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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38904
BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22 (https://dejure.org/2023,38904)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22 (https://dejure.org/2023,38904)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - VIa ZR 1248/22 (https://dejure.org/2023,38904)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeug; Anrechnung der Umsatzsteuer auf Differenzschaden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV
    Schadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeug; Anrechnung der Umsatzsteuer auf Differenzschaden

  • IWW

    § 826 BGB, Richtlinie 2007/46/EG, Verordnung (EG) N... r. 715/2007, §§ 826, 31 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, § 562 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug; Anrechnung der beim Fahrzeugkauf angefallenen Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichunga auf den Differenzschaden eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Cb
    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug; Anrechnung der beim Fahrzeugkauf angefallenen Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichunga auf den Differenzschaden eines ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Cb
    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug; Anrechnung der beim Fahrzeugkauf angefallenen Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichunga auf den Differenzschaden eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeug; Anrechnung der Umsatzsteuer auf Differenzschaden

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Abschalteinrichtung und die Anrechnung der Umsatzsteuer auf den Differenzschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 496
  • MDR 2024, 366
  • WM 2024, 279
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22
    Auf den Differenzschaden eines vorsteuerabzugsberechtigten Käufers ist die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen, wenn und soweit sie nebst anderen anzurechnenden Vermögensvorteilen den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 80, BGHZ 237, 245).

    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Rn. 11 Das Berufungsgericht hat daher zwar zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf die Gewährung sogenannten "großen" Schadensersatzes verneint (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 22 bis 27).

    Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).

    Insbesondere kann ein Schadenseintritt nicht deshalb verneint werden, weil das Kraftfahrt-Bundesamt bislang von betriebsbeschränkenden Maßnahmen abgesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 41 f.).

    Das Berufungsgericht wird sodann nach den näheren Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259) die erforderlichen Feststellungen zu der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sowie gegebenenfalls zu den weiteren Voraussetzungen und zum Umfang einer Haftung der Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zu treffen haben.

    Dabei wird es zu beachten haben, dass die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer auf den Differenzschaden der vorsteuerabzugsberechtigten Klägerin im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen ist, wenn und soweit sie nebst anderen anzurechnenden Vermögensvorteilen den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags (gezahlter Kaufpreis abzüglich Differenzschaden) übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 80;… Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22, NJW 2023, 3010 Rn. 19; zu § 826 BGB vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 622/21, HFR 2022, 1179 Rn. 9).

  • BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21

    "Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"

    Auszug aus BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22
    Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

    Auszug aus BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22
    Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22

    Berechnung der Nutzungsvorteile bei vom Dieselskandal betroffenem Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22
    Dabei wird es zu beachten haben, dass die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer auf den Differenzschaden der vorsteuerabzugsberechtigten Klägerin im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen ist, wenn und soweit sie nebst anderen anzurechnenden Vermögensvorteilen den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags (gezahlter Kaufpreis abzüglich Differenzschaden) übersteigt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 80; Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22, NJW 2023, 3010 Rn. 19; zu § 826 BGB vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 622/21, HFR 2022, 1179 Rn. 9).
  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 622/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vorteilsausgleichung im Rahmen des sog. Abgasskandals …

    Auszug aus BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22
    Dabei wird es zu beachten haben, dass die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer auf den Differenzschaden der vorsteuerabzugsberechtigten Klägerin im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen ist, wenn und soweit sie nebst anderen anzurechnenden Vermögensvorteilen den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags (gezahlter Kaufpreis abzüglich Differenzschaden) übersteigt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 80;… Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22, NJW 2023, 3010 Rn. 19; zu § 826 BGB vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 622/21, HFR 2022, 1179 Rn. 9).
  • OLG München, 26.08.2024 - 17 U 779/21

    Diesel, Thermofenster, Berechnung Differenzschaden und Vorteilsausgleichung bei …

    Auch die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer ist auf den Differenzschaden der vorsteuerabzugsberechtigten Klägerin im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen, wenn und soweit sie nebst den anderen anzurechnenden Vermögensvorteilen den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags (gezahlter Kaufpreis abzüglich Differenzschaden) übersteigt (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22, NJW 2024, 496 Rn. 13 m.w.N.).

    Der Senat legt für die Berechnung der Nutzungsentschädigung spiegelbildlich zur Schadensberechnung den Netto-Kaufpreis zugrunde, da die beim Kauf gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichung gesondert in die Anrechnung einbezogen wird (BGH, Urteil vom 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22, NJW 2024, 496 Rn. 13; vgl. zur tatrichterlich freien Bemessung des Nutzungsersatzes nach dem Brutto- oder Nettokaufpreis BGH…, Urteil vom 24.7.2023 - Vla ZR 752/22, BeckRS 2023, 23033 Rn. 20).

