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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 63/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,746
BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 63/81 (https://dejure.org/1982,746)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1982 - VIII ZR 63/81 (https://dejure.org/1982,746)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1982 - VIII ZR 63/81 (https://dejure.org/1982,746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Erklärung in einem Kaufvertrag über die Kenntnisnahme eines Kunden von auf der Rückseite des Formalars abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen - Wirksamkeit einer Einbeziehungsklausel - Trennung einer Einbeziehungsklausel von dem Block der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur formularmäßigen Erklärung über die Kenntnisnahme von AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 1 § 2 § 13

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1388
  • ZIP 1982, 446
  • MDR 1982, 926
  • WM 1982, 444
  • BB 1983, 16
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 63/81
    Diese Würdigung von Erklärungen, die den Tatbestand eines Vertragsabschlusses ausmachen, darf nicht mit solchen Erklärungen verwechselt werden, die den rechtserheblichen Tatsachen eine bestimmte, mit dem wirklichen Sachverhalt nicht übereinstimmende rechtliche Qualifizierung geben sollen, etwa diejenige einer "ausgehandelten" Vereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75, LM BGB § 652 Nr. 61 = NJW 1977, 624, 625 f. unter 2 c zu der Bestätigung, die Bedingungen seien "besprochen und ausdrücklich anerkannt" worden).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Der - hier in dem Mausklick verkörperte - Abschlusstatbestand hat auch dann individuellen Charakter, wenn er in Teilen der ihn ausmachenden Willenserklärung eine vorformulierte Grundlage besitzt (BGH, Urteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 137; vom 13. Februar 1985 - IVb ZR 72/83, NJW, 1985, 1394 [insoweit in BGHZ 94, 1 nicht abgedruckt] und vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388, 1389).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Daher kommen solche Erklärungen als Gegenstand einer Prüfung gemäß Vorschriften, die sich auf Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen, nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388 = WM 1982, 444; ebenso BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - IVb ZR 72/83, NJW 1985, 1394 = WM 1985, 757 unter A II 2 a).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Soweit eine formularmäßige Erklärung, daß der Kunde von den auf der Rückseite des Formulars abgedruckten AGB Kenntnis genommen habe und mit deren Geltung einverstanden sei, nicht beanstandet worden ist (BGH, Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 = WM 1982, 444 = NJW 1982, 1388 unter 2 b bb; kritisch hierzu Bohle, BB 1983, 16 ff.; Hensen, ZIP 1984, 145, 147), waren die dortigen AGB dem Kunden zweifelsfrei zugänglich, so daß damit lediglich deklaratorisch die unstreitig eröffnete Möglichkeit zur Kenntnisnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG bestätigt wurde.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …

    Diese Voraussetzungen, als Teilaspekt des Vertragsabschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 LM Nr. 2 zu § 2 AGBG), liegen, wie die erste Instanz zutreffend und von der Berufung da ihr günstig nicht angegriffen feststellt, nicht vor.
  • BGH, 10.07.2025 - III ZR 59/24

    Unterlassungsklage gegen ein Telekommunikationsunternehmen betreffend die …

    Anders als die Übergabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 105/82, NJW 1983, 2701, 2702 [Übergabe von und Bezugnahme auf eine bestimmte Fassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen]; BGH, Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388 f [Einbeziehungsklausel und Allgemeine Geschäftsbedingungen befinden sich auf derselben Urkunde]) oder - bei Geschäftsabschlüssen im Internet - die Verlinkung auf eine bestimmte Fassung von Vertragsbedingungen (vgl. Senat…, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, BGHZ 230, 347 Rn. 3, 33, 36 [Zusendung eines Links verbunden mit Click-wrap-Verfahren;… dazu Hoeren in Graf von Westphalen/Thüsing/Pamp, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke [50. EL März 2024], E-Commerce-Verträge Rn. 76]; BGH…, Urteil vom 14. Juni 2006 - I ZR 75/03, NJW 2006, 2976 Rn. 16 [Verlinkung auf einer Bestellseite]) lässt die bloße Bezugnahme auf eine Internetadresse in dem übersandten Antragsformular für durchschnittliche Vertragspartner der Beklagten nicht zweifelsfrei erkennen, welche Fassung der Vertragsbedingungen der Beklagten - etwa die im Zeitpunkt der Absendung des Antragsformulars, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eine danach unter der Adresse abrufbare Fassung - in den Vertrag einbezogen werden soll.
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …

    Vielmehr soll sie den rechtserheblichen Tatsachen eine bestimmte rechtliche Qualifizierung geben (BGH Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 - LM Nr. 1 zu § 1 AGBG = NJW 1982, 1388).
  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08

    Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs

    Sie enthält nicht nur die Bestätigung einer für die Einbeziehung erforderlichen Tatsache, deren Vorliegen nicht zweifelhaft sein kann (vgl. Senatsurteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388, unter 2 b), sondern soll die Einbeziehung - unter Zuhilfenahme einer gemäß § 308 Nr. 5 BGB unzulässigen Erklärungsfiktion - bewirken, ohne dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen eingehalten sind (§ 305 Abs. 2 BGB).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche …

    Diese Voraussetzungen, als Teilaspekt des Vertragsabschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 LM Nr. 2 zu § 2 AGBG), liegen, wie die erste Instanz zutreffend und von der Berufung da ihr günstig nicht angegriffen feststellt, nicht vor.
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …

    Es mag zutreffen, daß die formularmäßige Erklärung, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben, in den Fällen, in denen diese auf der Rückseite des formularmäßigen Vertrages abgedruckt sind, unbedenklich ist, weil außer Zweifel steht, daß nur eine für die Einbeziehung erforderliche Tatsache bestätigt wird, deren Vorliegen nicht zweifelhaft sein kann (so BGH, Urt. v. 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388, 1389;… vgl. dazu Ulmer/Brandner/Hensen, § 13 AGB-Gesetz Rdnr. 8; Bohle BB 1983, 16, 17; Hensen ZIP 1984, 145, 147).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, als Allgemeine Geschäftsbedingungen kämen nur Bestimmungen in Betracht, die den Inhalt eines Vertrages ergeben, nicht aber solche, die den Vertragsabschluß zum Gegenstand haben (so unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, WM 1982, 444 unter 2 b der IVb-Zivilsenat in der Entscheidung vom 13. Februar 1985 - IVb ZR 72/83, WM 1985, 757 unter A. II. 2 a).
  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 115/81

    Bedeutung des Hinweises auf eine Widerrufsmöglichkeit wegen Abzahlungskaufs bei …

  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

  • OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 6 U 109/82

    Zu einem Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzvereins gegen einen …

  • LG Darmstadt, 21.11.2014 - 24 S 53/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion - Schadensersatzanspruch

  • OLG Hamburg, 11.07.1984 - 5 U 64/84

    Überraschungsklausel; Unangemessene Benachteiligung in allgemeinen …

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