Rechtsprechung
| BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3 Fall 1; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3 Fall 2; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1; ; EGBGB Art. 233 § 12; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b; ; EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ; EV Art. 41 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Bodenreform - Abwicklung - Sowjetische Besatzungszone - Vermögensrechtsänderungsgesetz - Grundstück - DDR - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art.3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2; BesWechsVO-DDR § 3 Abs. 2; FörderVO-DDR § 3
Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Vererblichkeit von Bodenreformeigentum - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zaoerv.de
, S. 50 (Kurzinformation)
Deutschlands Rechtslage nach 1945 und deutsche Wiedervereinigung
Verfahrensgang
- BGH, 07.03.1996 - V ZR 194/95
- BVerfG, 17.06.1996 - 1 BvR 839/96
- LG Frankfurt/Oder, 16.07.1997 - 11 O 3/97
- OLG Brandenburg, 10.06.1998 - 4 U 170/97
- LG Neubrandenburg, 29.10.1998 - 8 O 263/98
- BGH, 15.07.1999 - V ZR 260/98
- OLG Rostock, 17.08.1999 - 4 U 226/98
- BGH, 04.02.2000 - V ZR 260/98
- LG Neubrandenburg, 15.06.2000 - 8 O 263/98
- BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
- BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
- EGMR, 25.04.2002 - 46720/99
- EGMR, 22.01.2004 - 46720/99
- LG Bautzen, 08.10.2004 - 4 O 151/04
- EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3045 (Ls.)
- WM 2000, 2491
- WM 2001, 2491
- VIZ 2001, 115
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96
Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Dass die Beschwerdeführerin nach Aufnahme ihrer Arbeit beim MfS ihre LPG-Mitgliedschaft nicht aufgegeben habe, reiche für die Zuteilungsfähigkeit allein nicht aus, sondern sei neben der faktischen Tätigkeit in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft ein zusätzliches Kriterium der Zuteilungsfähigkeit in Bezug auf Schläge (unter Hinweis auf BGHZ 136, 283 ).Sachenrecht">233 § 12 Abs. 3 Fall 1 EGBGB sein könne, der am 15. März 1990 einer LPG angehört oder bis zu diesem Tag einen Zuteilungsantrag gestellt hatte, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BGHZ 136, 283 ).
Es entstünde damit eine nicht mehr hinzunehmende Ungleichbehandlung zwischen den Fällen einer vor dem 16. März 1990 durchgeführten Rückführung in den Bodenfonds und der nunmehr abzuwickelnden Bodenreform, die der Gesetzgeber gerade habe vermeiden wollen (vgl. BGHZ 136, 283 ).
Daraus hat der Bundesgerichtshof den verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Schluss gezogen, dass hinsichtlich rein landwirtschaftlicher Flächen der Übernehmende LPG-Mitglied sein musste, weil er nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (vgl. BGHZ 136, 283 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Die Beschwerdeführerin ist daher durch sie nicht betroffen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 101, 54 m.w.N.).Sie sind angesichts der einzigartigen Situation, in der sich der Gesetzgeber bei der Bewältigung der Wiedervereinigungsfolgen befand, durch das von ihm verfolgte Regelungsziel und die Eigenart der übergangsweise jeweils neu zu ordnenden Rechtsverhältnisse ausreichend gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 101, 54 ).
Sachenrecht">233 § 12 Abs. 3 Fall 2 EGBGB verbundene Benachteiligung derjenigen, die nach einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft einer anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, sachlich hinreichend rechtfertigen (vgl. zum Maßstab BVerfGE 101, 54 m.w.N.).
- BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97
Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten; …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Dies gilt auch dann, wenn in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen wird, dass das Bodenreformeigentum in der sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik vererblich war, seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 6. März 1990 auch in den so genannten Alterbfällen, in denen der im Grundbuch eingetragene Eigentümer bereits vor dem 16. März 1990 verstorben war, vollwertigem Eigentum entsprach und als solches in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gelangte (vgl. BGHZ 140, 223).Mit der mittelbar angegriffenen Regelung wird nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine verdeckte Regelungslücke des Gesetzes vom 6. März 1990 im Wege einer pauschalierenden Nachzeichnung der Besitzwechselvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen (vgl. BGHZ 140, 223 ).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Es ist nicht ersichtlich, dass die Gerichte bei der Normanwendung Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. zum Maßstab BVerfGE 18, 85 ) verkannt haben könnten. - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des § 3 der Förderungsverordnung Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzte (vgl. BVerfGE 97, 89 ). - BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Mit diesem Gesetz soll im Zuge der Zusammenführung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum ein Ausgleich der Interessen von Grundstückseigentümern und solchen Nutzern herbeigeführt werden, die im Rahmen bestehender Nutzungsrechtsverhältnisse oder unabhängig davon mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe fremde Grundstücke bebaut haben und im Hinblick auf ihre baulichen Investitionen Bestands- und Vertrauensschutz genießen sollen (vgl. BVerfGE 98, 17 ;… BTDrucks 12/5992, S. 62). - BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Zur Begründung kann insoweit auf den als Anlage beigefügten Nichtannahmebeschluss der Kammer vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - verwiesen werden. - BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94
Rückübereignungsanspruch
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des § 3 der Förderungsverordnung Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzte (vgl. BVerfGE 97, 89 ). - BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Rn. 21 a) Die angegriffenen Entscheidungen verstoßen weder gegen Art. 14 GG noch gegen die Grundsätze zum Schutz gegenüber rückwirkenden Gesetzen, der in dieser Norm eine eigenständige Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 101, 239 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 10.06.1998 - 4 U 170/97
Zuteilungsfähigkeit bei faktischer Tätigkeit in der Land-, Forst- oder …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 1999 - V ZR 260/98 -, b) das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. Juni 1998 - 4 U 170/97 -, c) das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Juli 1997 - 11 O 3/97 -, 2. mittelbar gegen.
