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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9768
BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06 (https://dejure.org/2008,9768)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - VIII ZB 127/06 (https://dejure.org/2008,9768)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06 (https://dejure.org/2008,9768)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch Beschluss bei noch ausstehender Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Behandlung der Nichtanhörung einer Partei bei Verwerfung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 234, 522; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Berufungsverwerfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 1 § 233; GG Art. 103 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 101/07

    Anforderungen an das Verfahren vor Verwerfung eines Rechtsmittels wegen …

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06
    Das steht einem Rechtsschutzbedürfnis der Beklagten für die Rechtsbeschwerde jedoch nicht entgegen, weil dieses Rechtsmittel gegen die Verwerfung der Berufung unabhängig von der zu bewilligenden Wiedereinsetzung schon bei Verletzung eines Verfahrensgrundrechts Erfolg hat (BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07, NJW-RR 2007, 1718, unter II 1).

    Die Pflicht zur Anhörung des Rechtsmittelführers folgt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 15. August 2007, aaO, unter II 2 b m.w.N.) unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG.

    Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen das Rechtsmittel mangels rechtzeitig eingegangener Begründung verwerfenden Beschluss ist regelmäßig nicht zu prüfen, ob Wiedereinsetzungsgründe vorliegen, die der Rechtsmittelführer mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Berufungsgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, solange das Berufungsgericht - wie hier - über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (Senatsbeschluss vom 19. September 2006 - VIII ZB 42/05, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2; BGH, Beschluss vom 15. August 2007, aaO, unter II 2 a, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, unter II 1; Beschluss vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, NJW-RR 1989, 962, unter 3 a; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b).
  • BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Berücksichtigung rechtzeitig und …

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06
    Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen das Rechtsmittel mangels rechtzeitig eingegangener Begründung verwerfenden Beschluss ist regelmäßig nicht zu prüfen, ob Wiedereinsetzungsgründe vorliegen, die der Rechtsmittelführer mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Berufungsgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, solange das Berufungsgericht - wie hier - über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (Senatsbeschluss vom 19. September 2006 - VIII ZB 42/05, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2; BGH…, Beschluss vom 15. August 2007, aaO, unter II 2 a, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, unter II 1; Beschluss vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, NJW-RR 1989, 962, unter 3 a; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b).
  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, unter II 1; Beschluss vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, NJW-RR 1989, 962, unter 3 a; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer …

    Rn. 39 (3) Die Entscheidung des Berufungsgerichts beruht auf diesem Gehörsverstoß (…vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 23. September 2003 - VI ZB 32/03, juris Rn. 7; vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, juris Rn. 6), da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Beachtung des Vortrags die Hinzuziehung eines Steuerberaters als notwendig, im Ergebnis den Aufwand des Beklagten an Zeit und Kosten zur Erbringung der Auskunft mit einem Betrag über 600 EUR angenommen und demzufolge von der Zulässigkeit der Berufung ausgegangen wäre.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 44/10

    Zulässigkeit der Berufung bei übereinstimmender Teilerledigungserklärung

    Die Rechtsbeschwerde weist zwar zutreffend darauf hin, dass dem Berufungskläger vor der Verwerfung einer Berufung als unzulässig rechtliches Gehör zu gewähren ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08, NJW-RR 2010, 1075 Rn. 7; vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, zitiert nach juris Rn. 5;… vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06, VersR 2008, 1087 Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 462/13

    Rechtsmittelverwerfung vor Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Unzulässig ist es, ein Rechtsmittel wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zu verwerfen, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juli 1985 - VI ZB 9/85, juris; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, juris Rn. 5 f.;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 4. Aufl, § 238 Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO, 5. Aufl., § 238 Rn. 7;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 238 Rn. 1;… Musielak/Grandel, ZPO, 10. Aufl., § 238 Rn. 1 f.;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl., § 238 Rn. 3).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZB 2/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Rechtsbeschwerde gegen den …

    Danach darf ein Rechtsmittel nicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist verworfen werden, wenn über einen Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1985 - VI ZB 9/85, juris Rn. 7;… vom 15. April 2014 - VI ZR 462/13, VersR 2014, 854 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, juris Rn. 7).

    Etwas anderes gilt - aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit - grundsätzlich nur dann, wenn nach dem Akteninhalt Wiedereinsetzung ohne weiteres zu gewähren ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZR 374/12, VersR 2013, 735 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, juris Rn. 7, jeweils mwN).

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