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Rechtsprechung
   BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5751
BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88 (https://dejure.org/1990,5751)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1990 - VIII R 37/88 (https://dejure.org/1990,5751)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - VIII R 37/88 (https://dejure.org/1990,5751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines früheren Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft gegen einen Feststellungsbescheid - Zulässigkeit der Einordnung der bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters erzielten Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 16 EStG
    Einkommensteuer; maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Papierfundstellen

  • DB 1991, 1857
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73

    Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Es ist damit von der ständigen Rechtsprechung des BFH abgewichen, nach welcher die Forderung aus der Veräußerung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils unmittelbar mit der Veräußerung in das Privatvermögen übergeht und ein späterer (im Veräußerungszeitpunkt nicht zu erwartender) Ausfall der Kaufpreisforderung die Feststellung des Veräußerungsgewinns nicht mehr berührt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295; vom 28. Januar 1981 I R 234/78, BFHE 133, 30, 32, BStBl II 1981, 464;… vom 26. Juni 1985 IV R 22/83, BFH/NV 1987, 24, 25).

    Wird die Kaufpreisforderung ganz oder teilweise gestundet, so ist bei der Gewinnermittlung die Kaufpreisforderung mit ihrem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (Urteil in BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295).

    Ist im Zeitpunkt der Veräußerung ernstlich zweifelhaft, ob der Käufer die gestundete Kaufpreisforderung bei Fälligkeit voll erfüllen wird, so rechtfertigt dies einen geschätzten Abschlag vom Nennwert (BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295).

  • BFH, 24.11.1965 - VI 325/63 U

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer überschuldeten Offenen …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Bei der Schätzung des Werts der Kaufpreisforderung kann die tatsächliche Entwicklung der Verhältnsise nach der Übergabe des Betriebs insofern von Bedeutung sein, als sie die Verhältnisse im maßgeblichen Zeitpunkt der Veräußerung (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums) aufhellt (BFH-Urteil vom 24. November 1965 VI 325/63 U, BFHE 84, 388, BStBl III 1966, 141;… Herrmann / Heuer / Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 16 Anm. 193; L. Schmidt, Finanz-Rundschau - FR - 1976, 615).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn er wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der verbleibenden Gesellschafter nach wie vor mit seiner Inanspruchnahme durch die Gesellschaftsgläubiger rechnen muß (BFHE 134, 15, 20, BStBl II 1981, 795; BFHE 84, 388, BStBl III 1966, 141; Urteil vom 30. November 1977 I R 27/75, BFHE 124, 56, 59, BStBl II 1978, 149).

    In einem solchen Fall tritt, wenn der Erwerber den ausscheidenden Gesellschafter von Betriebsschulden freistellt, noch keine Gewinnrealisierung ein (BFHE 84, 388, BStBl III 1966, 141).

  • BFH, 26.05.1981 - IV R 47/78

    Zurechnung von Verlustanteilen beim Kommanditisten bis zum Zeitpunkt seines …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto in der Weise aus einer KG aus, daß er seinen Gesellschaftsanteil entgeltlich auf einen neu eintretenden Gesellschafter überträgt, so erzielt er in der Regel einen Veräußerungsgewinn in Höhe des vom Erwerber übernommenen negativen Kapitalkontos zuzüglich des vereinbarten zusätzlichen Barentgelts abzüglich der Veräußerungskosten (BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 47/78, BFHE 134, 15, 19, BStBl II 1981, 795).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn er wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der verbleibenden Gesellschafter nach wie vor mit seiner Inanspruchnahme durch die Gesellschaftsgläubiger rechnen muß (BFHE 134, 15, 20, BStBl II 1981, 795; BFHE 84, 388, BStBl III 1966, 141; Urteil vom 30. November 1977 I R 27/75, BFHE 124, 56, 59, BStBl II 1978, 149).

  • BFH, 18.12.1973 - VIII R 101/69

    Miteigentümer - Feststellungsbescheid - Änderung - Bestandskraft - AfA - …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Dieses Begehren kann nur mit der Verpflichtungsklage verfolgt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69, BFHE 11, 302, BStBl II 1974, 319).
  • BFH, 30.11.1977 - I R 27/75

    Ausscheiden eines Gesellschafters - OHG - Negatives Kapitalkonto - Freistellung …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn er wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der verbleibenden Gesellschafter nach wie vor mit seiner Inanspruchnahme durch die Gesellschaftsgläubiger rechnen muß (BFHE 134, 15, 20, BStBl II 1981, 795; BFHE 84, 388, BStBl III 1966, 141; Urteil vom 30. November 1977 I R 27/75, BFHE 124, 56, 59, BStBl II 1978, 149).
  • BFH, 16.12.1981 - I R 93/77

    Komplementär GmbH - Finanzrechtsweg - Ergebnisanteil

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Eine Beiladung der übrigen Gesellschafter der KG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Entscheidung des Rechtsstreits unter keinem denkbaren Gesichtspunkt steuerrechtliche Folgen für sie auslösen könnte (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1981 I R 93/77, BFHE 135, 271, BStBl II 1982, 474, unter I.).
  • BFH, 06.11.1980 - IV R 52/77

    Gewinnfeststellungsbescheid - Vermögenslosigkeit - Kind als Kommanditist - …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Klagen einzelne Gesellschafter in Angelegenheiten eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheids wegen sie persönlich betreffender Fragen (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO), so braucht die Gesellschaft nicht beigeladen zu werden, wenn über ihren Fortbestand Ungewißheit besteht und sie nach den äußeren Umständen faktisch beendet ist (BFH-Urteile vom 6. November 1980 IV R 52/77, BFHE 132, 9, BStBl II 1981, 186;… vom 10. Dezember 1985 VIII R 41/85, BFH/NV 1986, 404 f. unter 2.).
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Diese Schlußfolgerung mag nicht zwingend sein, sie ist jedoch möglich und deshalb für den erkennenden Senat bindend (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522).
  • BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77

    Verfahrensbeteiligte - Einspruch - Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Unabhängig von der Regelung des § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO waren die Kläger auch deshalb klagebefugt, weil sie bei Erlaß des angefochtenen Feststellungsbescheides bereits aus der KG ausgeschieden waren und deshalb ohne die Beschränkungen des § 48 Abs. 1 FGO gegen diesen Bescheid Klage erheben konnten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).
  • BFH, 28.01.1981 - I R 234/78

    Kein Abzug als nachträgliche Betriebsausgaben für Schuldzinsen, soweit …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
    Es ist damit von der ständigen Rechtsprechung des BFH abgewichen, nach welcher die Forderung aus der Veräußerung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils unmittelbar mit der Veräußerung in das Privatvermögen übergeht und ein späterer (im Veräußerungszeitpunkt nicht zu erwartender) Ausfall der Kaufpreisforderung die Feststellung des Veräußerungsgewinns nicht mehr berührt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295; vom 28. Januar 1981 I R 234/78, BFHE 133, 30, 32, BStBl II 1981, 464;… vom 26. Juni 1985 IV R 22/83, BFH/NV 1987, 24, 25).
  • BFH, 10.12.1985 - VIII R 41/85

    Bestimmung des Klägers - Einheitlichkeit der Entscheidung einer Gesellschaft …

  • BFH, 26.06.1985 - IV R 22/83

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Gewinnanteile der Gesellschafter an einer …

  • FG Köln, 14.03.1985 - XI K 139/83
  • FG Berlin, 22.01.1986 - II 531/82
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