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Rechtsprechung
   BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41295
BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09 (https://dejure.org/2012,41295)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2012 - VIII R 51/09 (https://dejure.org/2012,41295)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - VIII R 51/09 (https://dejure.org/2012,41295)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994 - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F - Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F; Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 21, StSofortPG Art 1 Nr 3, EStG § 10 Abs 1 Nr 6, EStG VZ 2007
    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994 - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F - Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994 - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F - Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 21 EStG 2002, Art 1 Nr 3 StSofortPG, § 10 Abs 1 Nr 6 EStG 2002 vom 22.12.2005
    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994 - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F - Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 169 Abs. 2 Nr. 2; AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Beginn der Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen einer Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand der Wohnung; Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994 nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberatungskosten in der privaten Einkommensteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn der Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Steuerberatungskosten sind keine Sonderausgaben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Werbungskosten für leerstehende Wohnung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 3 Abs 1, EStG § 20, EStG § 10 Abs 1 Nr 6, EStG § 12 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Kapitaleinkünfte; Leerstehende Wohnung; Privat; Sonderausgabe; Steuerberatungskosten; Verfassung; Werbungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 90/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § …

    Auszug aus BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09
    Rn. 10 a) Bereits mit Urteil vom 7. September 2005 VIII R 90/04 (BFHE 211, 183, BStBl II 2006, 61) hat der Senat entschieden, dass die Besteuerung von Zinseinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (auch) für Veranlagungszeiträume ab 1994 nicht verfassungswidrig ist, insbesondere kein strukturelles Vollzugsdefizit im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) besteht.

    Der Senat nimmt auf sein Urteil in BFHE 211, 183, BStBl II 2006, 61 Bezug und sieht von weiteren Ausführungen ab.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09
    Rn. 10 a) Bereits mit Urteil vom 7. September 2005 VIII R 90/04 (BFHE 211, 183, BStBl II 2006, 61) hat der Senat entschieden, dass die Besteuerung von Zinseinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (auch) für Veranlagungszeiträume ab 1994 nicht verfassungswidrig ist, insbesondere kein strukturelles Vollzugsdefizit im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) besteht.
  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Auszug aus BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09
    Rn. 11 b) Ebenso hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Nichtabziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als verfassungsgemäß beurteilt (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 10/08, BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Auszug aus BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09
    Rn. 22 e) Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das Urteil des FG nicht von dem BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 48/01 (BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646) ab.
  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09
    In seinem Urteil vom 4. November 2003 IX R 55/02 (BFH/NV 2004, 484) hat der BFH zwar erkannt, dass die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann anhand einer Totalüberschussprognose zu überprüfen ist, wenn sich die Absicht des Steuerpflichtigen auf eine nur für einen begrenzten Zeitraum angelegte Vermietungstätigkeit bezieht.
  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für …

    Auszug aus BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09
    Rn. 4 Nach erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 325 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des …

    Rn. 21 Der ortsübliche Mietzins für unmöblierte Wohnungen, welche nach der Lage der Wohnung vergleichbar seien, habe in den Streitjahren ca. 720 EUR kalt betragen; zum Beweis hierfür verweise er auf sein Vorbringen in seinen früheren Klageverfahren vor dem Finanzgericht München 1 K 68/09 und 1 K 845/09 (betreffend den Veranlagungszeitraum 2007 mit klageabweisendem Urteil vom 14. Oktober 2009 und unter dem Aktenzeichen VIII R 51/09 anhängigem Revisionsverfahren) sowie auf ein ggf. einzuholendes Sachverständigengutachten; im Rahmen des Klageverfahrens 1 K 845/09 - in welchem ebenfalls u.a. der vom Kläger erklärte Verlust aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der Wohnung streitig ist - hatte der Kläger unter anderem angegeben, dass die von ihm in seinen für die Wohnung geschalteten Vermietungsanzeigen jeweils verlangte Miete - für 2007 in Höhe von 730 EUR - dem jeweiligen aktuellen Mietspiegel entsprochen habe (vgl. Gründe des Urteils vom 14. Oktober 2009 1 K 845/09).
  • FG München, 04.06.2019 - 12 K 1944/17

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

    Denn nach der BFH-Rechtsprechung sind freiwillige Beiträge eines Kindes zu einer Lebensversicherung und zu einer privaten Rentenversicherung bei der Grenzbetragsprüfung für die Gewährung von Kindergeld nicht von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen sind, wenn das Kind gesetzlich rentenversichert ist (BFH-Urteile vom 19. September 2012 XI R 36/11, BFH/NV 2013, 365;… vom 21. Oktober 2010 III R 18/10, BFH/NV 2011, 251).
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