäre --abweichend von der im BFH-Urteil in BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37 für zutreffend gehaltenen Rechtsfolge, dass nur hinsichtlich der zusätzlichen Leistungen eine Gewinnrealisierung gegeben ist-- in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem Buchwert der aus dem Gesellschaftsvermögen übertragenen Wirtschaftsgüter und dem Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters eine weitere Gewinnrealisierung anzunehmen.
- BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Sie legen jedoch nicht dar, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Tatsachenaufklärung --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. hierzu: Senatsbeschluss vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804). - BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
Nachträgliche Veränderung der Veräußerungskosten
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Zwar werden die Kosten eines finanzgerichtlichen Hauptsacheverfahrens über die Höhe eines Veräußerungsgewinns von der Rechtsprechung als Veräußerungskosten angesehen (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1988 IV R 70/86, BFH/NV 1990, 31, und vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701); sie sind daher auch von der Vorinstanz zutreffend als solche in Ansatz gebracht worden.
- BFH, 28.02.2012 - III B 55/10
Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann damit nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist (BFH-Beschluss vom 28. Februar 2012 III B 55/10, BFH/NV 2012, 972). - BFH, 21.08.2007 - VII B 247/06
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn Abweisung der Klage auf …
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Dies gilt selbst dann, wenn die in Bezug auf die Kostenentscheidung geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der Sache nach vorliegen (BFH-Beschluss vom 21. August 2007 VII B 247/06, BFH/NV 2008, 75). - BFH, 10.11.1988 - IV R 70/86
Rechtsfolgen der Unterlassung der notwendigen Beiladung der Gesellschafter - …
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Zwar werden die Kosten eines finanzgerichtlichen Hauptsacheverfahrens über die Höhe eines Veräußerungsgewinns von der Rechtsprechung als Veräußerungskosten angesehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1988 IV R 70/86, BFH/NV 1990, 31, …und vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701); sie sind daher auch von der Vorinstanz zutreffend als solche in Ansatz gebracht worden. - BFH, 24.10.1995 - III B 169/95
Statthaftigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen eine …
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Die Ausnahme in § 128 Abs. 4 Satz 2 FGO, wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde in Streitigkeiten über Kosten statthaft ist, hat nur für solche Urteile Bedeutung, deren Gegenstand in der Hauptsache Kosten sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1995 III B 169/95, BFH/NV 1996, 430). - BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97
Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Demgemäß ist auf das auslösende Moment für die Entstehung der Aufwendungen abzustellen und in wertender Betrachtung zu bestimmen, ob eine größere Nähe zur Veräußerung oder zum laufenden Gewinn besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458). - BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99
Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587). - BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel
Auszug aus BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231). - BFH, 19.07.2007 - V B 66/06
Überlassung von Sportanlagen regelmäßig nicht umsatzsteuerfrei; Voraussetzungen …
- BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94
Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag
- FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- BFH, 25.11.1999 - I B 34/99
Auskunft des Bundesamtes für Finanzen
- BFH, 14.12.2011 - VIII B 26/10
NZB: Befangenheit, Divergenz
- BFH, 19.10.1993 - VII B 154/93
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache die nach einer Rechtsänderung nach …
- BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht …
Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4;… vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, BFH/NV 2020, 1264, Rz 10). - BFH, 04.11.2019 - II B 48/19
Festsetzungsverjährung bei Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerpflichtigen …
An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 12). - BFH, 12.01.2024 - VI B 37/23
Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
Keine Abweichung liegt dagegen vor, wenn das FG offenkundig von der Rechtsauffassung des BFH ausgegangen ist, diese aber aus Sicht des Beschwerdeführers falsch angewendet hat (BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, Rz 4).
- BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19
Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105 …
Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4). - BFH, 30.05.2023 - VIII B 15/22
Zum Begriff einer vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und i.S. des § 8 …
Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der bezeichneten Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4;… vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, BFH/NV 2020, 1264, Rz 10;… vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 33). - BFH, 17.07.2024 - VIII B 48/23
Vorläufigkeitsvermerk zur Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflichen …
Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO kommt nicht in Betracht, wenn das FG ersichtlich von der Rechtsauffassung des BFH ausgegangen ist und sie seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, diese aber aus Sicht des Beschwerdeführers falsch angewendet hat (BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4). - BFH, 13.06.2023 - VIII B 39/22
Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus …
Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der bezeichneten Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4;… vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, BFH/NV 2020, 1264, Rz 10 …und vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 33). - BFH, 14.01.2025 - X B 72/23
Amtsermittlung bei Streit über die Haushaltsgemeinschaft
Die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann damit nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist (vgl. nur BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 19, m.w.N.).
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