Rechtsprechung
| BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, VIII ZR 50/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum Wohnungsausbau und -umbau nach dem II. WoBauG als vertragsgemäße Ausgangsmiete; Mietminderungsanspruch nur bei Mängelrüge; Glassprung in der äußeren Scheibe eines Doppelfensters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 535 BGB, § 536 BGB, § 536c BGB, § 10 WoBindG, § 17 Abs 1 S 2 WoBauG 2
Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum Wohnungsausbau und -umbau nach dem II. WoBauG als vertragsgemäße Ausgangsmiete; Mietminderungsanspruch nur bei Mängelrüge; Glassprung in der äußeren Scheibe eines Doppelfensters - rechtsprechung-im-internet.de
§ 535 BGB, § 536 BGB, § 536c BGB, § 10 WoBindG, § 17 Abs 1 S 2 WoBauG 2
Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum Wohnungsausbau und -umbau nach dem II. WoBauG als vertragsgemäße Ausgangsmiete; Mietminderungsanspruch nur bei Mängelrüge; Glassprung in der äußeren Scheibe eines Doppelfensters - Wolters Kluwer
Vorhandensein einer Toilette und eines eingerichteten Bades als Voraussetzung für den Begriff der zu Wohnzwecken geeigneten Wohnräume; Erheblichkeit einer durch Glassprung bei einzelnen Scheiben verursachten Gebrauchsbeeinträchtigungen bei fehlender Beeinträchtigung von ...
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II. WoBauG § 17 Abs. 1 Satz 2; WoFG § 16
Wohnungsbau durch Umbau von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten Wohnräumen; Wohnraumbegriff; Bad; Toilette - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
II. WoBauG § 17 Abs. 1 S. 2; WoBindG § 10
Vorhandensein einer Toilette und eines eingerichteten Bades als Voraussetzung für den Begriff der zu Wohnzwecken geeigneten Wohnräume; Erheblichkeit einer durch Glassprung bei einzelnen Scheiben verursachten Gebrauchsbeeinträchtigungen bei fehlender Beeinträchtigung von ... - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse
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Kastenfenster - Vereisungen müssen hingenommen werden!
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2007 - 229 C 334/06
- LG Berlin, 03.11.2009 - 65 S 296/07
- LG Berlin, 26.01.2010 - 65 S 296/07
- BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, VIII ZR 50/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 107
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs …
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09
Rn. 6 Den wesentlichen Aufwand für den Umbau hat das Berufungsgericht zutreffend mit (mindestens) einem Drittel der Kosten eines entsprechenden Neubaus angesetzt; auch dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 286, 289 f.) und lässt einen Rechtsfehler ebenso wenig erkennen wie die Ermittlung der für die spätere Wohnung der Beklagten tatsächlich angefallenen Sanierungskosten. - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88
Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09
Die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NJW-RR 1990, 1425) geklärt, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und die weder von der Revision grundsätzlich in Zweifel gezogen noch sonst in Frage gestellt wird. - BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83
Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09
Rn. 4 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 233, 235;… BVerwG, aaO, 1426) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Begriff der zu Wohnzwecken geeigneten Wohnräume unter anderem das Vorhandensein einer Toilette und eines eingerichteten Bades voraussetzt, die in der Wohnung der Beklagten vor dem Umbau nicht vorhanden waren.
- BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 369/18
Wohnraummiete in Berlin: Neuvermietung einer modernisierten Wohnung nach …
Danach ist ein Bauaufwand im Hinblick auf den finanziellen Aufwand als wesentlich anzusehen, wenn er (mindestens) ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands - ohne Grundstücksanteil - erreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679 Rn. 6 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 1 Satz 1 WoBauG in BVerwGE 38, 286, 289 f.). - LG Potsdam, 25.09.2015 - 13 S 26/14
Mieterhöhung nach dem Potsdamer Mietspiegel 2012: Einordnung einer …
Rn. 49 Der hierfür notwendige Bauaufwand mit > 1.300,00 DM/qm pro Wohnung liegt damit über dem üblichen Sanierungsaufwand und erreicht ca. 1/3 des für eine Neubauwohnung erforderlichen Aufwandes, was allgemein im Rahmen des § 16 Abs. 1 WoFG für eine neue Wohnung im rechtlichen Sinne anerkannt ist (BGH, Beschl. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09 - WuM 2010, 679 = MietPrax-AK § 16 WoFG Nr. 1;… BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70 - ZMR 1972, 87;… LG Berlin, Urt. v. 26.11.2004 - 63 S 263/04 - Grundeigentum 2005, 307, 309;… LG Berlin, Urt. v. 24.02.1998 - 64 S 219/97 - NZM 1999, 1138;… LG Berlin, Urt. v. 26.06.1998 - 63 S 2/98 - MM 1998, 310, 312). - LG Berlin, 10.10.2019 - 65 S 107/19
Wohnraummiete in Berlin: Vereinbarkeit der Mietenbegrenzungsverordnung mit der …
Den Begriff des wesentlichen Bauaufwandes hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG dahin konkretisiert, dass die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwandes erreichen muss (vgl. BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6;… BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70, ZMR 1972, 87, nach juris Rn. 14).
