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Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2014 - VIII R 48/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20183
BFH, 24.06.2014 - VIII R 48/11 (https://dejure.org/2014,20183)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2014 - VIII R 48/11 (https://dejure.org/2014,20183)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - VIII R 48/11 (https://dejure.org/2014,20183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Beschlussverfahren gemäß § 126a FGO nach Änderungsbescheid

  • openjur.de

    Beschlussverfahren gemäß § 126a FGO nach Änderungsbescheid

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 52a Abs 8 S 2, AO § 233a
    Einkünfte aus Kapitalvermögen; Erstattungszinsen; Rückwirkungsverbot

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.02.2015 - VIII R 4/12

    Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aus …

    Dies hat zur Folge, dass auch das Urteil des FG keinen Bestand haben kann (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 24. Juni 2014 VIII R 48/11, BFH/NV 2014, 1568).
  • BFH, 25.06.2025 - XI R 14/24

    Besteuerung der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen nach Inkrafttreten der …

    Rn. 23 2. Die Vorschrift des § 126a FGO ist auch dann anwendbar, wenn das angefochtene Urteil --wie im Streitfall-- wegen Auswechslung des Verfahrensgegenstandes im Revisionsverfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben ist, der erkennende Senat bei seiner in der Sache selbst zu treffenden Entscheidung aber einstimmig das Revisionsbegehren materiell-rechtlich für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.06.2014 - VIII R 48/11, BFH/NV 2014, 1568, Rz 2;… vom 27.09.2017 - XI R 18/16, BFH/NV 2018, 244, Rz 16).
  • BFH, 27.09.2017 - XI R 18/16

    Vorsteuerabzugsberichtigung infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung und …

    Rn. 16 1. Die Vorschrift des § 126a FGO ist auch dann anwendbar, wenn das angefochtene Urteil --wie im Streitfall-- wegen Auswechslung des Verfahrensgegenstandes aus verfahrensrechtlichen Gründen im Revisionsverfahren aufzuheben ist, der erkennende Senat bei seiner in der Sache selbst zu treffenden Entscheidung aber einstimmig das Revisionsbegehren materiell-rechtlich für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2014 VIII R 48/11, BFH/NV 2014, 1568; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126a FGO Rz 3).
  • BFH, 04.06.2025 - XI R 7/22

    Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach …

    Rn. 17 3. Die Vorschrift des § 126a FGO ist auch dann anwendbar, wenn das angefochtene Urteil --wie im Streitfall-- wegen Auswechslung des Verfahrensgegenstandes im Revisionsverfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben ist, der erkennende Senat bei seiner in der Sache selbst zu treffenden Entscheidung aber einstimmig das Revisionsbegehren materiell-rechtlich für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.06.2014 - VIII R 48/11, BFH/NV 2014, 1568, Rz 2;… vom 27.09.2017 - XI R 18/16, BFH/NV 2018, 244, Rz 16).
  • FG Münster, 10.05.2012 - 2 K 1950/00

    Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar!

    So sind wegen vergleichbarer Rechtsfragen bereits die Revisionsverfahren VIII R 1/11, VIII R 36/10 und VIII R 48/11 anhängig.
  • FG Münster, 10.05.2012 - 2 K 1947/00

    Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar!

    So sind wegen vergleichbarer Rechtsfragen bereits die Revisionsverfahren VIII R 1/11, VIII R 36/10 und VIII R 48/11 anhängig.
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