    (3) Neben der Nutzungsentschädigung und dem Restwert ist, wie bereits ausgeführt, auch die von der Klägerin bei Erwerb des Fahrzeugs bezahlte Umsatzsteuer (8.903,66 EUR bzw. ohne "Dienstleistungsanteil" 8.814,32 EUR) im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22, NJW 2024, 496 Rn. 13 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 6 U 48/24

    Dieselskandal: Schadensersatzansprüche nach Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger …

    Rn. 105 Die Berechnung dieses Rahmens bezieht sich auch bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten auf den Bruttokaufpreis (siehe etwa OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Mai 2025 - 24 U 1736/22 , juris Rn. 2, 76 ff), zumal dieser unabhängig von der Verwendung des Fahrzeugs durch den Käufer dessen Marktwert und dementsprechend die Wertminderung aufgrund unzutreffender Übereinstimmungsbescheinigung kennzeichnet, während der Umstand, dass der vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte im Ergebnis nur mit dem Nettobetrag des von ihm geleisteten Kaufpreises belastet ist, vielmehr im Weg der Vorteilsanrechnung in Höhe der verauslagten Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist (dazu unten; vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2023 - VIa ZR 1248/22, NJW 2024, 496 Ls. und Rn. 13 mwN; Senat…, Urteil vom 24. April 2024 - 6 U 213/21, juris Rn. 163).

    Rn. 118 Auf den Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens eines vorsteuerabzugsberechtigten Käufers ist ferner die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer im Weg der Vorteilsausgleichung anzurechnen, wenn und soweit sie neben anderen anzurechnenden Vermögensvorteilen, wie gezogenen Nutzungen und dem Restwert, den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2023 - VIa ZR 1248/22, NJW 2024, 496 Ls. und Rn. 13 mwN).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2025 - 24 U 1566/22

    Dieselfall: Darlegung der Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen …

    Dem stehen - neben dem im Einzellfall bestehenden Vorteil, der in einer beim Fahrzeugkauf gegebenen Vorsteuerabzugsberechtigung des Käufers liegt (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22, juris 13 mwN) - insbesondere die mit dem Fahrzeug gezogenen Nutzungen und der im Vermögen des Geschädigten vorhandene Restwert des Fahrzeuges als kongruente und damit gegebenenfalls im Rahmen der Vorteilsausgleichung auszugleichende Vorteile gegenüber (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80 sowie bereits - mit Blick auf die Anrechenbarkeit von Versicherungsleistungen: Senatsurteil vom 21.11.2024 - 24 U 891/22 , juris Rn. 104 ff mwN).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2024 - 6 U 213/21

    Anspruch des Käufers eines Gebrauchtwagens auf Schadensersatz wegen unzulässiger …

    Rn. 163 (aaa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf den Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens eines vorsteuerabzugsberechtigten Käufers die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen, wenn und soweit sie neben anderen anzurechnenden Vermögensvorteilen, wie gezogenen Nutzungen und dem Restwert, den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigt (BGH, NJW 2024, 496 Ls. und Rn. 13 mwN).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2024 - 24 U 891/22

    Differenzschadensersatz und Vorteilsausgleichung bei Vorliegen unzulässiger …

    In gleicher Weise ist auf den Differenzschaden auch die beim Fahrzeugkauf angefallene Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen (BGH, Urteil vom 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22, juris 13 mwN).
  • OLG München, 12.09.2024 - 23 U 6607/20

    Verwaltungsgerichtsverfahren, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Sittenwidrige …

    Auf den Differenzschaden sind der Weiterverkaufserlös, gezogene Nutzungsvorteile und ggf. eine Vorsteuerabzugsberechtigung nur dann anzurechnen, wenn und soweit sie in Summe den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (BGH NJW 2024, 496 Rn. 13;… NJW 2023, 2259 Rn. 80;… Urt. v. 25.09.2023 - VIa ZR 1687/22, BeckRS 2023, 28299 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 35/22

    Differenzschaden bei Weiterverkauf von Audi Diesel 3.0 L

    Gleiches gilt auch für die angefallene Umsatzsteuer eines vorsteuerabzugsberechtigten Käufers (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2023 - VIa ZR 1248/22 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 377/21

    Audi 4.2 Liter V8-TDI Dieselmotor - Zum Differenzschaden trotz NFD-Update

    Gleiches gilt auch für die angefallene Umsatzsteuer eines vorsteuerabzugsberechtigten Käufers (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2023 - VIa ZR 1248/22 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 213/23

    Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit einem Thermofenster; …

    Gleiches gilt auch für die angefallene Umsatzsteuer eines vorsteuerabzugsberechtigten Käufers (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2023 - VIa ZR 1248/22 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 466/22

    Audi 3.0 Liter V6-TDI Dieselmotor - Restweiten-Strategie - Differenzschaden - …

    Gleiches gilt auch für die angefallene Umsatzsteuer eines vorsteuerabzugsberechtigten Käufers (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2023 - VIa ZR 1248/22 -, juris).
  • BGH, 11.06.2024 - VIa ZR 1467/22

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

  • OLG München, 23.05.2024 - 23 U 6603/20

    Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, …

  • OLG Bamberg, 23.01.2024 - 10 U 67/22

    Kein Differenzschaden wegen des Einbaus unzulässiger Abscahlteinrichtungen in ein …

  • OLG Köln, 19.06.2024 - 13 U 113/22
  • OLG München, 23.08.2024 - 13 U 3627/23

    Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

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