Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 24/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wirksamkeitsprüfung für ein Mieterhöhungsverlangen: Unbeachtlichkeit eines Verstoßes gegen das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung; Anwendung eines Mietspiegels mit Orientierungshilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 558 BGB, § 558c BGB, § 287 Abs 1 S 2 ZPO, § 287 Abs 2 ZPO, § 3 MietBegrG BE
Wirksamkeitsprüfung für ein Mieterhöhungsverlangen: Unbeachtlichkeit eines Verstoßes gegen das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung; Anwendung eines Mietspiegels mit Orientierungshilfe - IWW
§ 552a ZPO, § ... 558 Abs. 1 BGB, § 558a BGB, § 558b Abs. 2 Satz 2 BGB, § 552a Satz 1, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 3 MietenWoG Bln, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, Art. 72 Abs. 1 GG, § 287 Abs. 2 ZPO, § 287 Abs. 2, 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Ermittlung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der durch den Mietspiegel vorgegebenen Spanne i.R.e. Anspruchs eines Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Nettokaltmiete
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 558, 558c
Uneingeschränkte Anwendung des Mietspiegels mit Orientierungshilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der durch den Mietspiegel vorgegebenen Spanne i.R.e. Anspruchs eines Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Nettokaltmiete
- rechtsportal.de
Ermittlung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der durch den Mietspiegel vorgegebenen Spanne i.R.e. Anspruchs eines Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Nettokaltmiete
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 13.11.2019 - 104 C 159/19
- LG Berlin, 15.12.2020 - 63 S 418/19
- BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 24/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1239
- NZM 2022, 960
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04
Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Auszug aus BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 24/21
Das Berufungsgericht hat das ihm zur Ermittlung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der durch den Mietspiegel vorgegebenen Spanne gemäß § 287 Abs. 2, 1 Satz 2 ZPO eröffnete Schätzungsermessen (vgl. hierzu ausführlich Senatsurteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04, NJW 2005, 2074 unter II 2 c) im Streitfall rechtsfehlerfrei ausgeübt.Rn. 18 aa) Enthält der Mietspiegel - wie hier - eine "Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung", in der bestimmte werterhöhende oder wertmindernde Faktoren für die Einordnung der Wohnung vorgesehen sind, darf der Tatrichter diese und die von ihr vorgesehenen Bewertungskriterien als Schätzungsgrundlage nach § 287 Abs. 2 ZPO zugrunde legen (Senatsurteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04, NJW 2005, 2074 unter II 2 d bb).
Eine unveränderte Übernahme des Bewertungssystems der "Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung" ermöglicht im Interesse beider Parteien eine rasche Entscheidung und vermeidet die Entstehung von Gutachterkosten, die im Falle eines Teilunterliegens den Erhöhungsbetrag sogar erheblich schmälern oder gar aufzehren können (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04, NJW 2005, 2074 unter II 2 c bb).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Auszug aus BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 24/21
Rn. 11 b) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021 in den zu gemeinsamer Entscheidung verbundenen Sachen 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20 (BVerfGE 157, 223 ff.) ist ein Grund für die Zulassung der Revision nicht mehr gegeben.Dort hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist (BVerfGE 157, 223 Rn. 78, 186).
- BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch …
Auszug aus BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 24/21
Sie kann lediglich daraufhin überprüft werden, ob die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind oder ob die Entscheidung auf sonstigen, von der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (Senatsurteil vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 29, mwN;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. Februar 2019 - VIII ZR 245/17, NJW-RR 2019, 458 Rn. 23). - BGH, 13.02.2019 - VIII ZR 245/17
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Indizwirkung eines einfachen …
Auszug aus BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 24/21
Sie kann lediglich daraufhin überprüft werden, ob die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind oder ob die Entscheidung auf sonstigen, von der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (…Senatsurteil vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 29, mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 13. Februar 2019 - VIII ZR 245/17, NJW-RR 2019, 458 Rn. 23).
