Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23 |
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§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, §§ 826, 31 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 97 Abs. 1 GG, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO
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BGB § 31 ; BGB § 826 ; ZPO § 42 Abs. 2
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kleve, 28.05.2021 - 3 O 98/20
- OLG Düsseldorf, 24.07.2023 - 18 U 95/21
- BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19
Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7).Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19).
- BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20
Richterablehnung im Schadensersatzprozess eines Kraftfahrzeugkäufers wegen …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.; Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7).Maßgeblich ist, dass - erneut aus der maßgeblichen Sicht einer verständigen Partei - mit einer genügenden Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, der abgelehnte Richter habe seine negative Haltung ihr gegenüber inzwischen geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 13).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278).
- BGH, 27.07.2021 - VI ZR 151/20
A) Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Eine Haftung der Motorherstellerin eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Motors - hier der Konzernmutter der Beklagten im Musterfeststellungsverfahren - nach §§ 826, 31 BGB kann allerdings nicht nur mit deren mittelbarer Täterschaft gerechtfertigt werden, sondern kommt auch in Betracht, wenn die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch die Fahrzeugherstellerin und die Motorherstellerin als Mittäter begangen worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Mai 2021 - VI ZR 80/20, WM 2021, 1300 Rn. 12; Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 151/20 WM 2021, 1661 Rn. 12;… Urteil vom 19. Oktober 2021 - VI ZR 148/20, VersR 2022, 186 Rn. 13). - BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.; Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7). - BGH, 19.10.2021 - VI ZR 148/20
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Eine Haftung der Motorherstellerin eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Motors - hier der Konzernmutter der Beklagten im Musterfeststellungsverfahren - nach §§ 826, 31 BGB kann allerdings nicht nur mit deren mittelbarer Täterschaft gerechtfertigt werden, sondern kommt auch in Betracht, wenn die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch die Fahrzeugherstellerin und die Motorherstellerin als Mittäter begangen worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Mai 2021 - VI ZR 80/20, WM 2021, 1300 Rn. 12;… Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 151/20 WM 2021, 1661 Rn. 12; Urteil vom 19. Oktober 2021 - VI ZR 148/20, VersR 2022, 186 Rn. 13). - BGH, 11.05.2021 - VI ZR 80/20
Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Eine Haftung der Motorherstellerin eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Motors - hier der Konzernmutter der Beklagten im Musterfeststellungsverfahren - nach §§ 826, 31 BGB kann allerdings nicht nur mit deren mittelbarer Täterschaft gerechtfertigt werden, sondern kommt auch in Betracht, wenn die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch die Fahrzeugherstellerin und die Motorherstellerin als Mittäter begangen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2021 - VI ZR 80/20, WM 2021, 1300 Rn. 12;… Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 151/20 WM 2021, 1661 Rn. 12;… Urteil vom 19. Oktober 2021 - VI ZR 148/20, VersR 2022, 186 Rn. 13). - OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07
Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (OLG Frankfurt am Main, MDR 2007, 1399). - BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13
Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei …
Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Gleichzeitig ist ein Richter im Fall der Interessenparallelität nicht dauerhaft von solchen Verfahren ausgeschlossen, sondern nach der Geschäftsverteilung zuständig, wenn die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) hinausliefe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 7).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 22/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 27/23 Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).
Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 21/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 23/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 25/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 24/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 19/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 26/23 Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).
Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 20/23 Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, NJW 2021, 2368 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).
Welches Vorstellungsbild der abgelehnte Richter subjektiv tatsächlich mit seiner Anmeldung verfolgte, ist für § 42 Abs. 2 ZPO unerheblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 19; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 11).
Die Sachverhalte sind ausreichend vergleichbar, weil es in beiden Fällen um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 12).
Der vom Berufungsgericht angeführte Umstand, der abgelehnte Richter nutze sein Fahrzeug der Marke Audi weiterhin, bietet keinen entsprechenden Anhalt, weil dem allein wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 14).
Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273, 278; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 15).
Die Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde sind Kosten des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 16).
- BGH, 15.04.2025 - XI ZB 13/24
Klage gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung von Kontoführungsgebühren: …
Rn. 8 Mit der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Besorgnis der Befangenheit wegen der Beteiligung des abgelehnten Richters an einer Musterfeststellungsklage in "Dieselabgasfällen" (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 9 ff. mwN) lasse sich hier eine solche Besorgnis nicht begründen.Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich, da die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 Rn. 34…, vom 15. September 2020 - VI ZB 10/20, NJW-RR 2020, 1321 Rn. 21…, vom 6. Juli 2021 - II ZR 97/21, NJW-RR 2021, 1360 Rn. 14 und vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8, jeweils mwN).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (…BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, WM 2020, 218 Rn. 10…, vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, WM 2020, 1892 Rn. 8…, vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, WM 2021, 1109 Rn. 7 und vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 8).
Rn. 15 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde sind die von der Amtsrichterin hier mitgeteilten Umstände auch nicht deshalb geeignet, Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit zu rechtfertigen, weil der Bundesgerichtshof angenommen hat, die Anmeldung von Ansprüchen des abgelehnten Richters zu einem Musterfeststellungsverfahren, in dem es um den Vorwurf geht, ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug habe bei dessen Erwerb wegen der (vorsätzlichen) Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht den einschlägigen Zulassungsvorschriften entsprochen, sei geeignet, vom Standpunkt der Beklagten aus bei vernünftiger Betrachtung Zweifel an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Richters ihr gegenüber aufkommen zu lassen, auch wenn der abgelehnte Richter in dem Musterfeststellungsverfahren einen Vergleich geschlossen hat, mit dem auch Ansprüche gegen andere Konzerngesellschaften abgegolten sein sollten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, WM 2021, 1109 Rn. 11 ff. und vom 4. Dezember 2023 - VIa ZB 17/23, juris Rn. 10 ff.).
- BGH, 15.04.2025 - XI ZB 14/24
Rückzahlung von Entgelten für die Führung eines Girokontos; Zurückweisung der …
- BGH, 10.03.2026 - II ZB 15/25
Streithelfer kann Klage weder ändern noch erweitern!
- OLG Frankfurt, 07.10.2025 - 3 W 20/25
Unwiderruflichkeit der Ausübung des Wahlrechts aus § 2 Abs. 3 ArbGG
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