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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 61/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34123
BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2022,34123)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2022 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2022,34123)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2022 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2022,34123)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2022 - IV ZR 137/21

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 61/22
    Er trägt keine Befangenheitsgründe vor, die sich individuell auf die Richter beziehen, die an dem von ihm angegriffenen Senatsbeschluss mitgewirkt haben, sondern legt ihnen nur angebliche Verfahrensfehler (unterbliebene Unterzeichnung des zugestellten Beschlusses) zur Last (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2022 - IV ZR 137/21, juris Rn. 3 mwN).

    Der Senat ist daher unter Mitwirkung der abgelehnten Richter in seiner regulären Besetzung zur Entscheidung berufen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2022 - IV ZR 137/21, aaO mwN).

  • BGH, 07.05.2024 - VIII ZA 5/24
    Zum anderen trägt der Kläger keine Befangenheitsgründe vor, die sich individuell auf die an dem vorgenannten Beschluss beteiligten Richter beziehen, sondern legt diesen lediglich zur Last, eine fehlerhafte Entscheidung getroffen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - VIII ZB 61/22, juris Rn. 1;… vom 20. Juli 2022 - IV ZR 137/21, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZA 17/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Rn. 2 Soweit der Beklagte beanstandet, der angegriffene Beschluss trage nicht die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Richter, verkennt er, dass einer Partei nicht das von den erkennenden Richtern unterzeichnete Original der Entscheidung, sondern lediglich eine - von der Geschäftsstelle (§ 169 Abs. 2 ZPO) - beglaubigte Abschrift oder - auf Antrag - eine Ausfertigung der erlassenen und unterschriebenen Entscheidung zugestellt wird (§ 317 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Urteilen], § 329 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Beschlüssen]), während - wie auch hier - die von den Richtern unterzeichnete Originalentscheidung beim Gericht verbleibt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2020 - VIII ZB 28/20, juris Rn. 3; vom 8. November 2022 - VIII ZB 61/22, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.07.2023 - VIII ZB 25/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig

    Rn. 6 3. Wenn der Antragsteller weiter beanstandet, der vorgenannte Senatsbeschluss trage nicht die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Richter, verkennt er, dass einer Partei nicht das von den erkennenden Richtern unterzeichnete Original der Entscheidung, sondern lediglich eine beglaubigte Abschrift oder - auf Antrag - eine Ausfertigung der erlassenen und unterschriebenen Entscheidung zugestellt wird (§ 317 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Urteilen], § 329 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Beschlüssen]), während - wie auch hier - die von den Richtern unterzeichnete Originalentscheidung beim Gericht verbleibt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2020 - VIII ZB 28/20, juris Rn. 3; vom 8. November 2022 - VIII ZB 61/22, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.03.2023 - VIII ZA 17/22

    Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Der Beklagte trägt keine Befangenheitsgründe vor, die sich individuell auf die Richter beziehen, die an dem von ihm angegriffenen Senatsbeschluss mitgewirkt haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2022 - IV ZR 137/21, juris Rn. 3; vom 8. November 2022 - VIII ZB 61/22, juris Rn. 1), sondern begründet seine "Besorgnis der Befangenheit des Spruchkörpers" nur mit einer seiner Ansicht nach nicht erfolgten "Gesamtbetrachtung der Umstände".
  • BGH, 13.06.2023 - VIII ZB 6/23

    Verwerfung der Gegenvorstellung

    Rn. 3 Soweit der Beklagte weiter beanstandet, der Senatsbeschluss trage nicht die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Richter, verkennt er, dass einer Partei nicht das von den erkennenden Richtern unterzeichnete Original der Entscheidung, sondern lediglich eine beglaubigte Abschrift oder - auf Antrag - eine Ausfertigung der erlassenen und unterschriebenen Entscheidung zugestellt wird (§ 317 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Urteilen], § 329 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Beschlüssen]), während - wie auch hier - die von den Richtern unterzeichnete Originalentscheidung beim Gericht verbleibt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2020 - VIII ZB 28/20, juris Rn. 3; vom 8. November 2022 - VIII ZB 61/22, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.06.2024 - VIII ZB 13/24

    Unterzeichnete Originalentscheidung verbleibt beim Gericht!

    Soweit die Beklagte beanstandet, der angegriffene Beschluss trage nicht die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Richter, verkennt sie, dass einer Partei nicht das von den erkennenden Richtern unterzeichnete Original der Entscheidung, sondern lediglich eine - von der Geschäftsstelle (§ 169 Abs. 2 ZPO) - beglaubigte Abschrift oder - auf Antrag - eine Ausfertigung der erlassenen und unterschriebenen Entscheidung zugestellt wird (§ 317 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Urteilen], § 329 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Beschlüssen]), während - wie auch hier - die von den Richtern unterzeichnete Originalentscheidung beim Gericht verbleibt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2020 - VIII ZB 28/20, juris Rn. 3; vom 8. November 2022 - VIII ZB 61/22, juris Rn. 4;… vom 8. August 2023 - VIII ZA 17/22, juris Rn. 2).
  • BGH, 18.07.2023 - VIII ZB 14/23

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Soweit der Beklagte mit der von ihm persönlich eingelegten Rechtsbeschwerde beanstandet, der angegriffene Beschluss trage nicht die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Richter und der Urkundsbeamtin, verkennt er, dass einer Partei nicht das von den erkennenden Richtern unterzeichnete Original der Entscheidung, sondern lediglich eine beglaubigte Abschrift oder - auf Antrag - eine Ausfertigung der erlassenen und unterschriebenen Entscheidung zugestellt wird (§ 317 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Urteilen], § 329 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO [bei Beschlüssen]), während - wie auch hier - die von den Richtern unterzeichnete Originalentscheidung beim Gericht verbleibt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2020 - VIII ZB 28/20, juris Rn. 3; vom 8. November 2022 - VIII ZB 61/22, juris Rn. 4).
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   BGH, 06.03.2023 - VIII ZB 61/22   

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BGH, 06.03.2023 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2023,7440)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2023 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2023,7440)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2023 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2023,7440)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.2021 - IX ZR 93/20

    Erinnerung gegen den Kostenansatz: Zulässigkeit trotz bereits bezahlter …

    Auszug aus BGH, 06.03.2023 - VIII ZB 61/22
    Über diese entscheidet gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG auch beim Bundesgerichtshof der Einzelrichter (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - IX ZR 93/20, juris Rn. 3 mwN).
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   BGH, 25.10.2022 - VIII ZB 61/22   

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https://dejure.org/2022,59441
BGH, 25.10.2022 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2022,59441)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2022 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2022,59441)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - VIII ZB 61/22 (https://dejure.org/2022,59441)
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