Rechtsprechung
| BGH, 31.01.2001 - VIII ZR 142/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Prozeßvollmacht im Anwaltsprozeß
- Anwaltsblatt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1356
- MDR 2001, 585
- VersR 2002, 1303
- WM 2001, 828
- BB 2001, 492
- AnwBl 2001, 242
- AnwBl 2001, 243
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
Auszug aus BGH, 31.01.2001 - VIII ZR 142/00
Diese schriftlich erteilte Vollmacht kann vom Revisionsgericht berücksichtigt werden, weil sie vor Erlaß des Prozeßurteils (vom 7. April 2000) ausgestellt worden war (vgl. GmS - OGB BGHZ 91, 111, 115). - BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
Schweißpistolendüse II
Auszug aus BGH, 31.01.2001 - VIII ZR 142/00
Nach § 83 Abs. 1 ZPO konnte die Liquidatorin J. K. gegenüber der Beklagten - und nach ganz einhelliger Ansicht auch gegenüber dem Gericht (…Musielak/Weth, ZPO, 2. Aufl., § 83 Rdnr. 2; vgl. auch BGHZ 92, 137, 142) - den von § 81 ZPO beschriebenen Umfang der erteilten Prozeßvollmacht nicht wirksam auf eine Vertretung nur für die erste Instanz beschränken.
- OLG München, 12.01.2017 - 23 U 3582/16
Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss über Vorstandsbestellung
Eine etwaige Beschränkung der Vollmacht auf die erste Instanz wäre im Anwaltsprozess, wie vorliegend, nach § 83 Abs. 1 ZPO dem Gericht und dem Prozessgegner gegenüber unwirksam (BGH NJW 2001, S. 1356). - KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
Strafurteil: Umfang der Bindungswirkung für Zivilprozess
§ 83 Abs. 1, Abs. 2 ZPO a. F. gibt einer Prozessvollmacht in einem Anwaltsprozess im Außenverhältnis gegenüber dem Gegner und (über seinen Wortlaut hinaus) auch gegenüber dem Gericht (BGH NJW 2001, 1356;… Bork in Stein/Jonas, 22. Aufl. 2004, § 83 ZPO Rn 5) einen relativ weiten und zwingenden Inhalt, soweit nicht - anders als hier - gerade die Anwendung von § 83 ZPO a. F. eine Interessenskollision zwischen Anwalt und Mandant begründet (BGH NJW 1991, 1176, 1177).Dies galt auch dann, wenn - wie hier - dem Gericht und dem Gegner die im Innenverhältnis zulässige Beschränkung der Prozessvollmacht bekannt geworden war (BGH NJW 2001, 1356; NJW 1991, 1176, 1177).
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 138/01
Zurechnung des Verschuldens eines durch den Prozessbevollmächtigten bestellten …
Die Erteilung der Instanzvollmacht enthält zugleich - gegebenenfalls stillschweigend - die Begründung eines Vertragsverhältnisses zur Partei (…Stein/Jonas/Bork aaO § 81 Rdn. 19, 21;… Musielak/Weth aaO § 81 Rdn. 9;… MünchKomm-ZPO/von Mettenheim aaO § 81 Rdn. 14; BGH Urteile vom 31. Januar 2001 - VIII ZR 142/00 - NJW 2001, 1356 und vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02 - ZIP 2004, 92, 93).
- BGH, 23.09.2014 - II ZB 14/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumnis wegen Mittellosigkeit; …
Eine Prozessvollmacht ermächtigt zur Führung des Prozesses in allen Instanzen und endet nicht mit der Beendigung der Instanz (§ 81 ZPO; BGH, Urteil vom 19. März 1991 - XI ZR 138/90, NJW-RR 1991, 1213, 1214; Urteil vom 8. November 1993 - II ZR 26/93, ZIP 1993, 1867, 1868; Urteil vom 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542; Urteil vom 31. Januar 2001 - VIII ZR 142/00, NJW 2001, 1356). - OLG Köln, 06.11.2019 - 13 U 226/17
Anspruch aus einer Bürgschaft
Im Anwaltsprozess (§ 78 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) kann die Prozessvollmacht gegenüber dem Prozessgegner und gegenüber dem Gericht grundsätzlich nicht beschränkt werden (BGH NJW 2001, 1356). - BGH, 27.07.2017 - V ZR 67/17
Prozessvollmacht: Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren …
Nach § 81 Halbsatz 2 ZPO ermächtigt die einem Anwalt erteilte Prozessvollmacht zur Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2001 - VIII ZR 142/00, NJW 2001, 1356). - OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 6 W 244/05
Kostenansatzverfahren: Wirksame Beschränkung der Prozessvollmacht des …
Beschränkungen, die die Partei gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten vornimmt, haben im Außenverhältnis gegenüber dem Gericht grundsätzlich keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2001, 1356, zitiert nach Juris). - OLG Karlsruhe, 25.11.2003 - 2 UF 179/01
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeverfahren des Versorgungsträgers nach …
- LG Gießen, 05.10.2020 - 2 O 205/20 Eine etwaige Beschränkung der Prozessvollmacht auf ein lediglich erstinstanzliches (und zweitinstanzliches) Verfahren ist dabei (nach außen) ohne Bedeutung; ebenso eine etwaige Äußerung ein Verfahren in nächster Instanz nicht zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 31.1. 2001 - VIII ZR 142/00 (Düsseldorf), NJW 2001, 1356).
- OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 10 W 97/13 Eine Kündigung des Mandats hätte, da es sich bei dem Verfahren um einen Anwaltsprozess (§ 78 Abs. 1 ZPO) handelt, erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit nach außen erlangt, § 87 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, VIII ZR 142/00, Urteil vom 31. Januar 2001, juris Rn. 14).
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