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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28761
BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22 (https://dejure.org/2023,28761)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2023 - VIa ZR 463/22 (https://dejure.org/2023,28761)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2023 - VIa ZR 463/22 (https://dejure.org/2023,28761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 222 Abs. 2 ZPO, § ... 233 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 234 Abs. 3 ZPO, § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, Verordnung (EG) Nr. 715/2007, §§ 826, 31 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, § 564 Satz 1 ZPO, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, § 562 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Berufungsurteil; Wahrung des Interesses des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen der Verwendung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Berufungsurteil; Wahrung des Interesses des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen der Verwendung ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Berufungsurteil; Wahrung des Interesses des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen der Verwendung ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Zwar hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass Maßstab für die Frage der Zulässigkeit einer Funktionsveränderung in Abhängigkeit von bestimmten Parametern nach Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht die Einhaltung des Grenzwerts, sondern die Wirksamkeit des unverändert funktionierenden Emissionskontrollsystems unter den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 51, zur Veröffentlichungbestimmt in BGHZ).

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 17).

    Rn. 14 Das Berufungsgericht hat daher zwar zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf die Gewährung sogenannten "großen Schadensersatzes" verneint (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 22 bis 27).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.).

    Das Berufungsgericht wird nach den näheren Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259) die erforderlichen Feststellungen zu den Voraussetzungen und gegebenenfalls dem Umfang einer Haftung der Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zu treffen haben.

  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 17).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.).

  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 303/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.; - III ZR 303/20, juris Rn. 17).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.; - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.).

  • BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Ihr ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO von Amts wegen zu gewähren, ohne dass es auf die Beachtung der Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 15).
  • BFH, 19.10.2022 - X R 14/21

    Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Das Berufungsurteil ist dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 5. März 2022 wirksam zugestellt worden (vgl. BFH, Urteil vom 19. Oktober 2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88 Rn. 28).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Die Berechnung der Einlegungsfrist ab der zweiten Zustellung und die um zwei Tage verspätete Einlegung waren daher unverschuldet, § 233 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.;… Beschluss vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 14).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldeter Irrtum des …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Die Berechnung der Einlegungsfrist ab der zweiten Zustellung und die um zwei Tage verspätete Einlegung waren daher unverschuldet, § 233 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.; Beschluss vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 14).
  • BFH, 28.11.2007 - IX B 175/07

    Berechnung einer Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Dass der Fristbeginn auf einen Sonnabend fiel, ist unerheblich, weil die Zivilprozessordnung gemäß § 222 Abs. 2 ZPO diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam erachtet (vgl. BFH, Beschluss vom 28. November 2007 - IX B 175/07, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen …

    Auszug aus BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22
    Die Berechnung der Einlegungsfrist ab der zweiten Zustellung und die um zwei Tage verspätete Einlegung waren daher unverschuldet, § 233 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.;… Beschluss vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 14).
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