- LG Berlin, 23.10.2018 - 63 S 293/17
Mietpreisbremse: Wann greift § 556f BGB ein?
Nach Auffassung der Kammer sind die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Beschl.v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09) zu § 17 Abs. 1 S. 2 II. WoBauG, die sich seinerseits der Rechtsprechung des BVerwG und des BFH zur Auslegung bedienen, heranzuziehen (…so auch Schmidt-Futterer aaO). - LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18
Mietpreisbremse in Berlin: Anforderungen an eine umfassende Modernisierung; …
Den Begriff des wesentlichen Bauaufwandes hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG dahin konkretisiert, dass die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwandes erreichen muss (vgl. BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6;… BVerwG, Urt. v. 26.08.1971 - VIII C 42.70, ZMR 1972, 87, nach juris Rn. 14). - LG Berlin, 13.12.2023 - 64 S 210/21
Wann liegt eine "umfassende" Modernisierung vor, die die Mietpreisbremse …
Rn. 6 Die Modernisierung ist im Hinblick auf den finanziellen Bauaufwand als wesentlich anzusehen, wenn dieser "(mindestens) ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands - ohne Grundstücksanteil - erreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2010 - VIII ZR 316/09, WuM 2010, 679 Rn. 6 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 1 Satz 1 WoBauG in BVerwGE 38, 286, 289 f.)" (…BGH, a. a. O., Rn.23). - LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 142/19
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Miethöhe; Abgrenzung …
Er verweist auf die Rechtsprechung zur Frage des "wesentlichen Bauaufwands", der dann angenommen wurde, wenn die Investition etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht (…BT-Drs. 18/3121, S. 32 unter Bezugnahme BVerwG, Urt. v. 26. August 1971 - VIII C 42.70, nach juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 10. August 2010 - VIII ZR 316/09, VIII ZR 50/10, WuM 2010, 679, nach juris Rn. 6: mindestens ein Drittel, Bestätigung vorhergehend: Kammer, Urt. v. 26. Januar 2010, 65 S 296/07, Teilurteil v. 3. November 2009, 65 S 296/07, n.v.). - AG Berlin-Kreuzberg, 09.02.2022 - 10 C 46/21
Mietpreisbremse greift nicht bei Neuvermietung nach Modernisierung
Den Begriff des wesentlichen Bauaufwandes hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 des II. WoBauG dahin konkretisiert, dass die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwandes erreichen muss (BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 316/09 -, juris).Zu berücksichtigen sind die qualitativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesamtwohnung; sie muss in mehreren - nicht notwendig allen - wesentlichen Bereichen (insbesondere Sanitär, Heizung, Fenster, Fußboden, Elektroinstallation bzw. energetischen Eigenschaften) verbessert worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 316/09 -, juris; BGH, Urteil vom 11.11.2020 - VIII ZR 369/18 -, juris).
- AG Berlin-Mitte, 08.02.2019 - 16 C 30/18
Wann liegen umfassende Modernisierungsarbeiten vor?
Die Investitionen müssten sich entsprechend der Rechtsprechung zu § 17 Wohnungsbaugesetz auf etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands belaufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 42.70; BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - VIII ZR 316/09; LG Berlin, Urteil vom 26. November 2004 - 63 S 263/04). - AG Gießen, 14.07.2014 - 48 C 8/14 Für die Zeit vor dem 06.03.2012 kommt eine Minderung schon deswegen nicht in Betracht, weil der Beklagte die behaupteten Mängel nicht angezeigt hat (vgl. BGH WuM 10, 679).
- LG Berlin, 11.11.2021 - 65 S 82/21
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| BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Mieterhöhung aufgrund eines vorgenommenen Umbaus der späteren Wohnung
- grundeigentum-verlag.de
II. WoBauG § 17 Abs. 1 Satz 2; WoFG § 16
Wohnungsbau durch Umbau von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten Wohnräumen; Wohnraumbegriff; Bad; Toilette
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2007 - 229 C 334/06
- LG Berlin, 03.11.2009 - 65 S 296/07
- LG Berlin, 26.01.2010 - 65 S 296/07
- BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs …
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
Rn. 6 Den wesentlichen Aufwand für den Umbau hat das Berufungsgericht zutreffend mit (mindestens) einem Drittel der Kosten eines entsprechenden Neubaus angesetzt; auch dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 286, 289 f.) und lässt einen Rechtsfehler ebenso wenig erkennen wie die Ermittlung der für die spätere Wohnung der Beklagten tatsächlich angefallenen Sanierungskosten. - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88
Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
Die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NJW-RR 1990, 1425) geklärt, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und die weder von der Revision grundsätzlich in Zweifel gezogen noch sonst in Frage gestellt wird. - BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83
Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
Rn. 4 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 233, 235;… BVerwG, aaO, 1426) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Begriff der zu Wohnzwecken geeigneten Wohnräume unter anderem das Vorhandensein einer Toilette und eines eingerichteten Bades voraussetzt, die in der Wohnung der Beklagten vor dem Umbau nicht vorhanden waren.
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