Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummietvertrag: Anpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage hinsichtlich zulässiger Mieterhöhung bei gemeinschaftlichem Irrtum der Parteien über eine Mietpreisbindung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 313 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 8a WoBindG, § 10 WoBindG
Wohnraummietvertrag: Anpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage hinsichtlich zulässiger Mieterhöhung bei gemeinschaftlichem Irrtum der Parteien über eine Mietpreisbindung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückforderung jahrelang vorbehaltlos gezahlter Mieterhöhungsbeträge; Anforderungen an einen Umbau unter wesentlichem Bauaufwand i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG); Mietpreisgebundenheit einer Wohnung als Geschäftsgrundlage eines Vertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 13 Abs. 2; WoBindG §§ 10, 8 a; II. WoBauG § 17
Vertragsanpassung bei Unwirksamkeit von Mieterhöhungen in langjährigem Mietverhältnis; Altbau statt Neubau - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung jahrelang vorbehaltlos gezahlter Mieterhöhungsbeträge; Anforderungen an einen Umbau unter wesentlichem Bauaufwand i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 II. WoBauG; Mietpreisgebundenheit einer Wohnung als Geschäftsgrundlage eines Vertrages
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsanpassung bei irriger Annahme einer Mietpreisbindung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07
- LG Berlin, 27.01.2009 - 65 S 27/08
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme …
Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
Rn. 14 a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, WM 2001, 523, unter II 1 a, sowie vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, WM 2006, 828, Tz. 8). - BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99
Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs
Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
Rn. 14 a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, WM 2001, 523, unter II 1 a, sowie vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, WM 2006, 828, Tz. 8). - BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05
Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete für nicht …
Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
Denn die Preisgebundenheit der Wohnung unterliegt nicht der Parteidisposition (Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NZM 2007, 283, Tz. 15) und kann deshalb nicht Vertragsgegenstand geworden sein. - BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91
Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung …
Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
Rn. 14 a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, WM 2001, 523, unter II 1 a, sowie vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, WM 2006, 828, Tz. 8).
- OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 28/10
Anspruch des Vermieters auf Änderung des Verteilungsschlüssels für die …
Rn. 125 Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände gebildet, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. März 2010, VIII ZR 60/09, bei juris, m.w.N.; BGH, NJW-RR 2006, 1037; BGHZ 120, 10). - KG, 08.05.2023 - 8 U 1144/20
Rückforderung überzahlter Miete nach rückwirkendem Wegfall der Sozialbindung
Rn. 5 Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH - VIII ZR 60/09 - sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.Rn. 44 Da die Mieterhöhungen im Hinblick auf den (rückwirkenden) Wegfall der Sozialbindung unwirksam sind, ist ein Anspruch der Beklagten gemäß § 313 BGB auf Anpassung der Verträge zu prüfen (vgl. BGH Urteile vom 24.03.2010 24.03.2010 - VIII ZR 60/09 (juris) und - VIII ZR 160/09 (NZM 2010, 398) und vom 07.07.2010 - VIII ZR 279/09, ZMR 2010, 944).
Dem Mieter kann die Rückforderung der gezahlten Miete insoweit nicht verwehrt werden, als er Zahlungen über die ortsübliche Miete hinaus erbracht hat (BGH - VIII ZR 60/09, aaO, Rn 19;… BGH Urteil - VIII ZR 160/09, aaO, Rn 22ff.).
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