- BGH, 05.07.2023 - VIII ZR 94/21
Mietpreisbremse in Berlin: Rechtzeitige Bekanntmachung der Begründung zur …
Sie kann lediglich daraufhin überprüft werden, ob die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind oder ob die Entscheidung auf sonstigen, von der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (…vgl. nur Senatsurteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 29;… vom 13. Februar 2019 - VIII ZR 245/17, WuM 2019, 202 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 14. Juni 2022 - VIII ZR 24/21, WuM 2022, 685 Rn. 16). - AG Berlin-Lichtenberg, 04.02.2025 - 7 C 5099/24
Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegels 2024
Enthält der Mietspiegel - wie hier - jedoch eine Orientierungshilfe, in der bestimmte werterhöhende oder wertmindernde Faktoren für die Einordnung der Wohnung vorgesehen sind, darf der Tatrichter diese sowie die von ihr vorgesehenen Bewertungskriterien als Schätzungsgrundlage heranziehen (BGH NJW 2005, 2074; NZM 2022, 960, 961; NJW-RR 2021, 76, 79).Eine unveränderte Übernahme des Bewertungssystems der Orientierungshilfe ermöglicht im Interesse beider Parteien eine rasche Entscheidung und vermeidet die Entstehung von Gutachterkosten, die im Fall eines Teilunterliegens den Erhöhungsbetrag sogar erheblich schmälern oder gar aufzehren können (BGH NJW 2005, 2074, 2075; NZM 2022, 960, 961).
- LG Berlin II, 30.09.2025 - 65 S 116/25
Bestreiten der Verbindlichkeit eines qualifizierten Mietspiegels unter Bezug auf …
Es handelt sich insoweit um ein in sich abgestimmtes Beurteilungskonzept (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2022 - VIII ZR 24/21 -, juris Rn. 18f.).
- AG Berlin-Lichtenberg, 11.02.2025 - 2 C 5114/24
Mal wieder der Berliner Mietspiegel: Bestimmt er die ortsübliche Vergleichsmiete?
Enthält der Mietspiegel - wie hier - jedoch eine Orientierungshilfe, in der bestimmte werterhöhende oder wertmindernde Faktoren für die Einordnung der Wohnung vorgesehen sind, darf der Tatrichter diese sowie die von ihr vorgesehenen Bewertungskriterien als Schätzungsgrundlage heranziehen (BGH NJW 2005, 2074; NZM 2022, 960, 961; NJW-RR 2021, 76, 79).Eine unveränderte Übernahme des Bewertungssystems der Orientierungshilfe ermöglicht im Interesse beider Parteien eine rasche Entscheidung und vermeidet die Entstehung von Gutachterkosten, die im Fall eines Teilunterliegens den Erhöhungsbetrag sogar erheblich schmälern oder gar aufzehren können (BGH NJW 2005, 2074, 2075; NZM 2022, 960, 961).
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.03.2025 - 203 C 239/24
Berücksichtigung der Wohnwertmerkmale Nahverkehrsanbindung und Nahversorgung in …
Dabei steht es im Ermessen des Tatgerichts, diesem Bewertungssystem uneingeschränkt zu folgen oder - weil hierbei nicht alle denkbaren Bewertungsfaktoren einfließen - auch andere (zusätzliche) Aspekte in seine Bewertung einzubeziehen und eine andere Gewichtung vorzunehmen, was häufig allerdings nur mit sachverständiger Beratung möglich sein dürfte (BGH, Beschluss vom 14.06.2022 - VIII ZR 24/21 -, Rn. 18, juris). - LG Berlin II, 24.09.2024 - 67 S 57/24
Balkon darf nicht angebaut werden: Nicht wohnwertmindernd
Die Anwendung dieses von dem Mietspiegelersteller unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse in der Praxis und der Rechtsprechung den Verhältnissen auf dem Berliner Wohnungsmarkt Rechnung tragenden Bewertungsfaktors zur Bestimmung des eindeutig und bewusst formulierten, damit einer Auslegung nicht zugänglichen Ausnahmefalls (vgl. auch die Ausnahme in der Merkmalgruppe 4 bezüglich der wohnwertmindernden Merkmale zur energetischen Beschaffenheit) erscheint im Rahmen des zur Ermittlung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der durch den Mietspiegel vorgegebenen Spanne gemäß § 287 Abs. 2, 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO eröffneten Schätzungsermessens (vgl. nur BGH, Hinweisbeschluss vom 14. Juni 2022 - VIII ZR 24/21, NZM 2022, 960, beck-online) als berücksichtigungsfähig. - AG Berlin-Wedding, 14.08.2025 - 6 C 5202/24
Sind abgezogene Holzdielen hochwertiger Bodenbelag?
Bei dem Berliner Mietspiegel mitsamt der Orientierungshilfe mit Bewertungskriterien handelt es sich um ein in sich abgestimmtes Beurteilungskonzept (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2022 - VIII ZR 24/21 -, juris Rn. 19). - LG Berlin, 01.11.2022 - 63 S 196/22 Der BGH hat kürzlich bestätigt, dass der Tatrichter sich damit begnügen kann, den Mietspiegel und seine Orientierungshilfe uneingeschränkt anzuwenden (BGH, Beschluss vom 14.6.2022, Az.: VIII ZR 24/21, juris Rn. 18ff.).
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