Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 209/79 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pfandrecht - Gutgläubiger Erwerb - Vertragliches Pfandrecht - Gutgläubiger Erwerb eines vertraglichen Pfandrechts - Inhaber einer Reparaturwerkstatt
Papierfundstellen
- NJW 1981, 226
- MDR 1981, 222
- DB 1981, 263
- JR 1981, 155
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76
Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts
Auszug aus BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 209/79
"An den zur Ausstattung eines Kraftfahrzeugs gehörenden Gegenständen kann der Inhaber einer Reparaturwerkstätte ein vertragliches Pfandrecht gutgläubig erwerben, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß diese Gegenstände nicht dem Auftraggeber gehören (Erg. zu BGHZ 68, 323 ).«.Daß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Reparaturwerkstätte ein vertragliches Pfandrecht für Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis vereinbart werden kann, entspricht, soweit ersichtlich, der allgemeinen Meinung (BGHZ 68, 323 m.w.Nachw.;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGB, 3. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 603;… Löwe/Graf v. Westphalen/Trinkner, Kommentar zum Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 9 Rdn. 66) und wird auch von der Revision nicht bezweifelt.
Der Auftragnehmer hat sich lediglich dann nach den Eigentumsverhältnissen an dem Kraftfahrzeug zu erkundigen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Kraftfahrzeug nicht dem Auftraggeber gehört (BGHZ 68, 323 ).
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 209/79
Die Frage, ob im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, unterliegt einer Nachprüfung in der Revisionsinstanz nur insoweit, als gegen § 286 ZPO , gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (BGHZ 10, 14, 16).
- BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare …
Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits bei der Prüfung einer sog. "Wiederverkäuferklausel" in Geschäftsbedingungen eines Autohändlers ausgesprochen, dass typischerweise Kraftfahrzeuge vom Endverbraucher zum eigenen Gebrauch und nicht zur Weiterveräußerung erworben werden und Beschränkungen des Weiterverkaufs nicht von vornherein unangemessen sein müssen (Senatsurteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 273/79 -, NJW 1981, 117 = WM 1980, 1346 = ZIP 1980, 984 m. Anm. Graf v. Westphalen = DAR 1981, 51 und 37 m. Besprechung Niebling = JR 1981, 155 m. Anm. Lindacher). - BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 353/81
Bauarbeitsgemeinschaft: Eingebrachte Geräte
Zu den vom Berufungsgericht zitierten Urteilen des erkennenden Senats vom 4. Mai 1977 (VIII ZR 3/76 = BGHZ 68, 323) und vom 22. Oktober 1980 (VIII ZR 209/79 = NJW 1981, 226 = WM 1980, 1427) besteht schon deshalb kein Widerspruch, weil in beiden Entscheidungen ein gutgläubig erworbenes Pfandrecht des Werkunternehmers bejaht und damit die das Eigentum des Auftraggebers nicht erwähnende Pfandrechtsbestellung in den Vertragsbedingungen als geeignete Grundlage anerkannt worden ist.Anders verhält es sich nur bei konkreten Anhaltspunkten für das Nichteigentum (bzw. im Falle des § 366 HGB für die mangelnde Verfügungsbefugnis) des Verpfänders (vgl. die im Senatsurteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 119/79 = BGHZ 77, 274, 277 [BGH 18.06.1980 - VIII ZR 119/79] unter cc) zitierte Rechtsprechung, ferner die Senatsurteile vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76 = BGHZ 68, 323 - und vom 22. Oktober 1980 - VIII ZR 209/79 = NJW 1981, 226 = WM 1980, 1427).
- OLG Köln, 14.02.1986 - 6 U 150/85
Inanspruchnahme auf Widerruf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); …
Dabei kann dahinstehen, ob - was der Kläger hier nicht angreift - bereits die in Abschnitt VII. Abs. 1 der Bedingungen vorgesehene Vereinbarung eines vertraglichen Pfandrechts als solche wegen des mit ihr verfolgten Zwecks des Pfandrechtserwerbs an schuldnerfremden Sachen gegen § 9 AGBG verstößt (verneinend BGHZ 68, 323; insbesondere BGH NJW 1981, 226/227;… Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, a.a.O., Rdnr. 5;… wohl auch Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., Anh. §§ 9 bis 11 Rdnr. 603; anderer Ansicht Picker NJW 1978, 1417 f [BGH 04.05.1977 - VIII ZR 3/76] ; Müller-Laube JZ 1983, 807 f; Gursky JZ 1984, 604/611 f m.w.N.). - OLG Oldenburg, 17.01.1995 - 5 U 102/94
Gutgläubiger Erwerb einer Telefonanlage bei Erwerb eines Hotels; Erwerb der …
Rn. 4 Ein gerichtsverwertbarer Erfahrungssatz existiert nicht, dass Telefonanlagen dieser Art im Hotelgewerbe durchgängig nur angemietet werden (vgl. BGH, NJW 81, 226 = MDR 1981, 222 zu Autotelefonanlagen).
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