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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1532
BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86 (https://dejure.org/1987,1532)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1987 - VIII ZR 56/86 (https://dejure.org/1987,1532)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86 (https://dejure.org/1987,1532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Formularmietvertrages über Geschäftsräume - Verkauf einer chemischen Reinigung - Erlaubnis zur Untervermietung - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 549 BGB, § 9 AGBG
    Unwirksame Widerrufs-Klausel in bezug auf Untervermietungs- Erlaubnis; Untervermietung; Formularmietvertrag; Gewerbemietverhältnis; Widerrufs-Klausel, Untermieterlaubnis; Formularklausel, unwirksame

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 549 Abs. 1 S. 2
    Formularmäßige Vereinbarung eines Widerrufsrechts hinsichtlich Untervermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1692
  • NJW-RR 1987, 840 (Ls.)
  • MDR 1987, 753
  • BB 1987, 852
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 198/84

    Pflicht zur Untervermietung durch den Verkäufer einer Gaststätte

    Auszug aus BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86
    Auf keine rechtlichen Bedenken stößt allerdings seine Würdigung, daß die Klägerin nach dem Vertrag vom 19. Januar 1983 verpflichtet war, dem Beklagten das verkaufte Inventar zu übergeben und zu übereignen sowie ihm eine Nutzungsmöglichkeit der von ihr angemieteten Räumlichkeiten für den Betrieb einer chemischen Reinigung zu verschaffen (zur Verbindung von Geschäftsverkauf und der Verpflichtung des Verkäufers, die Nutzungsbefugnis an den gemieteten Geschäftsräumen zu verschaffen, vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - VIII ZR 198/84, WM 1985, 1536; s. auch OLG Hamburg OLGE 28, 149).

    Es versteht sich, daß ein nicht von der Erlaubnis des Vermieters gedeckter Untermietvertrag im Hinblick auf §§ 553, 556 Abs. 3 BGB keine zuverlässige Grundlage für die Ausübung eines Geschäftsbetriebs in den untervermieteten Räumen darstellt (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - VIII ZR 198/84, WM 1985, 1536).

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86
    Eine unberechtigte Abkehr des Beklagten vom Vertrag würde nicht nur eine positive Vertragsverletzung (vgl. BGHZ 65, 368, 377; zum Verschulden bei Rechtsirrtum s. BGHZ 89, 296, 303), sondern einen Umstand darstellen, den er im Sinn von § 324 BGB zu vertreten hätte; es liegt auf der Hand, daß er mit seiner Abkehr vom Kaufvertrag jeglichen Bemühungen, ihm eine vertraglich gesicherte Nutzungsmöglichkeit an den Geschäftsräumen zu verschaffen, den Boden entzog.
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 237/82

    Untervermietung

    Auszug aus BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86
    Hatte der Vermieter jedoch seine Erlaubnis erteilt, so konnte sie - sofern kein wirksamer Vorbehalt bestand - nicht ohne weiteres widerrufen werden, sondern nur aus wichtigem Grund (…vgl. Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, 4. Aufl., Rdz. 346; zur Rechtslage bei allgemein erteilter Erlaubnis zur Untervermietung vgl. BGHZ 89, 308, 315).
  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 306/74

    Teilnichtigkeit des Erschließungsvertrages bei Nichtbeachtung kommunaler …

    Auszug aus BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86
    Eine unberechtigte Abkehr des Beklagten vom Vertrag würde nicht nur eine positive Vertragsverletzung (vgl. BGHZ 65, 368, 377; zum Verschulden bei Rechtsirrtum s. BGHZ 89, 296, 303), sondern einen Umstand darstellen, den er im Sinn von § 324 BGB zu vertreten hätte; es liegt auf der Hand, daß er mit seiner Abkehr vom Kaufvertrag jeglichen Bemühungen, ihm eine vertraglich gesicherte Nutzungsmöglichkeit an den Geschäftsräumen zu verschaffen, den Boden entzog.
  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen …

    b) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Streitfrage bisher offengelassen worden (vgl. BGHZ 112, 65, 70 f [BGH 04.07.1990 - VIII ZR 288/89]; BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86 - NJW 1987, 1692, 1693).

    c) Die im vorliegenden Fall verwendete Klausel (identisch mit der im Urteil des BGH vom 11. Februar 1987 aaO. beurteilten) besteht aus drei Sätzen, wobei der erste im Hinblick auf das Erfordernis, die Einwilligung schriftlich zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1751 f), der zweite im Hinblick auf die freie Widerrufbarkeit der Untermieterlaubnis (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 aaO.) einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhält.

    Zu beurteilen ist die Fallgestaltung, daß eine Untervermietung nicht ausgeschlossen ist und damit eine entsprechende Erweiterung des vertragsmäßigen Gebrauchs in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 aaO.), daß aber durch eine Formularklausel letztlich in das Belieben des Vermieters gestellt wird, ob er die erforderliche Erlaubnis erteilt oder nicht.

  • AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16

    Wohnung komplett untervermietet: Fristlose Kündigung möglich!

    Im Übrigen kommt es aber auf die Erlaubniserteilung der damaligen Vermieterin auch nicht mehr an, da jedenfalls in den Abmahnungen der Klägerin zugleich ein Widerruf jeglicher Erlaubnis zu sehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.1987 - VIII ZR 56/86).
  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Der Senat hat diese Frage bisher offengelassen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86 = WM 1987, 783, 784 unter II 1a bb mit Anm. von Eckert in EWiR § 549 BGB 2/87/557); sie braucht auch jetzt nicht entschieden zu werden.
  • LG Saarbrücken, 16.03.2018 - 10 S 41/17

    Lossagung vom Kaufvertrag: Anrechnung des fiktiven Erlöses aus einem …

    Vorliegend hat der Beklagte sich per E-Mail vom 24.2.2016 unberechtigt vom Vertrag zu einem Zeitpunkt losgesagt, in dem die Erfüllung des Kaufvertrages dem Kläger noch möglich gewesen wäre, sodass diese unberechtigte Abkehr vom Vertrag die Verantwortlichkeit des Käufers im Sinne des § 326 Abs. 2 S. 1 BGB begründet (BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86, NJW 1987, 1693;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 326, Rn. 9).
  • OLG Köln, 06.04.1990 - 11 U 229/89

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Leistungserfüllung; Primäranspruch; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 125/89

    Zugeständnis einer Behauptung - Schriftsatz - Stillschweigende Bezugnahme - …

    Denn die - unterstellt - unberechtigte Abkehr des Bekl. von der Vereinbarung vom 15.7.1987 wäre ein Umstand, den er i. S. des § 324 BGB zu vertreten hätte (Senat, NJW 1987, 1692 = LM § 549 BGB Nr. 13 = WM 1987, 783 unter II 2a).
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