- EGMR, 22.01.2004 - 46720/99
Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach …
Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel … - EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
Abwicklung der Bodenreform
Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel … - BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03
Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform
Die zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Abwicklung der Bodenreform und dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes verstrichene Zeit ist auch nicht so lang, dass das Vertrauen in den Zufallsgewinn aus dem Versehen der Volkskammer einem Eingreifen des Gesetzgebers entgegen gestanden hätte (Senat, BGHZ 140, 232, 235; BVerfG VIZ 2001, 115, 117).
- OLG Dresden, 17.10.2001 - 6 U 1232/01
Anspruch des Besserberechtigten auf lastenfreie Übertragung belasteten …
Insoweit umfasst der Besitzwechsel nur "die zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse erforderlichen Gebäude und die zur Nutzung der Gebäude erforderlichen Flächen." Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der rein landwirtschaftlich genutzten Flächen -wie sie hier im Streit sind -, musste der Übernehmende eines Bodenreformgrundstückes aber Mitglied einer LPG sein (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BwVO 1975), weil dieser nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115, 117; BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660; BGH, Urteil vom 03.07.1998, Az.: V ZR 188/96, ZOV 1999, 113, 114).Zuteilungsfähig kann demnach für Schläge grundsätzlich nur ein Erbe sein, der am 15.03.1990 einer LPG angehörte bzw., da für die Übertragung einer Bodenreformwirtschaft genügte, dass der Erbe die LPG-Mitgliedschaft nach dem Erbteilserwerb erlangte, der, der bis zum 15.03.1990 einen Antrag auf Aufnahme in eine solche gestellt hat, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, Az.: 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115; BGH, BGHZ 136, 183, 292 = ZfIR 1997, 658, 661; BGH, ZOV 1999, 113, 114, BGH, Urteil vom 04.05.2001, Az.: V ZR 21/00, gespeichert in JURIS; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.1998, Az.: 5 U 1316/97, gespeichert in JURIS).
- BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00
Ausschluss von Globalentschädigungsabkommen der ehemaligen DDR unterfallenden …
Während vorliegend schon gar keine Eigentum begründende Rechtsstellung mehr zur Zeit der Wiedervereinigung vorlag, ging es in der Entscheidung des EGMR um die Problematik eines entschädigungslosen Entzugs einer durch den Gesetzgeber unerkannt eingeräumten, aber doch bestehenden Eigentumsposition (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 -). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
Zulässigkeit einer Richtervorlage
Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - <ZOV 2000, S. 387>). - OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
Vollstreckungsschutz wegen Sittenwidrigkeit der Vollstreckungshandlung; …
Die Zulässigkeit der entschädigungslosen Enteignung ist sowohl durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 06.10.2000 und 10.10.2000, Az. 1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) als letztlich auch seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Große Kammer; Urteil vom 30.09.2005) bestätigt worden. - EGMR, 15.05.2003 - 72203/01 De même, dans deux décisions de principe des 6 et 25 octobre 2000 (1 BvR 1637/99 et 1 BvR 2062/99), la Cour constitutionnelle fédérale considéra que l'article 233 §§ 11 à 16 de la loi introductive au code civil était conforme à la Loi fondamentale, même si l'on partait du principe que les terrains issus de la réforme agraire étaient transmissibles aux héritiers.
- VG Cottbus, 16.10.2019 - 1 K 176/15 Rn. 38 Dieses Ergebnis ergibt sich bereits aus den Grundsätzen des vorzitierten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2003 (V ZR 366/02 -, juris), das allerdings - was von der Klägerin in ihrer nachgelassenen Stellungnahme vom 08. Oktober 2019 unberücksichtigt gelassen wird - ebenso wie der von ihr in Bezug genommene Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2000 (1 BvR 2062/99 -, juris) einen Fall des Art. …
- OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00
Zuteilung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks
Insoweit umfasst der Besitzwechsel nur "die zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse erforderlichen Gebäude und die zur Nutzung der Gebäude erforderlichen Flächen." Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der rein landwirtschaftlich genutzten Flächen - wie sie hier im Streit sind -, musste der Übernehmende eines Bodenreformgrundstückes aber Mitglied einer LPG sein (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BesitzwechselVO), weil dieser nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115, 117; BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660; BGH, Urteil vom 03.07.1998, Az.: V ZR 188/96, ZOV 1999, 113, 114). - OLG Naumburg, 23.11.2000 - 2 U 80/00
Herausgabeanspruch betreffend Verkaufserlös eines Bodenreformgrundstücks; …
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